Mietwagen auf Dienstreise: km-Pauschale / Rechnung

Hallo,

ich hatte im letzten Jahr einige berufsbedingte Fahrten (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit) zu unternehmen, die ich größtenteils mit dem Mietwagen (manchmal auch Bahn, etc) unternommen habe.
Aufgrund einer vereinfachten Abrechnung in der Steuererklärung (und weilich die Belege auch nicht mehr alle habe), möchte ich diese Kosten pauschal geltend machen. Das finanzrechtliche Entgegenkommen, das in diesem Fall die vollen Kosten geltend gemacht werden können, ist zwar ganz nett, hilft mir jedoch nicht, da weder Tankbelege noch Mietwagenrechnungen gesammelt wurden. Daher ist für mich die pauschale Abrechnung der gefahrenen Kilometer wesentlich angenehmer und einfacher obwohl dies Privat-PKW vorbehalten sein soll.

Weiß jemand, ob das geht und auf welche Quellen (Gesetze, Urteile) man sich dahingehend berufen kann?

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,
ich weiß, dass eine Freundin sich von Ihrem Freund das Auto für solche Fahrten „geliehen“ hatte. Und die Autovermietungen müssten doch noch Kopien bzw. Daten im Computer haben, ggf. als Auflistung. Evtl. mal beim zuständigen Finanzamt anfragen.
Viel Erfolg,
hopser6

Hallo,

die pauschalen Kilometerkosten mit 0,30 € pro Kilometer kann man immer ansetzen (§ 9 EStG), wenn aber die tatsächlichen Kosten darüber liegen, kann man diese ansetzen, also wird die Pauschale immer akzeptiert.

Viele Grüße,
C.

Hallo,

Am einfachsten geht es wenn ihnen ihr Betrieb mit einer Auflistung bestätigt das Sie die Dienstfahrten gemacht haben.
Beispiel: Herr XY ist am 2.3. von Köln nach München für uns,mit seinem Privatwagen zu einer Besprechung gefahren usw.
Einen Pauschalbetrag müsste man allerdings so abziehen können,weiß ich nicht so genau da es bei uns immer der Steuerberater macht.

Gruß
monika61

Hallo,

zuerst sollten Sie belegen können wo und wie lang sie dort waren z.b. anhand eines beschäftigungstagebuchs, arbeitgeberbescheinigungen etc.

Dann können Sie pauschal 0,30 € pro gefahrenen Km geltend machen (egal mit welchem Transportmittel sie da waren). pro 8 std abwesenheit von Wohnung gibts dann 6 € Tagegeld, zwischen 8 und 24 std gibts 12 € und ab 24 std gibts 24 €.

Hallo
Leider kann ich dir über dieses Thema nicht viel sagen.Das ist auch für mich neu.
Sorry
LG Mausi123

Hallo krocker,

Schlampigkeit wird bestraft.

Setze einfach die km-Pauschalen wie für einen Privatwagen an ( km x xx,xx ). Das FA wird sich melden.

MfG

Stefan Seidel

Hallo krocker,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Hier empfehle ich Ihnen einen Steuerberater in ihrer Gegend zunehmen.

Da die Steuergesetzte sich dies bezüglich geändert haben.

Mfg

Angela06

meiner Meinung nach können Sie lt. Nachweis (Hotelrechnung, evt.eine Einladung der Firma), pro gefahrenen km, für Hin-und Rückfahrt 30cent abrechnen, je nach Stunden die Sie unterwegs waren zusätzliche Verpflegungskosten geltend machen
bis 8 h 6 euro, bis14h 12 euro, bis 24h 24euro, würde ich aber sauber auflisten zur Abgabe FA
gruß maluzo