Hallo,
folgende Situation: es kommt zu einem Verkehrsunfall, an dem zwei PKW beteiligt sind. Fahrer B hat Schuld, Auto des Fahrers A hat einen Totalschaden. Fahrer A ist daraufhin für 2 Wochen auf einen Mietwagen angewiesen. Ist es nun rechtens, dass die Versicherung von B die Erstattung der Leihwagenkosten an den Kauf eines neuen Wagens knüpft, sinngemäß: kein neuer Wagen, dann ist der Leihwagen ja unnötig gewesen.
Viele Grüße,
Johann
Hallo,
(Hinweis, rede grad los ohne Rechtswissen für diese Situation, also nur meine Meinung)
dann sollte sich A den Leihwagen für sein leben leihen, dann ist sicherlich der Kauf unnötig
.
Andernfalls sehe ich das als schwachsinn an, evtl. sollte sich A einen Anwalt zulegen. Ich bezweifele das die Versicherung schnell von Ihrem Kurs abkommen wird.
Gruss.
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A muß nachweisen, daß er für die 2 Wochen auf einen Leihwagen angewiesen war, ansonsten gibt es trotz Anmietung kein Geld (wenn ein Neuwagenkauf unterbleibt).
Ähnliches gilt auch bei Zweitwagen oder Bike, z.B.:
X hat Unfall mit Bike und besitzt einen PKW: dann gibt es i.d.R. kein Ausfallgeld für das Bike, denn er kann seinen PKW benutzen. Wenn X nur ein Bike hat und keinen PKW, gibt es wieder Ausfallgeld.
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Ähnliches gilt auch bei Zweitwagen oder Bike, z.B.:
X hat Unfall mit Bike und besitzt einen PKW: dann gibt es
i.d.R. kein Ausfallgeld für das Bike, denn er kann seinen PKW
benutzen. Wenn X nur ein Bike hat und keinen PKW, gibt es
wieder Ausfallgeld.
Kann X in dem Beispiel dann die Parkgebühren berechnen, welche mit dem Bike in der Grossstadt ja nicht aufkommen?
Gruss Jutta