habe einen Mietwagen gehabt. Es gab zwei kleine Kratze am Auto, es wird 450 € von dem Vermieter verlangt. Ich finde es zu viel. Ich möchte das Auto selbst in Werkstatt reparieren lassen. Aber der Vermieter sagt das ist berechtigt von dem Vermietungszentral. Ist das tatsächlich so? Ich bedanke mich für Eure Hilfe!
Hallo chaozhang,
vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.
Der Vermieter hat das Recht den vertraglich festgelegten Selbstbehalt einzubehalten. Je nach Schadenshöhe bekommen Sie u. U. eine Rückerstattung wenn der Schaden unterhalb von €450 liegt.
Als Mieter haben Sie keinen Anspruch darauf, den Mietwagen selbsttätig reparieren zu lassen.
Für Ihre nächste Mietwagenanmietung und ausführliche Beratung bezüglich der Versicherungsleistungen kontaktieren Sie uns bei Auto Europe unter unserer kostenlosen Hotline 0800 56 00 333 oder auf www.autoeurope.de
Viele Grüße
Miriam Hohmann
Auto Europe Deutschland GmbH
Marketing Executive