Mietwagen EU

Hallo,

(A) Vorgeschichte:

Ich überlege mir gerade, was wirtschaftlicher ist

ständiger Firmenwagen + privates Fahrzeug

oder

gelegentlicher Mietwagen + privates Fahrzeug

Es gibt so viele Sonderangebote und Avis Club-Karten und etc., dass man da schnell überfordert ist … So zwischen 70-100 EUR pro Einzeltag für einen Ford Focus ohne Benzin bei 18-24 Tagen pro Jahr, an denen man das private Fahrzeug durch einen Mietwagen ersetzen muss, das ist meine Internetrecherche-Einschätzung, wenn man die poppigen 12 EUR pro Tag Angebote einfach ignoriert. (Eine Link-Empfehlung darüber, wo einem bei den Wirtschaftlichkeits- und Parktikabilitätsüberlegungen geholfen wird, darüber wäre ich seeeeeeeeehr dankbar.)

(B) Schweiz, Österreich und BeNeLux, dorthin müsste ich schätzungsweise an 9-12 der 18-24 Tage. Eigentlich wäre ich, ohne mir Gedanken zu machen, von EU-A nach EU-B nach Schweiz-C und umgekehrt gefahren, wenn ich nicht auf folgendes gestoßen wäre:

https://www.bmf.gv.at/Zoll/InformationenfrReisende/E…

> Mit einem ausländischen Mietwagen dürfen Sie nur in jenen EU-Staat
> zurückreisen, in dem Sie ihren Wohnsitz haben, keinesfalls aber
> z. B. einen Ausflug in einen anderen EU-Staat machen. Für die
> Schweiz gibt es jedoch eine Ausnahme: einen in der Schweiz
> zugelassenen Mietwagen dürfen Sie acht Tage lang, gerechnet ab
> dem Tag der Übernahme des Mietwagens beim Schweizer Unternehmen,
> in der EU privat verwenden. Noch bevor die Frist abläuft müssen
> Sie ihn aber entweder wieder ausführen oder einem
> Mietwagenunternehmen in der EU zurückgeben.

Uups! Ich hätte nie gedacht, dass man mit solchen Einschränkungen zu rechnen hat. Da muss ich in Gemeinschaftskunde 10. Klasse kräftig geschlafen haben!

Oder muss man da gleich einen Zollexperten als Chauffeur anmieten, wenn man gewohnt ist, auf dem Weg nach Gelsenkirchen vormittags einen Abstecher in Eindhoven zu machen? (Oder entsprechendes mit Lindau/Bregenz.)

Oder habe ich das oben missverstanden, da ein deutscher Mietwagen (darum geht es bei mir in der Regel), gefahren von einem Deutschen, in Österreich gar kein ausländischer Mietwagen ist!? Oder Wurzel aus Wie?

Kann da jemand den Link und seine Weisheit oben inspizieren? Wenn ich selbst gemäß Subjekt/Prädikat/Objekt versuche, den Text zu verstehen, dann komme ich zum Schluss, dass man seinen deutschen Mietwagen an der österreichischen-deutschen Grenze stehen lassen muss, wenn man nach Kitzbühel in die Disko fährt. Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.

Danke und Gruß

Hallo,

(B) Schweiz, Österreich und BeNeLux, dorthin müsste ich
schätzungsweise an 9-12 der 18-24 Tage. Eigentlich wäre ich,
ohne mir Gedanken zu machen, von EU-A nach EU-B nach Schweiz-C
und umgekehrt gefahren, wenn ich nicht auf folgendes gestoßen
wäre:

https://www.bmf.gv.at/Zoll/InformationenfrReisende/E…

> Mit einem ausländischen Mietwagen dürfen Sie nur in jenen
EU-Staat
> zurückreisen, in dem Sie ihren Wohnsitz haben,
keinesfalls aber
> z. B. einen Ausflug in einen anderen EU-Staat machen. Für
die
> Schweiz gibt es jedoch eine Ausnahme: einen in der
Schweiz
> zugelassenen Mietwagen dürfen Sie acht Tage lang,
gerechnet ab
> dem Tag der Übernahme des Mietwagens beim Schweizer
Unternehmen,
> in der EU privat verwenden. Noch bevor die Frist abläuft
müssen
> Sie ihn aber entweder wieder ausführen oder einem
> Mietwagenunternehmen in der EU zurückgeben.

Also ich hatte letztes Jahr einen Mietwagen und dort war ganz klar geregelt, dass ich in bestimmte Länder mit diesem Fahrzeug nicht fahren darf, in manche nur mit bestimmten Fahrzeugklassen (beispielsweise war Porsche nicht bis Italien erlaubt) und in andere Länder ohne Einschränkung. Was das nun mit dem Zoll zu tun hat, weiß ich nicht, ich nahm damals an, dass das eine Vorsichtsmaßnahme des Autovermieters ist, denn es waren überwiegend die Länder ausgeschlossen, in denen man eine hohe Kriminalitätsrate in Sachen Autodiebstahl vermutet.

Hoffe, das hat Dir etwas weitergeholfen, viele Grüße
Sahne

Hallo,

Ich überlege mir gerade, was wirtschaftlicher ist

Warum so kompliziert ?

ständiger Firmenwagen + privates Fahrzeug

Warum nicht ständiger Firmenwagen auch für die private Nutzung ?

Die Antwort hängt extrem davon ab, wie hoch der geschäftliche und der private Anteil sind.

Gruß

Nordlicht

Hallo!

Oder habe ich das oben missverstanden, da ein deutscher
Mietwagen (darum geht es bei mir in der Regel), gefahren von
einem Deutschen, in Österreich gar kein ausländischer
Mietwagen ist!? Oder Wurzel aus Wie?

Nun der von dir verlinkte Text des BMF steht unter der Rubrik „Einreise aus Nicht-EU Staaten“…

Mit einem deutschen Mietwagen kannst du in der EU hinfahren wohin du willst, es sei denn, der Mietvertrag verbietet dir das (das musst du natürlich schauen).

Gruß
Tom

Also ich hatte letztes Jahr einen Mietwagen und dort war ganz
klar geregelt, dass ich in bestimmte Länder mit diesem
Fahrzeug nicht fahren darf, in manche nur mit bestimmten
Fahrzeugklassen (beispielsweise war Porsche nicht bis Italien
erlaubt) und in andere Länder ohne Einschränkung. Was das nun
mit dem Zoll zu tun hat, weiß ich nicht, ich nahm damals an,
dass das eine Vorsichtsmaßnahme des Autovermieters ist, denn
es waren überwiegend die Länder ausgeschlossen, in denen man
eine hohe Kriminalitätsrate in Sachen Autodiebstahl vermutet.

Hoffe, das hat Dir etwas weitergeholfen, viele Grüße
Sahne

Danke,
tatsächlich, das kommt ja auch noch hinzu:

  • Regelung des Autovermieters
  • Versicherungsbestimmungen (das Kleingedruckte, das man lesen sollte, wenn man mit einem Phaeton in die Ukraine fahren möchte …)

Daran habe ich auch nicht gedacht.

Hallo,

Ich überlege mir gerade, was wirtschaftlicher ist

Warum so kompliziert ?

ständiger Firmenwagen + privates Fahrzeug

Warum nicht ständiger Firmenwagen auch für die private Nutzung
?

Weil sich 1 x ständiger Firmenwagen schlecht verdoppeln lässt, wenn man einmal zwei Fahrzeuge benötigt. (Verdoppeln, z.B. wenn mein Sohn bei seiner Freundin imponieren möchte: Er BMW 7er, ich mit R4 auf Geschäftsreise - das geht schlecht mit 1 x ständiger Firmenwagen).

Die Antwort hängt extrem davon ab, wie hoch der geschäftliche
und der private Anteil sind.

Und vieles mehr: Typische Kosten für Leihwagen, z.B…

Genau das suche ich: Eine Aufstellung mit typischen Szenarios, aufgestellt und vorgerechnet von Experten, so dass man nichts vergisst …

Bei der Entscheidungsfindung Leasing vs. Kauf erhält man ja auch entsprechende Wirtschaftlichkeitsstudien, mit KM-Leistung als Parameter.

Gruß

Nordlicht

Hallo!

Oder habe ich das oben missverstanden, da ein deutscher
Mietwagen (darum geht es bei mir in der Regel), gefahren von
einem Deutschen, in Österreich gar kein ausländischer
Mietwagen ist!? Oder Wurzel aus Wie?

Nun der von dir verlinkte Text des BMF steht unter der Rubrik
„Einreise aus Nicht-EU Staaten“…

So ungefähr muss es angedacht sein. Nur dass das alles nicht so ganz stimmig ist. Der einzige Nicht-EU Staat aus dem man nach Österreich einreisen kann ist die Schweiz - und für die gibt es eine Sonderregelung. Außerdem wird ja von einem ausländischen Fahrzeug gesprochen… Wahrscheinlich geht es um ein Fahrzeug aus dem EU-‚Binnenausland‘, das nicht eingeführt werden kann ohne die EUSt zu entrichten - auch nicht mittels ‚dirty trick‘, als Leihwagen nämlich. Wäre sonst ein Geschäftsmodell für alle Übriggebliebenen: Statt Luxuswagen in den USA kaufen und Zoll und MWSt bezahlen: einfach mieten!

Aber ich glaube auch, dass das nicht so kompliziert ist. Zumindest angesichts der Tatsache, dass der Flughafen von Basel (CH) in Frankreich liegt, glaube ich das. Sonst müsste ja ein jeder japanischer Tourist, den Zoll bei der Einfuhr hinterlegen und ihn bei der Ausfuhr zurückverlangen (insofern der Wagen nicht in der Schweiz bei einem Totalcrash verschrottet wurde ?!).

Apropos. So um 1978 herum wurden mittellosen 18-jährigen lukrative Geschäfte angeboten: Einen dicken Mercedes von München nach Riad zu fahren, nämlich.

Bald darauf konnte man im Stern Reportagen über Jugendliche lesen, die im Orient im Gefängnis saßen, weil sie den Wagen, über den sie bei ihrer Einreise einen Vermerk in ihrem Pass erhielten, bei der Ausreise nicht mehr vorweisen konnten (gecrasht, gestohlen oder halt abgegeben bzw. verkauft).

So ganz trivial ist das also nicht. Nur gut, das 99,99% der Urlauber wohl ohne Kfz in die Türkei einreisen.

Für mich bleibt nur eine Hausaufgabe übrig:

Was muss ich beachten, wenn ich mit einem in Deutschland zugelassenen Leihwagen in die Schweiz fahre. Nach wie vielen Tagen haben die schweizer Zöllner das Recht, den Zoll für das eingeführte Fahrzeug zu verlangen. Was passiert, wenn ich das Fahrzeug in der Schweiz verliere (Parkplatz nicht mehr gefunden, Lawine, Unfall, Diebstahl).

Sollte das alles nicht geregelt sein, dann werde ich mir überlegen, ob ich nicht bald einen lukrativen Exporthandel von Autoersatzteilen in die Schweiz aufmache …

Mit einem deutschen Mietwagen kannst du in der EU hinfahren
wohin du willst, es sei denn, der Mietvertrag verbietet dir
das (das musst du natürlich schauen).

Gruß
Tom

Hallo!

Ich verstehe jetzt dein Problem nicht. Zollregelungen sind EU-weit einheitlich, es gibt da keine österreichischen Regelungen.

Gruß
Tom

Danke für die Mühe, aber Schweiz ist keine EU. Ich werde mal bei einer Autovermietung anrufen müssen, sozusagen Browser und DSL mit Plain Old Telephone und an analoger Stimme und analogem Ohr und analogem Hirn ersetzen …

Gruß

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