Hallo, es geht darum, dass jemand auszieht und gern die Einbauküche an den Nachmieter verkaufen möchte. Der Vermieter war damit einverstanden, wenn der Mieter selbst einen Nachmieter findet, welcher die küche nimmt. Der Mieter hat eine Anzeige geschaltet und einen nachmieter gefunden. nach einigem hin und her waren interessent und vermieter gestern soweit, dass ein vorvertrag im gespräch war und der interessent seine unterlagen(selbstauskunft, verdienst, personalien,…) einreichen sollte. gestern abend hat der vermieter plötzlich die tel-nr des aktuellen mieters an einen neuen interessenten gegeben und behauptet, er habe sich noch nicht entgültig entschieden.
nun ist es so, dass die wohnung höchtwahrscheinlich ein anderer interessent (den der vermieter selbst gefunden hat) bekommt, der die einbauküche aber nicht nimmt.
kann nun der interessent welcher die küche nehmen würde jetzt auf seinen eigentlich schon zugesagten vorvertrag (und in der folge auch den mietvertrag) bestehen? er hat gestern deshalb auch einen anderen besichtigungstermin abgesagt, da er sich sicher war eine wohnung zu haben.
kann der vermieter haftbar gemacht, wenn die küche jetzt unter wert verkauft werden muss? es wurde inzwischen vom jetzigen mieter für die neue wohnung eine neue dort passende küche gekauft. wenn kein käufer gefunden worden wäre, hätte der meiter die ale küche evtl. mitgenommen und angepasst.
und der
interessent seine unterlagen(selbstauskunft, verdienst,
personalien,…) einreichen sollte.
Das hört sich nicht danach an, als ob es schon eine feste Zusage gäbe. Wozu sollte man das sonst noch einreichen?
Ich kann nicht erkennen, dass sich der Vermieter irgendwie schadensersatzpflichtig gemacht hat. Es ist ganz allein seine Sache, mit wem er den neuen Mietvertrag abschließt. Wenn der vom alten Mieter gefundene Nachmieter ihm nicht passt, passt er ihm halt nicht. Er muss nicht mal einen Grund dafür haben, eine kleine Antipathie reicht. Für den alten Mieter ist das halt Pech, damit hätte er rechnen müssen.
Gruß
loderunner (ianal)
der Vermieter hat dem interessenten gesagt, dass am folgetag ein vormietvertrag gemacht wird (um diesen auszufertigen, sollte der zukünftige mieter ja die unterlagen einreichen). und im netz gibt es aussagen, dass auch die mündliche zusage, dass ein vormietvertrag erstellt wird, verbindlich ist.
der Vermieter hat dem interessenten gesagt, dass am folgetag
ein vormietvertrag gemacht wird (um diesen auszufertigen,
sollte der zukünftige mieter ja die unterlagen einreichen).
Und wenn dem Vermieter die Unterlagen halt nicht gefallen?
und im netz gibt es aussagen, dass auch die mündliche zusage,
dass ein vormietvertrag erstellt wird, verbindlich ist.
Ein Vormietvertrag ist kein Mietvertrag, oder?
Und woher weißt Du eigentlich, ob der Vormietvertrag dem Nachmieter überhaupt gepasst hätte? Kennst Du den Inhalt des Vormietvertrages schon?
Btw. im Netz gibt es auch Aussagen, dass man Haare nur bei zunehmendem Mond schneiden lassen darf. Und die gegenteilige Aussage ebenfalls. Es wäre also sinnvoll, nach zu schauen, woher die Aussage kommt, worauf sie basiert und für welchen Fall sie eigentlich gilt.
Hallo,
im Netz gibt es aber auch Aussagen, dass Eigenurin gegen Krebs hilft.
Entweder hat man einen Vertrag oder man hat keinen (ein Fall der cic seh ich hier übrigens nicht). Wenn sich der Vermieter sicher gewesen wäre, hätte er nicht noch die Unterlagen angefordern sondern einfach den Mietverrag zugesagt.
Daher seh ich hier keine Ansprüche.
hth