Hallo Christian,
da hast Du durchaus recht. Einerseits müßte man sich dann mal
die AGB anschauen
Um das zu ergänzen: Ich tippe mal darauf, daß der Mietvertrag
solange läuft, bis der Wagen vom Vermieter angenommen wurde.
Wenn es sich bei der Garage nicht um eine verschlossene
handelt, ist das quasi öffentliches Gelände.
Anders formuliert: Bei drei Tagen Mietdauer kommt es in der
zweiten Nacht zu einer Beschädigung des Wagens. Klarer Fall:
Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, greift die Kasko
und damit kommt auf den Mieter der Selbstbehalt zu.
Warum sollte das in der letzten Nacht anders sein?
Normalerweise (so kenne ich das zumindest) wird die Abgabe des Schlüssels minutengenau festgehalten. Der Vertrag läuft auch nur bis zu diesem Zeitpunkt. Ich habe bisher meinen Schlüssel immer ohne Abnahme abgegeben. Ein Schaden wird demnach immer nach der eigentlichen Abgabe festgestellt. Wann der Verleiher das öffentlich oder privat abgestellte Fahrzeug kontrolliert, kann keiner überprüfen, da es eben nicht mit dem Kunden zusammen geschah. Ebenso wenig, ob der Verleiher sichergestellt hat, dass kein anderer (eigener Mitarbeiter oder Kunde oder Fremder) davor noch an das Auto kommt.
Interessant ist ebenfalls, was passiert, wenn ich den Schlüssel des nachts aus dem Automaten ziehe, ich also gar keine gemeinsame Übergabe machen kann (wie ja auch bei der Rückgabe durch Einwurf, bei der ich nicht nachweisen kann, wann sie geschah).
Ich denke, dass sich hier der Verleih auf sehr schlüpfrigem Gelände bewegt. (AGB hin oder her, das wären nicht die ersten ungültigen, oder?)
Ich würde es natürlich drauf ankommen lassen, bevor ich 500EUR (normaler Selbstbehalt) bezahle!
Denn meines Erachtens würde ein Gericht sicher nicht dem Unternehmen das nachsehen (keine gemeinsame Übergabe gemacht zu haben), was es dem Kunden vorwerfen würde! Ist aber natürlich nur meine Meinung…
Grüße
Jürgen