bei der Buchung eines Mietwagens sind in der Vollkaskoversicherung u.a. Kupplungsschäden ausgeschlossen. Der Ausschluss von Unterboden- und Reifenschäden ist noch einleuchtend. Eine Kupplung ist aber doch ein Verschleißteil und der Fahrzeugmieter weiß nicht wie die Vormieter das Auto behandelt haben. Was ist der Hintergrund?
Wie ist das bei Automatikschaltung, kann man da als Mieter überhaupt was beeinflussen? Kann man bei der Fahrzeugübernahme schon vorbeugend was beachten, gibt es Hinweise auf „Vorschäden“?
der Ausschluß besonders teurer Versicherungsleistungen ist ein einfacher Trick um die Miete günstigst anbieten zu können. Entweder Du gehst das Risko ein oder nimmst einen anderen Vermieter der keine Ausschlüsse hat.
Hallo Rolf,
danke aber das geht nicht weil das Fahrzeug bereits in der gewünschten Pauschalreise includiert ist. Wenn im Reisebüro von Vollkasko die Rede ist und von Automatikfahrzeug denke ich eigentlich nicht an Kupplungsschäden…
Deine Auskünfte sind so erschöpfend dass ich Dich leider nur
mit Häppchen füttern kann. Hier sind die Bedingungen von
Schauinsland. Je nach Land sind die Versicherungen unterschiedlich und
so kann ich nichts Weiteres dazu sagen, außer dass man Dich eigentlich bei der Buchung auf diese Bedingungen aufmerksam machen hätte müssen.