Hallo,
hatte einen Mietwagen, bei dem leider erst bei der Rückgabe ein Kratzer in der Tür festgestellt wurde. Bei der Übergabe an mich wars dunkel, spät und der Übergeber hat mit mir auch keine Fahrzeugabnahme gemacht (rumgehen, nach Schäden suchen usw.)! Der Kratzer muss aber schon bei der Übergabe drin gewesen sein, da er bei mir nicht entstanden ist. Nur wie beweise ich das??? Hab schon eine Rechnung über 300 Euro bekommen, obwohl ich in die Schadensmeldung geschrieben habe, dass er nicht durch mich verursacht wurde! Müssen Autovermietungen eine Fahrzeugabnahme machen? Hab jetzt schon viermal dort angerufen und jedesmal wollte die Autovermietung zurück rufen, aber tun sie nicht!
Bin ein wenig verzweifelt, nochmal anrufen oder nicht, lieber schriftlich oder nicht, gleich Anwalt oder nicht(keine Rechtschutzvers.!)…???
Vielleicht kann mir hier ja einer 'nen Rat geben,
Danke und Grüße, Martin
Hi,
anrufen - nein, das bringt nichts.
Anwalt - nein, Du bleibst auf den Kosten sitzen
Brief - das würde ich versuchen, am Besten als Einschreiben.
Zur Rechtslage : Du hast mit Sicherheit irgendwo unterschrieben, dass Du den Wagen ohne Schäden übernommen hast. (Bzw. vorhandene Schäden wurden aufgelistet)
Wenn Du den Wagen jetzt mit Schaden zurückbringst, ist es völlig natürlich, dass die Vermietung sich an Dich wendet. (Wenn Du privat einen Wagen verleihen würdest, würdest Du es ja genauso machen)
Die Tatsache, dass es dunkel war, spielt keine Rolle. Die Zeit, zu der Du ein Auto mietest, kannst Du ja auch selber beeinflussen. Du hättest Dir genauso eine Taschenlampe nehmen können und das Auto begutachten, bevor Du unterschreibst. Die Tatsache, dass Du der Vermietung vertraut hast, ist somit Dein „Verhängnis“ geworden. Du müsstest jetzt beweisen, dass Du den Schaden nicht verursacht hast, sondern, dass er bereits da war. Das wird Dir kaum gelingen, deshalb solltest Du Dich schon mal darauf vorbereiten, den Schaden zahlen zu müssen. Ein Versuch mit einem Brief kann aber nicht schaden.
Gruss Hans-Jürgen
***
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bin ein wenig verzweifelt, nochmal anrufen oder nicht, lieber
schriftlich oder nicht, gleich Anwalt oder nicht(keine
Rechtschutzvers.!)…???
Also als ADAC - Mitglied hast Du einen Anruf bei einem Vertragsanwalt umsonst. Das ist ganz unbürokratisch, man muß bloß mehrmals anrufen bis Du durchkommst/verbunden wirst, die haben wohl viel zu tun. Und am besten man überlegt vorher gut und schreibt sich alles auf was man wissen will.
Als ich letztens angerufen hab hat mich der Anwalt kurz aber nett beraten, wobei er nicht mal nach meiner Mitgliedsnummer gefragt hat…
Die Vertragsanwälte findest Du hier:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Rechtsberatung/Vert…
M.