Mietvetrag kündigen vor Einzug?

Guten Tag,

was ist wenn man am 24.08.2009 einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben hat und diese aus persönlichen Gründen nicht mehr nehmen kann. Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2009 und es wurde noch keine Kaution eingezahlt, und Schlüsselübergabe usw. fand auch noch nicht satt- heißt, die Wohnung wurde besichtigt, Mietvertrag unterschrieben und mehr nicht. Kann der Vermieter jetzt trotzdem auf Miete oder ähnliches bestehen?

Danke schonmal vorab für eure Antworten!

LG, Annie

Hallo,

mit der Unterschrift ist ein gültiger Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter zustande gekommen. Der Mieter hat den Vertrag zu erfüllen.
Das noch keine Kautionszahlung und Schlüsselübergabe stattgefunden hat ist nicht relevant.
Schlimmer noch, die Kautionszahlung ist nach den gesetzlichen Regeln dem Vermieter zuzuführen, selbst wenn die Wohnung nicht bewohnt werden soll.

Möglichkeiten für den Mieter:

1.Er kann den Vertrag ordentlich kündigen und sich einen Untermieter für den Zeitraum bis zum Vertragsablauf suchen. Das bedarf allerdings der Zustimmung des Vermieters. Verweigert der Vermieter die Zustimmung, so ergeben sich eventuell andere Kündigungsfristen.

2.Er kann mit Zustimmung des Vermieters eine Aufhebungsvereinbarung treffen, welche möglicherweise auch Ausgleichszahlungen beinhalten können.

Gruß

Joschi