Nach einem Unfall mit Fremdverschulden steht doch dem Geschädigten für den Nutzungsausfall ein Mietwagen zu.
„Eine Klasse tiefer als das beschädigte Fahrzeug“ - ist das nur eine Faustregel oder ist es juristisch bindend?
Und wo kann man dann einsehen, welcher Klasse ein Fahrzeug überhaupt zugehörig ist? Auf den Webseiten der Mietwagenfirmen ist da für mein Verständnis keine einheitliche Struktur zu erkennen.
Wieviele Klassen liegen z.B. zwischen einem Nissan Micra und einem Opel Astra oder zwischen einer A-Klasse und einem Toyota Verso?
Das mit der " eine Klasse niedriger" meint etwas anderes.
Man kann so einen 15% Abzug der VS vermeiden, den sie ansetzt für Einsparung durch geringere Abnutzung des eigenen PKWs während der Werkstattzeit !
Der Abzug ist aber sowieso rechtlich umstritten.
Und die Klassen (A-L) gehen nach der „Sander/Danner/Küppersbusch-Tabelle“ für Nutzungsentschädigung wenn PKW tageweise ausfällt.
Dort ist jeder PKW in einer der 7 Klassen eingruppiert. http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.htm…
Und das nimmt man dann auch Vergleich beim „gleichwertigen Mietwagen“ bzw. wie oben erklärt beim nächst kleineren.