Hallo,
bei der Buchung eines Mietwagens sind in der Vollkaskoversicherung u.a. Kupplungsschäden ausgeschlossen. Der Ausschluss von Unterboden- und Reifenschäden ist noch einleuchtend. Eine Kupplung ist aber doch ein Verschleißteil und der Fahrzeugmieter weiß nicht wie die Vormieter das Auto behandelt haben. Was ist der Hintergrund?
Wie ist das bei Automatikschaltung, kann man da als Mieter überhaupt was beeinflussen? Kann man bei der Fahrzeugübernahme schon vorbeugend was beachten, gibt es Hinweise auf „Vorschäden“?
Ein ordentlicher Fahrstil ist selbstverständlich!
Grüße Lola