Mietwagen: Fahrer ohne Papiere beim Ausleihen

Hallo,
was passiert, wenn ein Fahrer ein Mietwagen auslieht, er dabei auch Führerschein und Personalausweis vorlegt, aber durch Umstände dann ein anderer Fahrer den Wagen abgibt. Seine Papiere liegen dann ja nicht beim Ausleihen, sondern erst bei der Rückgabe des Mietwagens vor.
Was kann das für Konsequenzen haben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Jürgen

Auch hallo,

ich glaub’ zwar nicht, daß das unter „Mietrecht“ paßt, aber gut…

was passiert, wenn ein Fahrer ein Mietwagen auslieht, er
dabei auch Führerschein und Personalausweis vorlegt, aber
durch Umstände dann ein anderer Fahrer den Wagen abgibt.

Gegenfrage: durfte denn ein anderer den Wagen überhaupt fahren?

Wenn ja, sehe ich da kein Problem, denn Führerschein etc. muß ja bei der Rückgabe, soweit ich weiß, nicht vorgelegt werden.

Gruß
„Raven“

Hallo,

so lange bis zur Rückgabe nichts mit dem Fahrzeug passiert, ist man zumindestens haftungsrechtlich auf der sicheren Seite. Aber wenn der andere Fahrer einen Meter vor der Einfahrt des Verleihers einen Unfall baut, dürfte man auf den Kosten des Unfalls sitzen bleiben, da für einen nicht eingetragenen Fahrer kein Versicherungsschutz besteht.

Ansonsten kann es sein, dass die Geschichte niemand auffällt, es kann aber auch sein dass sie auffällt, und man müsste jetzt in den Vertrag schauen, was da ggf. zu dem Folgen der Überlassung an nicht eingetragene Fahrer steht. Man könnte sich z.B. einen Eintrag in eine Blacklist einhandeln, und von dem Verleiher künftig keine Fahrzeuge mehr bekommen, …

Gruß vom Wiz