Mietwagen - Krazer im Lack

Hallo!

Wir haben folgendes Problem: wir haben zu viert einen Mietwagen von Dortmund nach Nürnberg angemietet (C-Klasse Mercedes), weil wir unseren ursprünglichen Flug London-Nürnberg verpasst hatten, und nur über Dortmund fliegen konnten.

Als wir nachts um 3 in Nürnberg ankamen, brachte ich alle nach Hause und gab den Wagen am nächsten mittag alleine ab. Es wurde keine Abnahme durchgeführt, d.h. ums Auto herumgehen und nachsehen, ob Mängel vorliegen.

Nun liegt uns ein Schreiben der Mietwagenfirma vor, es wären Krazer im Kofferraumdeckel (aussen), inkl. Beweisfotos, und wir müssten für einen Schaden i.H.v. EUR 637,- aufkommen. Wir haben aber dieses 100%ig nicht verschuldet.

Könnt Ihr mir in diesem Fall weiterhelfen? Was können wir tun? Schliesslich haben wir wenig in der Hand, oder?

Besten Dank,

Tom.

Hallo,

Könnt Ihr mir in diesem Fall weiterhelfen? Was können wir tun?
Schliesslich haben wir wenig in der Hand, oder?

leider ist die Abnahme durch den Vermieter häufiger als die durch den Mieter. Will sagen: Eigentlich ™ sollte man den Wagen bei der Anmietung genau aus diesem Grunde genauso inspizieren wie es der Vermieter bei der Rückgabe macht und etwaige Vorschäden im Vertrag vermerken. Leider passiert das viel zu selten, was dann zu solchen Problemen führt, wie Du sie beschreibst.

Da Du die Bande vor Rückgabe noch nachhause gefahren hast, kannst Du eigentlich auch keine Zeugen benennen, die bestätigen könnten, daß der Wagen noch in Ordnung war, als Du ihn in der Garage abgeliefert hast. Vorher scheint der Kratzer ja ohnehin keinem aufgefallen zu sein. Selbst wenn er vorher schon da war, gibt es dafür also auch keine Zeugen. Die einzigen Tatsachen sind, daß der Kratzer a) jetzt da ist und b) bei der Anmietung nicht moniert wurde.

Du kannst jetzt zwar mit dem Vermieter diskutieren, aber das wird m.E. auch nicht viel helfen. Ich fürchte also, daß Du leider schlechte Karten hast.

Gruß
Christian

Hallo!
ich bin ja bekanntlich kein jurist,
aber ist der Vermieter nicht in Beweispflicht ?
wie soll er den ohne Übernahmeprotokoll, Unterschrieben vom Mieter, einen Beweis haben-dass der Schaden nicht bei ihm auf dem Hof entstanden ist ?

Viele Grüsse,Sven.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Hallo Tom,

auch ich bin kein Jurist. Dennoch: Ich würde die „Rechnung“ nicht bezahlen, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Wer sagt, daß der Wagen nicht erst unmittelbar nach Abgabe von einem Vandalen „mißhandlet“ wurde? Es hat ja kein Mitarbeiter den Wagen inspiziert, als Du ihn zurückbrachtest. Pech für die Mietwagenfirma.
  • Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, Vandalismus ist durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Demnach stüdne hier von vornherein nicht der Reperaturbetrag, sondern Eure Eigenbeiteiligung zur Diskussion.
  • Stellt Euch vor, jemand hätte Euch keine Kratzer in den Kofferraumdeckel geritzt, sondern eine Delle in den Kotflügel gefahren, z.B. beim Einparken, und wäre dann geflüchtet. Hier wäre die Sache klar: Nicht Eure Schuld, sondern Pech für den Vermieter.

Was ich sagen will: Ich würde keinen Pfennig bezahlen (bzw. schriftlich widersprechen) und ggf. sogar einen Rechtsstreit in Kauf nehmen. Streitwert und damit die Gerichtsgebühren wären ja im Rahmen. Aber ich denke sowieso, daß der Vermieter hier keine guten Chancen hat.

War das eine kleinere Verleihfirma? Ich denke nämlich, daß große, „seriöse“ Firmen solche Forderungen erst gar nicht erheben würden. Für sie kostet eine Neulackierung nur ein paar Pfennig, bzw. sie haben spezielle Ersatzteilverträge mit den Herstellern und tauschen den Deckel ohne viel Federlesens aus.

Aber: Man kanns ja mal probieren. 600 € sind 600 € *ggg*

viele Grüße,

Oliver

Hallo Oliver,

im Grunde stimme ich Dir zu, wenn die Fa. nicht nachweisen kann, dass gleich kontrolliert wurde, wird es schwer zu beweisen sein (v.a. bei grossen Parkhäusern zur Abgabe z.B. an Hauptbahnhöfen)

War das eine kleinere Verleihfirma? Ich denke nämlich, daß
große, „seriöse“ Firmen solche Forderungen erst gar nicht
erheben würden. Für sie kostet eine Neulackierung nur ein paar
Pfennig, bzw. sie haben spezielle Ersatzteilverträge mit den
Herstellern und tauschen den Deckel ohne viel Federlesens aus.

Da irrst Du Dich, seitdem ein Kumpel von mir bei Sixt eben genau dieses Problem hatte (weiss leider nicht, wies ausging), schaue ich mir meine Karren bei der Annahme gleich 5x an)

OT
Von unrechtmäßigen „Nachtank“-Abrechnungen mal ganz abgesehen.
oOT

Aber: Man kanns ja mal probieren. 600 € sind 600 € *ggg*

Das dachte ich mir dann auch

Grüße
Jürgen

Hi,

ich bin ja bekanntlich kein jurist,
aber ist der Vermieter nicht in Beweispflicht ?
wie soll er den ohne Übernahmeprotokoll, Unterschrieben vom
Mieter, einen Beweis haben-dass der Schaden nicht bei ihm auf
dem Hof entstanden ist ?

da hast Du durchaus recht. Einerseits müßte man sich dann mal die AGB anschauen und andererseits kommt das erst zum Tragen, wenn es zum Prozeß kommt. Und das Risiko (den Prozeß) würde ich in diesem Fall nicht eingehen, zumal sich die Summe auf den oben erwähnten Selbstbehalt reduzieren dürfte und damit die potentiellen Gerichtskosten sogar höher ausfallen können.

Gruß
Christian

kleine Ergänzung

da hast Du durchaus recht. Einerseits müßte man sich dann mal
die AGB anschauen

Um das zu ergänzen: Ich tippe mal darauf, daß der Mietvertrag solange läuft, bis der Wagen vom Vermieter angenommen wurde. Wenn es sich bei der Garage nicht um eine verschlossene handelt, ist das quasi öffentliches Gelände.

Anders formuliert: Bei drei Tagen Mietdauer kommt es in der zweiten Nacht zu einer Beschädigung des Wagens. Klarer Fall: Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, greift die Kasko und damit kommt auf den Mieter der Selbstbehalt zu.

Warum sollte das in der letzten Nacht anders sein?

Gruß
Christian

Knackpunkt
Hallo Jürgen,

im Grunde stimme ich Dir zu, wenn die Fa. nicht nachweisen
kann, dass gleich kontrolliert wurde, wird es schwer zu
beweisen sein (v.a. bei grossen Parkhäusern zur Abgabe z.B. an
Hauptbahnhöfen)

ich denke, das scheint mir der Knackpunkt zu sein, d.h. wann ist der Gefahrenübergang. Ich nehme an, daß der erst erfolgt, wenn der Wagen vom Vermieter aufgenommen, also wahrscheinlich erst am nächsten morgen. (siehe dazu auch meine kleine Ergänzung weiter unten).

Gruß
Christian

Hi,

wieder eine Meinung von einem Nicht-Juristen. Wie habt Ihr denn den Mietwagen bezahlt?
Mit Kreditkarte?
Eigene oder Firmenkarte?

Bei vielen Karten sind doch inzwischen Vollkasko für Mietwagen inkl., bei Firmenkarten ebenso. Habt Ihr evt. sogar einen Rahmenvertrag mit dem Verleiher?

Nur so als Anregung.

Gruß & viel Glück
Falckus

P.S. Zahlen würde ich auf jeden Fall erst einmal auch nicht!

Hallo Christian,

da hast Du durchaus recht. Einerseits müßte man sich dann mal
die AGB anschauen

Um das zu ergänzen: Ich tippe mal darauf, daß der Mietvertrag
solange läuft, bis der Wagen vom Vermieter angenommen wurde.
Wenn es sich bei der Garage nicht um eine verschlossene
handelt, ist das quasi öffentliches Gelände.

Anders formuliert: Bei drei Tagen Mietdauer kommt es in der
zweiten Nacht zu einer Beschädigung des Wagens. Klarer Fall:
Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, greift die Kasko
und damit kommt auf den Mieter der Selbstbehalt zu.

Warum sollte das in der letzten Nacht anders sein?

Normalerweise (so kenne ich das zumindest) wird die Abgabe des Schlüssels minutengenau festgehalten. Der Vertrag läuft auch nur bis zu diesem Zeitpunkt. Ich habe bisher meinen Schlüssel immer ohne Abnahme abgegeben. Ein Schaden wird demnach immer nach der eigentlichen Abgabe festgestellt. Wann der Verleiher das öffentlich oder privat abgestellte Fahrzeug kontrolliert, kann keiner überprüfen, da es eben nicht mit dem Kunden zusammen geschah. Ebenso wenig, ob der Verleiher sichergestellt hat, dass kein anderer (eigener Mitarbeiter oder Kunde oder Fremder) davor noch an das Auto kommt.

Interessant ist ebenfalls, was passiert, wenn ich den Schlüssel des nachts aus dem Automaten ziehe, ich also gar keine gemeinsame Übergabe machen kann (wie ja auch bei der Rückgabe durch Einwurf, bei der ich nicht nachweisen kann, wann sie geschah).

Ich denke, dass sich hier der Verleih auf sehr schlüpfrigem Gelände bewegt. (AGB hin oder her, das wären nicht die ersten ungültigen, oder?)

Ich würde es natürlich drauf ankommen lassen, bevor ich 500EUR (normaler Selbstbehalt) bezahle!

Denn meines Erachtens würde ein Gericht sicher nicht dem Unternehmen das nachsehen (keine gemeinsame Übergabe gemacht zu haben), was es dem Kunden vorwerfen würde! Ist aber natürlich nur meine Meinung…

Grüße
Jürgen

Hi!

Interessanter Fall.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass eine ordentliche Mietwagenfirma den Wagen bei Übergabe mit dem Kunden zusammen kurz durchsieht bzw. dort, wo das nicht möglich ist (am Flughafen z.B. kann nicht dauernd ein Mitarbeiter mit in die Garage marschieren), liegt eine Beschreibung des Fahrzeuges mit evtl. Beschädigungen bei.
Man sieht sich dennoch IMMER einen Mietwagen genau an, bevor man losfährt. Gerade hatte ich wieder das Problem, nachts ein Auto angemietet zu haben und nach 800 Km Fahrt festzustellen, dass der Reifen vorne rechts einen 10 Cm langen Riss hatte und die Stoßstange verkrazt war. Ich habe dann den Wagen tauschen lassen, die Kommentare meinerseits erspare ich Euch hier…

Nach Rückgabe wird der Wagen normalerweise durchgesehen und die Mängel mit den bereits vor der Wagenübernahme durch den letzten Mieter vorhandenen Schäden verglichen. Gibt es neue Mängel, wird das protokolliert und man muss für den Schaden aufkommen. Daher sollte man immer die Vollkasko-Versicherung mit abschließen. Sie ist üblicherweise NICHT automatisch mit dabei!

Da hier keine ordentliche Abnahme erfolgt ist und Du offenbar davon überzeugt bist, den Schaden nicht verursacht zu haben, würde ich (und nur ich, das soll keine Rechtberatung sein!) es darauf ankommen lassen und dem Vermieter ein Schreiben senden, in welchem Du die Zahlung des Schadens ablehnst. Wichtig hierbei ist noch, dass der Autovermieter das Geld nicht einfach über Deine Kreditkarte bucht. Kreditkarten-Lastschriften kann man nicht einfach so sperren lassen. Hier weiss evtl. einer der Kollegen hier mehr.

Grüße,

Mathias