Hallo,
es geht um berufsbedingte Fahrten (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit), die größtenteils mit dem Mietwagen (manchmal auch Bahn, etc) unternommen wurden.
Aufgrund einer vereinfachten Abrechnung in der Steuererklärung (und weil die Belege auch nicht mehr alle vorliegen), sollen diese Kosten pauschal geltend gemacht werden. Das finanzrechtliche Entgegenkommen, das in diesem Fall die vollen Kosten geltend gemacht werden können, ist zwar ganz nett, hilft jedoch nicht, da weder Tankbelege noch Mietwagenrechnungen gesammelt wurden. Daher ist die pauschale Abrechnung der gefahrenen Kilometer wesentlich angenehmer und einfacher obwohl dies Privat-PKW vorbehalten sein soll.
Weiß jemand, ob das geht und auf welche Quellen (Gesetze, Urteile) man sich dahingehend berufen kann?