Servus,
wenn man einen Wagen Mietet hat man meist Summe X als Selbstbeteiligung.
Übernimmt die Haftpflichtversicherung im Falle eines Schadens diese?
cu Naseweis
Servus,
wenn man einen Wagen Mietet hat man meist Summe X als Selbstbeteiligung.
Übernimmt die Haftpflichtversicherung im Falle eines Schadens diese?
cu Naseweis
Servus,
Hallo,
wenn man einen Wagen Mietet hat man meist Summe X als
Selbstbeteiligung.
Ich nehme an, es handelt sich um die SB in Kasko
Übernimmt die Haftpflichtversicherung im Falle eines Schadens
diese?
Bestimmt nicht. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die mit dem Kfz. bei anderen angerichtet werden, die PHV leistet nicht wegen der Benzinklausel.
Die SB inKasko kann aber vertraglich auf ein erträgliches Mass reduziert oder ganz ausgeschlossen werden. (Frage des Preises)
cu Naseweis
Gruß Keki
Hallo,
die Selbstbeteiligung bei Mietwagen bezieht sich in der Regel auf die Kaskoversicherung.
Verursacht man selbst einen Schaden am Mietfahrzeug, dann zahlt man den Schaden innerhalb der Selbstbeteiligung, den Rest zahlt die Kasko.
Wird das Mietfahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft beschädigt, dann zahlt dessen Haftpflicht voll, wenn er allein schuld war. Bei einer Teilschuld wird der nicht gedeckte Schaden durch die Selbstbeteiligung und die Kasko getragen.
Verursacht man mit dem Fahrzeug einen Fremdschaden, dann zahlt die Haftpflicht des Mietwagens ohne Selbstbeteiligung an den Geschädigten.
Gruß Woko