Mietwagen / Buchungsklasse

Liebe/-r Experte/-in, kurze Umschreibung meines Problems:

Buchung via Internet über Preis - Vergleichsportal eines Mietwagens Mercedes Viano, 7 Sitzer, Klima für 9 Tage ab Karfreitag, am Flughafen Stgt. Sofort mit Hinweis dass Reise nach Italien sowie 6 Personen & Gepäck (u.a. Kinderwagen), daher Fzg.-klasse Viano oder ähnlich benötigt.
Voucher durch Veranstalter (NICHT Vermieter) am folgenden Tag erhalten … Car Size: Mercedes Viano 7 str a/c (or similar). Rekla wg. Klasse & Fahrt nach Italien,Italien wird am Folgetag bestätigt.

Am Karfreitag Abholung, am SChalter erfahre ich dass das Fzg ein CHEVROLET Orlando (5 Sitzer + 2 Notsitze im Kofferraum, Ladevolumen dann bei 90 Ltr.) sein soll.

Reklamation bei Personal erfolglos (Kompetenzfreie MA), Tel. bei deren Chef ebenso. Immer Hinweis auf Buchungsklasse … Tel. Rekla bei Vergleichsportal erfolglos, bei Veranstalter mein Hinweis, dass der Vermieter in der Garage 4 ähnliche Fahrzeuge stehen hat (angeblich vermietet), 3 x MB, 1x Fiat.

Nach einigem Hin- und Her mündliche ZUsage eines Abteilungsleiters des Vermittlers, dass ich ein Ersatz bei Wettbewerb anmieten darf, Mehrkosten werden durch Veranstalter übernommen (mit Hinweis auf meinen Vermerk bei der Buchung, dass ich entsprechendes Fzg. benötige). Schriftliche Bestätigung derKostenübernahme erfolgt umgehend durch Hotline-MA des Veranstalters.

Mit viel Glück Ersatz gefunden, Kostet rund 170 EUR mehr. Tel. Info an Hotline des Veranstalters, Zuhause hab ich das per Mail bestätigt.

Nach Rückkehr aus Urlaub die Belege eingereicht, wie von Veranstalter gewünscht. Schriftliche (Mail) Stellungnahme an Vergleichsportal sowie Veranstalter. Nach zwei Wochen Ablehnung der Forderung durch den Veranstalter nicht an mich, sondern an Vergleichsportal.

Begründung: Buchungsklasse ist ausschlaggebend.

Nun frage ich mich, wie diese Fzge. einer Klasse angehören sollen und das selbe Geld kosten … der Chevy wär für mich ne B-Klasse oder ein Opel Meriva … ein Viano ist vgl. zu Opel Vivaro, VW-Caravelle, Ford Transit etc. …

Wie sehen Sie die Chance, hier die 150 EUR (auch mit Hinweis, dass der Veranstalter schriftliche Bestätigung an mich gesendet hat bezgl. der Mehrkosten) einzuklagen?? Mir gehts eigentlich weniger um das Geld, eher um den Stress den ich vor meinem Urlaub deswegen hatte … :smile:

Vielen Dank für Ihre Antwort & schöne Grüße aus dem Schwabenland

Lieber Martin,

ich kann Ihren Ärger gut nachvollziehen! Ich werde ein paar Infos einholen und sobald ich Rückmeldung habe (im Laufe des Tages) melde ich mich nochmal bei Ihnen - wie ich hoffe - mit zusätzlichen und hilfreichen Details.

Herzliche Grüße Tessa

Lieber Martin,

entschuldigen Sie die verspätete Antwort!

Die Verweigerung der Aufpreis-Rückerstattung seitens des Veranstalters stützt sich auf die gebuchte Fahrzeugkategorie (enspricht der von Ihnen genannten Buchungsklasse)- und ist leider legitim.

Zur Erklärung: es gibt im Mietwagenbereich verschiedene Fahrzeug-Kategorien, die Buchungsklassen entsprechen. Diese sind im Allgemeinen Mini, Economy, Compact, Intermediate, Standard, Full-Size, Premium, Luxury und Special - wobei jeder Veranstalter/Vermieter in seinen Bedingungen diese unterschiedlich zusammenfasst.

Ist das gebuchte Fahrzeug nicht verfügbar, haben Sie Anspruch auf einen Ersatz - auch vom Wettberwerb - jedoch, und darauf bezieht sich Ihr Veranstalter, leider nur innerhalb der gleichen Fahrzeugkategorie.
Das Fahrzeug, welches Sie erhalten haben, scheint einer höheren Kategorie angehört zu haben - und somit ist der Veranstalter nicht verpflichtet Ihnen den Aufpreis zurück zu ersatten.

Jedoch rate ich Ihnen, sich nochmals mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzten und zu betonen, dass eben kein anderes Fahrzeug mit den gewünschten und bestätigten Ansprüchen verfügbar war - und Sie somit keine andere Wahl hatten, als das Auto zu nehmen. Zudem hat Sie niemand auf diese vertragliche Bedingung vor Ort hingewiesen.
Die Rückerstattung liegt zwar rein in der Kulanz des Veranstalters - aber da Sie sich prinzipiell richtig Verhalten haben, sollte die Erstattung des Aufpreises in dieser Situation Teil des Services des Veranstalters sein.

Ich hoffe, dass hilft weiter! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und dass die Mietwagenanmietung doch noch ein gutes Ende hat!

Herzliche Grüße vom Bodensee
Tessa

Hallo!

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt und gebe daher lediglich meine Meinung zu der Darstellung wieder, aber wenn die Buchung auf einer Klasse mit der Angabe eines Beispielfahrzeuges und dem Zusatz or similiar erfolgt, sind die Aussichten auf Erfolg sehr begrenzt.

So gut Preisvergleichsportale auch sind: wenn man was ganz fest bei einem Veranstalter buchen möchte, dann führt kein Weg daran vorbei direkt beim Veranstalter zum meist etwas höheren Preis zu buchen. Billige Preise haben gewisse Nachteile (wie in diesem Fall). Wenn das nicht stört, der kann günstig was bekommen. Wer aber eine genaue Vorstellung hat, sollte lieber etwas tiefer in die Tasche greifen und sich bereits dadurch im Vorfeld Ärger sparen.

Ich habe einfach mal bei einem Mietwagen-Preisvergleich die AGBs angeschaut: http://www.mietwagen-broker.de/agb.php5

Dort steht: Die vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung

Mit der Vermittlung der richtigen Fahrzeugkategorie wäre das bereits erledigt

…haftet nicht für Mängel der vermittelten Leistung oder im Zusammenhang mit dieser stehenden Schäden. Hierfür ist ausschließlich der Reiseveranstalter/Leistungserbringer der gebuchten Leistung der Ansprechpartner des Kunden.

Hallo,
das war ja ne sehr spannende Reise! Zunächst ist es so, dass die Vermieter in der Regel in den AGB verankert haben, dass sich die Reservierung jeweils auf eine Mietwagenkategorie, also Fahrzeuge mit identischen Eigenschaften, selten auf ein bestimmtes Modell bezieht. Erfahrungsgemäß ist die Sicht der Einkäufer, was identische Eigenschaften sind, nicht immer die der Kunden, weshalb es da schonmal zu Meinungsunterschieden kommen kann. 7 oder 8 Sitze im MB Viano sind eben anders als z.B. im Ford Galaxy oder gar im Opel Zafira. Eine Kostenübernahme für Ersatzanmietung wird daher in der Regel nur gewährt, wenn die reservierte Wagengruppe gar nicht verfügbar ist. Wenn die Garage nun allerdings voll mit großen Van’s stand, waren da wohl wirklich völlig kompetenzfreie Mitarbeiter, oder eben wichtige Gründe (z.B. Fahrzeuge defekt, am Ende der Laufeit, für andere Stationen blockiert etc.) am Werk. Ich denke aber, der normale Menschenverstand hätte die MA umplanen lassen, wenn es möglich gewesen wäre, statt so einer Aktion mit Vorgesetzten etc abzuziehen. Vom Vermieter ist m.E. also lediglich auf dem Kulanzweg was zu erwarten.

Leider habe ich in dem Geflecht aus Vermittler, Veranstalter, Vermieter verwickelt, so dass mir nicht ganz klar ist, wer die Zusage gemacht hat, die Mehrkosten zu ersetzen. Ferner wäre natürlich noch von Interesse, ob die Buchung mit Vorauszahlung war und wer dann ggfs Zahlungsempfänger und somit Vertragspartner war.

Sollte die Zusage der Kostenerstattung durch den Vertragspartner, also dem Zahlungsempfänger schriftlich ergangen sein, ist sie m.E. schon verbindlich und rechtswirksam, egal ob der Vermieter die Kosten an den Vermittler erstattet (kann Dir als Kunde dann egal sein). Wurde der Wagen nur vermittelt (Reserviert) und der Vertragsschluss und Zahlung erfolge direkt beim Vermieter müsste die Kostenerstattung vom Vermieter schriftlich zugesagt worden sein.

Ich würde den Aussteller der Kostenzusage auf jeden Fall mal mit nem Anwalt bedrohen, denn wer wissentlich etwas zusagt, was er hinterher nicht halten will, betrügt (s. §263 StGB)„Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…“