Guten Tag,
zunächst einmal möchte ich einen abstrakten Fall schildern:
zu einem Mietvertrag vor 2000 wird eine Zusatzvereinbarung getroffen mit folgendem Wortlaut:
„Die Mieter haben das Recht, nach einem Ableben der Vermieterin einseitig eine Verlängerung des Mietverhältnisses um maximal 10 Jahre zu verlangen. Für diesen Zeitraum wird die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters ausgeschlossen.“
Das Haus wird 2005 verkauft.
Im Jahre 2008 verstirbt die ehemalige Besitzerin .
Nun meine Fragen:
- Muß der Anspruch des Mieters schriftlich geltend gemacht werden?
- Wann beginnt die Frist für die 10 Jahre zu laufen ?
- könnte ein neuer Käufer oder jetzige Eigentümer fristgerecht kündigen?
Es wäre schön, wenn jemand diese Fragen beantworten könnte.