Mietwagen für Führerscheinneulinge

Hallo,
ich brauche gelegentich mal einen Mietwagen. Meine Tochter (18), die in Kürze den Führerschein macht, sagt, den will ich dann auch mal fahren.

Darf ich ihr den eigentlich geben? Muß ich das dem Verleiher sagen? Wird er mir dann gar keinen geben? Und kriegen Neulinge überhaupt einen Mietwagen?

Danke
Dan

HI!
Jeder Vermieter hat andere Vorstellungen. Aber Fahrer unter 25 Jahren und
ohne Fahrpraxis sind nirgends gern gesehen. Hat ja wohl auch seine Gründe! Der Mieter eines Autos ist auch der einzige!!!,der das Fahrzeug bewegen sollte! Ist auch eine Frage der Haftung, die Selbstbeteiligung ist meist recht hoch. Die AGB´s muß man sich da gut durchlesen!

Hi Dan,

bei den meisten ‚großen‘ Verleihern ist ein Mindestalter von 21 Jahren sowie mind. 1 Jahr Führerscheinbesitz Pflicht. Eventuell hast du bei einem kleinen Verleiher vor Ort etwas mehr Glück.

Grüßle
Frank K.

Habe gerade mal auf der Homepage von einigen Firmen geguckt, ist recht gut verständlich beschrieben. Einfach mal nachlesen! Ansonsten gibt das sch… Ärger. Hatten da in der Firma auch mal Probleme, weil ein Fahrer nicht angegeben war.

Hallo Dan!

Habe einen Info-Zettel mit den wichtigsten Bedingungen von einem der grossen Vermieter (Angaben gelten für Privatanmietung). Soweit ich weiss, sind sich die grossen da alle mehr oder weiniger einig, da dürfte es kaum Unterschiede zu den anderen geben:

Mindestalter 18, Füherscheinbesitz halbes Jahr.
Allerdings gilt das nur für Gruppe A-Fahrzeuge, d.h. Smart oder andere Kleinwagen. Wobei Corsa und Polo schon Gruppe B sind. Gruppe A müsste sowas wie ein Daihatsu Cuore sein (falls die solche Autos überhaupt in der Vermietung haben).
Es gibt dann noch Gebühren für den/die ZusatzfahrerIn (sollte auf jeden Fall angegeben werden, wegen des Versicherungsschutzes!) und evtl. noch einen „Risikozuschlag“ wegen des Alters (bei Familienangehörigen weiss ich nicht, ob das gemacht wird).

Deine Tochter einfach fahren zu lassen kann auf jeden Fall ganz schön teuer werden:
Laut Vertragsbedingungen wäre sie dann ein unberechtigter Fahrer - und das bedeutet, dass im Falle des Falles jegliche Haftungsreduzierung entfällt und du in vollem Umfang für den entstandenen Schaden haftest.

Gruss Sarayo