Mietvorvertrag noch gültig?

Hallo,

ich wollte vor kurzem eine Wohnung anmieten, in der Infobroschüre zu der Wohnung und im Vorvertrag waren Nebenkosten von 180€ angesetzt, von einer separaten Heizkostenabrechnung war nie die Rede. Am nächsten Tag freue ich mich schon darauf den Mitevertrag zu Unterschreiben da ruft der Makler mich an und sagt:„Die NK sind jetzt 200€ und die Heizkosten werden separat abgerechnet“ damit war ich natrülich nicht einverstanden und meinte: „so war das nicht abgemacht, das kann ich nicht mehr finanzieren“. Der Makler hat mich sofort angeschrieen das ich den Vorvertrag schon unterschrieben habe und ich die Wohnung jetzt nehmen muss…meine Frage: Der Vorvertrag ist doch jetzt nicht mehr gültig und ich muss die Wohnung doch auf keinen Fall nehmen, oder?

Grüße

Hallo,

Solang es vertraglich nicht so vereinbart war, müssen Sie das Extra nicht zahlen bzw. Vertrag wird dann ungültig.
Ich schätze der Makler möchte nur schnell vermitteln und verdienen, da sie sicnh gern durch einen Vorvertrag absichern.

Außervertragliche Vereinbarungen nachb dem Abschkuss des Vertrages müsse nSie nicht eingehen.

mfg
Farid

Hallo, guten Tag
Nein Sie müssen die Wohnung nicht nehmen. Es kann sein das der Makler eine Etschädigung von Ihnen fordert.Es ist besser gleich zu sagen"ich kann mir diese Wohnung nicht leisten" als nacher die Miete nicht zu bezahlen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Vielen Dank für die schnelle Antwort, ja eine Entschädigung steht mittlerweile auch schon im Raum , die muss ich doch wohl nicht zahlen ich habe meinen Teil ja eingehalten wenn dann müsste ich doch eine bekommen…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, ich kenne mich da nicht so gut aus, aber wenn der Vorvertrag so massiv geändert wurde, kann man dich eigentlich nicht dazu zwingen die Wohnung trotzdem zu nehmen.
Ich würde das aber zur Sicherheit mit einem Anwalt abklären.
Grüße

Hej gegreen,

soweit ich weiß, ist ein Vorvertrag prinzipiell bindend, er lässt aber ggf. noch Raum für Verhandlungen.

Ich weiß nicht genau, wie es sich in ihrem konkreten Fall verhält. Gegen eine Erhöhung der Nebenkosten von 20 Euro lässt sich vermutlich schwer vorgehen, aber das ließe sich durch Verhandeln sicherlich regeln. Bei den Heizkosten weiß ich nicht, was im Fall der Besichtigung besprochen wurde. Vermutlich haben Sie auch nicht direkt danach gefragt, oder? Ob der Makler dies dann absichtlich verschwiegen hat, kann ich natürlich ebenso wenig beurteilen.

Ich würde Ihnen dringend raten, tatsächlich einen Juristen (Anwalt) zu Rate zu ziehen. Und zwar, um zu prüfen, ob sie vom Vertrag zurücktreten können (aufgrund der nicht genannten Heizkosten bspw.) und wenn nicht, ob und inwieweit es sinnvoll wäre, sich mit dem Makler zu einigen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zumindest ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße,
C. Nordus

Hej gogreen,

was mir noch einfiel: Der Mieterschutzbund. Da anfragen, wäre auch möglich.

Viel Erfolg!

C. Nordus

Hallo gogreen,

ich kann leider keine rechtsverbindliche Antwort geben.
Mit dem Vorvertrag ist aber noch kein Mietvertrag zustande gekomen, vor allem auch deshalb nicht, weil der Mietvertrag jetzt andere Konditionen enthält.
Ich zitiere aus dem Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes (Ausgabe 2007):
"…Wenn …

  • die Vertragspartner sich über den Inhalt des endgültigen Vertrages noch nicht einig geworden sind, werden Vorverträge abgeschlossen. Dadurch wollen die Vertragspartner sich schon zu diesem Zeitpunkt weitgehend binden…"
    In Ihrem Fall waren sie sich offenbar einig über den Vertrag. Ein Vorvertrag war demnach nicht erforderlich.

Zu bedenken ist aber, daß es sich bei den Vorauszahlungen um Abschlagzahlungen handelt, über die später abgerechnet wird. Deshalb ist die Höhe der Vorauszahlungen mit Vorsicht zu gemießen. Bei zu geringen Vorauszahlungen muß man mit einer hohen Nachzahlung rechnen, andernfalls kann man Geld zurück bekommen.
Wennn der Vorvertrag keine Heizkostenzahlungen enthält, kann das in anderen Fällen auch bedeuten, daß diese in den Nebenkosten enthalten sein können.
Das ganze ist mir suspekt. Ich habe das Gefühl, daß Sie mit dem Vorvertrag gelockt worden sind.

Mein Rat: Schreiben Sie dem Makler, daß Sie den Mietvertrag aus den bekannten Gründen nicht abschließen. Wenn er auf dem Abschluß besteht, sollten Sie sich fachlich beraten lassen. Verbraucherzentrale, Mieterverein oder Fachanwalt für Miet- oder Vertragsrecht.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,

tut mir leid,; da kenne ich mich nicht aus.
Aber es ist üblich, insbesondere in Bauten jüngern Datums oder sanierten Altbauten, dass Heizung zur Wohnung (nicht die Heizkosten für die Allgemeinflächen, wie Flur, keller,etc., die werden per Schüssel von dem Ist-Verbrauch berechnet), Strom oder auch Kabelanschluss, etc )imprinziept wie Telefon) jeder Mieter selber bei den Unternehmen in AUftrag gibt und die Kosten somit zusätzlich zu den normalen Nebenkosten anfallen.

Ich habe dies noch nie anderes bei einer WOhnungsanmietung erlebt…

Vielleicht hilt dir das weiter.
Gruß Ina

Hallo,

ich wollte vor kurzem eine Wohnung anmieten, in der
Infobroschüre zu der Wohnung und im Vorvertrag waren
Nebenkosten von 180€ angesetzt, von einer separaten
Heizkostenabrechnung war nie die Rede. Am nächsten Tag freue
ich mich schon darauf den Mitevertrag zu Unterschreiben da
ruft der Makler mich an und sagt:„Die NK sind jetzt 200€ und
die Heizkosten werden separat abgerechnet“ damit war ich
natrülich nicht einverstanden und meinte: „so war das nicht
abgemacht, das kann ich nicht mehr finanzieren“. Der Makler
hat mich sofort angeschrieen das ich den Vorvertrag schon
unterschrieben habe und ich die Wohnung jetzt nehmen
muss…meine Frage: Der Vorvertrag ist doch jetzt nicht mehr
gültig und ich muss die Wohnung doch auf keinen Fall nehmen,
oder?

Grüße

Der Vorvertrag ist noch gültig, jedoch nur, was dort steht: also 180 NK. Dabei kann man davon ausgehen, das alle NK gemeint sind, sonst wäre das übereaschend!
Wenn mich ein Makler anschreit, lege ich sofort auf.
Aslo dem Makler schreiben, wegen Überraschung und verschiegene Kosten Rücktritt vom Vertrag!
per Boten einwerfen lassen und Bote schreibt auf Doppel des Schfreibens Datum und Uhrzeit der Übergabe (Briefkasten) auf. Oder EschRschein
ein Vorvertrag muss alle wesentliche Kosten nennen, Heuzung separat in jedem Fall!!

Hallo,

es ist ein Mietvorvertrag und als solcher auch zu verstehen. Wenn sich Bedingungen ändern (dies solltest Du für Dich noch einmal klären: Ist es nachweisbar, dass inhaltlich ein Unterschied zwischen Vorvertrag und Vertrag besteht?), gibt es sicherlich einen Grund, den Mietvertrag nicht zu unterschreiben.

Des weiteren solltest Du den Vorvertrag nocheinmal genau lesen, inwiefern er (für beide Seiten) verbindlich ist oder nicht. Wenn er voll verbindlich ist, dann ist es ja kein Vorvertrag, sondern bereits der Vertrag!

Im übrigen ist es schon ein gewisses Zeichen, wenn der Makler Dich anschreit…

Ciao
A.