Mietwagen & Schadensminderungspflicht

Hallo,

ein Reparaturauftrag wird durch eine Werkstatt nicht durchgeführt, da der tatsächliche
Schaden höher als vom Gutachter angegeben ist. Daher wird das Auto durch den
Geschädigten wieder abgeholt und der zwischenzeitlich genutzte Mietwagen vorzeitig
zurückgegeben. Es muss noch ein erneutes Gutachten erstellt, das KFZ erneut zwecks
Reparatur in die Werkstatt gegeben und erneut ein Mietwagen in Anspruch genommen
werden. Es kommt daher zu zwei Verträgen bezüglich eines Mietwagens beim selben
Schadensfall.

Meine Frage lautet: Wird die Zahl der gefahrenen Kilometer für einen Schadensfall
insgesamt berechnet? Oder kann eine Versicherung die zwei Mietwagenrechnungen
in Bezug auf die Schadensminderungspflicht getrennt behandeln?

Grüße
Patsche

…die sich über eine Antwort über das lange Wochenende freuen würde!

Hallo,

unabhängig von den km und ob 1 oder 2 Mietverträge nun vorliegen: der Schädiger bzw. dessen Versicherer bezahlt den Mietwagen, soweit und so lange dieser tatsächlich erforderlich ist.

Wenn die Rep-Kosten sich während der Rep als höher herausstellen, wird normalerweise der Sachverständige informiert und dieser spricht mit der Werkstatt, erstellt ggf einen Nachtrag zum Gutachten (evtl auch weitere Fotos) und fertig… dadurch verlängert sich der zeitliche Ablauf üblicherweise um 1 - max. 2 Werktage.

Alles andere dürfte tatsächlich ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht sein, wobei Einzeöheiten entscheidend sein können, die wir hier nicht kennen.

Grüße, M

Hallo MASCH,

vielen Dank für deine Antwort. Dann kann ich ja gelassen in das Telefonat mit der Versicherung des
Schädigers gehen. :smile:

Grüsse
Patsche