Mietvorvertrag: Kann der Vermieter zurücktreten?

Hallo, wir ziehen aus und möchten gern unsere Einbauküche an den Nachmieter verkaufen. Der Vermieter war einverstanden, wenn wir einen Nachmieter finden, der die küche nimmt. Ich habe eine Anzeige geschaltet und einen nachmieter gefunden. nach einigem hin und her waren interessent und vermieter gestern soweit, dass ein vorvertrag im gespräch war und der interessent seine unterlagen(selbstauskunft, verdienst, personalien,…) einreichen sollte. gestern abend hat der vermieter plötzlich meine tel-nr an einen neuen interessenten gegeben und behauptet, er habe sich noch nicht entgültig entschieden.
vor einer stunde habe ich nun die nachricht bekommen, dass die wohnung höchtwahrscheinlich ein anderer interessent (den der vermieter selbst gefunden hat) bekommt, der die einbauküche aber nicht nimmt.

kann „unser“ interessent jetzt auf seinen eigentlich schon zugesagten vorvertrag (und in der folge auch den mietvertrag) bestehen? er hat gestern deshalb auch einen anderen besichtigungstermin abgesagt, da er sich sicher war eine wohnung zu haben.

können wir den vermieter haftbar machen, wenn wir unsere küche jetzt unter wert verkaufen müssen? wir haben uns auf grund seiner aussage nun für die neue wohnung eine neue küche gekauft, die dort rein passt. wenn wir keinen käufer für die küche gehabt hätten, hätten wir unsere küche notfalls mitgenommen (und angepasst).

Hallo,
die hier gestellten Fragen gehören in den Bereich des Mietrechts und damit des Privatrechts. Dies entspricht nicht meinen Interessengebieten. Ich kann darauf deshalb keine Antworten geben. Tut mir leid.
Gruß Reinhold

du hast keinen Anspruch