bin beim stöbern nach Autovermieter-Bewertungen auf folgenden SAchverhalt gestoßen:
Mieter gibt Wagen zurück mit einer Delle, die bei in Empfangnahme des Wagens nicht vorhanden war. Mitarbeiter der Mietwagenfirma überprüft Km-Stand und Tankanzeige, nimmt Schlüssel entgegen und händigt dem Mieter die Rechnung über den vorher vereinbarten Betrag aus. Mieter zahlt und dackelt davon.
Könnte der Vermieter jetzt auch noch 3 Wochen später beim Mieter ankommen und sagen: „du hast da einen schaden gemacht!“
Protokoll („Auto i.O.“ oder ähnliches) wurde nicht aufgenommen. Mietfirma unter ständigem zeitdruck. kümmerte sich um nichts.
ist mit Übergabe des Schlüssels ohne Anmerkung und überprüfung auf neu dazugekommene Dellen der Mieter raus aus der Sache?
immerhin gehts hier nicht darum, dass der Mieter den wagen abends auf dem gelände abgestellt hat und den schlüssel in den briefkasten geworfen hat - nein, mitarbeiter hat wagen angeschaut und nicht bemängelt… hm
Könnte der Vermieter jetzt auch noch 3 Wochen später beim
Mieter ankommen und sagen: „du hast da einen schaden gemacht!“
Aber selbstverständlich. Das Gesetz sagt: Wer zurechenbar einen Schaden verursacht, muss diesen ersetzen. Zwar gilt das nur für eine gewisse Zeit (sog. Verjährung); drei Wochen sind aber völlig unproblematisch.
Protokoll („Auto i.O.“ oder ähnliches) wurde nicht
aufgenommen. Mietfirma unter ständigem zeitdruck. kümmerte
sich um nichts.
Das ändert aber doch nichts daran, dass, wer einen Schaden verursacht, diesen auch ersetzen muss!
ist mit Übergabe des Schlüssels ohne Anmerkung und überprüfung
auf neu dazugekommene Dellen der Mieter raus aus der Sache?
Natürlich nicht.
immerhin gehts hier nicht darum, dass der Mieter den wagen
abends auf dem gelände abgestellt hat und den schlüssel in den
briefkasten geworfen hat - nein, mitarbeiter hat wagen
angeschaut und nicht bemängelt… hm
Könnte der Vermieter jetzt auch noch 3 Wochen später beim
Mieter ankommen und sagen: „du hast da einen schaden gemacht!“
Aber selbstverständlich. Das Gesetz sagt: Wer zurechenbar
einen Schaden verursacht, muss diesen ersetzen. Zwar gilt das
nur für eine gewisse Zeit (sog. Verjährung); drei Wochen sind
aber völlig unproblematisch.
aber da hakts doch: wie will man einem mieter einen schaden „zuordnen“, wenn der Wagen selbst von den mitarbeitern selbst immer wieder hin- und hergefahren wird und mehrfach vermietet wird und jeweils keine konkreten übergabe- u. übernahmeprotokolle angefertigt werden?
Protokoll („Auto i.O.“ oder ähnliches) wurde nicht
aufgenommen. Mietfirma unter ständigem zeitdruck. kümmerte
sich um nichts.
Das ändert aber doch nichts daran, dass, wer einen Schaden
verursacht, diesen auch ersetzen muss!
ja nu, die eigentlich frage ist doch aber, wie sicher sowas nachweisbar ist. wenn ein mietwgen auf einem frequentierten Parkplatz abgestellt wird, da 4 tage steht, bevor er wieder vermietet wird und in den 4 Tagen meinetwegen ein unbeteiligter den Außenspiegel abfährt, das bei der nächsten vermietung auffällt - auch dann kann der letzte mieter belangt werden? obwohl der den wagen nur 24h hatte und beim abstellen der schaden noch nicht vorhanden war?
ist mit Übergabe des Schlüssels ohne Anmerkung und überprüfung
auf neu dazugekommene Dellen der Mieter raus aus der Sache?
Natürlich nicht.
demnach haftet der mieter für sämtliche schäden, die auch nach abgabe der schlüssel am wagen auftreten und auftreten können?! O.o
immerhin gehts hier nicht darum, dass der Mieter den wagen
abends auf dem gelände abgestellt hat und den schlüssel in den
briefkasten geworfen hat - nein, mitarbeiter hat wagen
angeschaut und nicht bemängelt… hm
Ich finde das Gesetz gut.
dass für einen schaden zahlt, wer ihn verursacht, steht doch außer frage. aber demnach könnte ein mitarbeiter der vermieterfirma den wagen zu klump fahren und sagen: „och, war der letzte mieter. als der den wagen nahm, war das noch nicht“.
aber da hakts doch: wie will man einem mieter einen schaden
„zuordnen“, wenn der Wagen selbst von den mitarbeitern selbst
immer wieder hin- und hergefahren wird und mehrfach vermietet
wird und jeweils keine konkreten übergabe- u.
übernahmeprotokolle angefertigt werden?
Das ist nur eine Frage der Beweisbarkeit. Kann ja gut sein, dass der Anspruchsteller seinen Anspruch nicht beweisen kann. Aber von einem grundsätzlichen Fristablauf kann man hier eben nicht ausgehen und auch nicht davon, dass es auf keinen Fall Beweise geben wird.
ja nu, die eigentlich frage ist doch aber, wie sicher sowas
nachweisbar ist.
Das ist aber weniger eine Rechtsfrage als eine Tatsachenfrage. Was weiß ich, wie der Beweis geführt werden soll!?
demnach haftet der mieter für sämtliche schäden, die auch nach
abgabe der schlüssel am wagen auftreten und auftreten können?!
Nein, noch mal: Er haftet für das, was ER verursacht hat.