Liebe/-r Experte/-in, kurze Umschreibung meines Problems:
Buchung via Internet über Preis - Vergleichsportal eines Mietwagens Mercedes Viano, 7 Sitzer, Klima für 9 Tage ab Karfreitag, am Flughafen Stgt. Sofort mit Hinweis dass Reise nach Italien sowie 6 Personen & Gepäck (u.a. Kinderwagen), daher Fzg.-klasse Viano oder ähnlich benötigt.
Voucher durch Veranstalter (NICHT Vermieter) am folgenden Tag erhalten … Car Size: Mercedes Viano 7 str a/c (or similar). Rekla wg. Klasse & Fahrt nach Italien,Italien wird am Folgetag bestätigt.
Am Karfreitag Abholung, am SChalter erfahre ich dass das Fzg ein CHEVROLET Orlando (5 Sitzer + 2 Notsitze im Kofferraum, Ladevolumen dann bei 90 Ltr.) sein soll.
Reklamation bei Personal erfolglos (Kompetenzfreie MA), Tel. bei deren Chef ebenso. Immer Hinweis auf Buchungsklasse … Tel. Rekla bei Vergleichsportal erfolglos, bei Veranstalter mein Hinweis, dass der Vermieter in der Garage 4 ähnliche Fahrzeuge stehen hat (angeblich vermietet), 3 x MB, 1x Fiat.
Nach einigem Hin- und Her mündliche ZUsage eines Abteilungsleiters des Vermittlers, dass ich ein Ersatz bei Wettbewerb anmieten darf, Mehrkosten werden durch Veranstalter übernommen (mit Hinweis auf meinen Vermerk bei der Buchung, dass ich entsprechendes Fzg. benötige). Schriftliche Bestätigung derKostenübernahme erfolgt umgehend durch Hotline-MA des Veranstalters.
Mit viel Glück Ersatz gefunden, Kostet rund 170 EUR mehr. Tel. Info an Hotline des Veranstalters, Zuhause hab ich das per Mail bestätigt.
Nach Rückkehr aus Urlaub die Belege eingereicht, wie von Veranstalter gewünscht. Schriftliche (Mail) Stellungnahme an Vergleichsportal sowie Veranstalter. Nach zwei Wochen Ablehnung der Forderung durch den Veranstalter nicht an mich, sondern an Vergleichsportal.
Begründung: Buchungsklasse ist ausschlaggebend.
Nun frage ich mich, wie diese Fzge. einer Klasse angehören sollen und das selbe Geld kosten … der Chevy wär für mich ne B-Klasse oder ein Opel Meriva … ein Viano ist vgl. zu Opel Vivaro, VW-Caravelle, Ford Transit etc. …
Wie sehen Sie die Chance, hier die 150 EUR (auch mit Hinweis, dass der Veranstalter schriftliche Bestätigung an mich gesendet hat bezgl. der Mehrkosten) einzuklagen?? Mir gehts eigentlich weniger um das Geld, eher um den Stress den ich vor meinem Urlaub deswegen hatte … 
Vielen Dank für Ihre Antwort & schöne Grüße aus dem Schwabenland