Mietwagenverleiher will Schaden bezahlt bekommen

Im August 2010 hatte ich für ein paar Tage einen Mietwagen. Nachdem ich den Wagen abgegeben hatte, bekam ich 2-3 Wochen später ein Schreiben, das eine Beule festgestellt wurde und ich den Schadenhergang schildern und übermitteln sollte.

Da ich mir sicher war/bin, den Schaden nicht verursacht zu haben (der Wagen hat bis auf die Touren D -> NL -> D nur geparkt gestanden) und es beim Verleiher auch keine offizielle Übergabe des Wagens gab (ich bekomme immer den Schlüssel sofort beim abholen und bei der Abgabe parke ich den Wagen und gebe nur den Schlüssel ab), kann der Schaden genauso gut schon bei meiner Übernahme vorhanden gewesen sein oder nach Abgabe durch Mitarbeiter oder andere Kunden entstanden sein.

Der Autoverleiher (einer der großen Vier) schrieb mich nun gestern an, haute mir direkt um die Ohren, das ich 736.99€ zu zahlen hätte, nachdem man einen Gutachter den Schaden schätzen liess. Ich soll bis zum 7.12. bezahlen.

Ich sehe das aber nicht ein, da man auf meine Angaben zum einen nicht reagiert hat und ziemlich frech nach Monaten der „Stille“ plötzlich mit einer Zahlungsaufforderung vorkommt.

Frage nun - was muss/kann ich tun? Rechtschutz habe ich keine, bezahlen will ich auch nicht, weil ich der Meinung bin, das ich es nicht war - es jemand anders gewesen sein kann. Die hätten eine reguläre Übergabe machen müssen. Oder?

Hallo treime, Experte bin ich hier mit Sicherheit nicht! Empfehle zunächst das „Kleingedruckte“ zu lesen betr. Gefahrenübergang (Stichwort: Übergabe), Versicherung (Stichwort: Kasko / Selbstbeteiligung) und Nachweispflicht im Schadensfall. Mit Überblick zur Rechtslage leiten sich dann m. E. die Möglichkeiten zur Gegendarstellung ab!

Gutes Gelingen
Obertauern

Hi treime…
das sieht echt schlecht aus, da ihr keine übergabe mit richtiger abnahme gemacht habt. jetzt steht aussage gegen aussage…
ich würde mich darauf berufen, dass ich den wagen persönlich bei der an- , wie auch abnahme kontrolliert habe und dass mir keine schäden aufgefallen sind.
und somit auch nicht bereit bin , irgend ein schaden an-
zuerkennen.
hast du überhaupt fotos, von diesem schaden gesehen und wann wurde dieser bemerkt??

leider kann ich dir mehr auch nicht raten, da ich einen rechtsschutz habe, hätte ich diesen eingeschaltet.
vielleicht solltest du dich schriftlich
-jegliche ansprüchen dir gegenüber verwehren und damit drohen , dass du sonst alles nur noch über einen anwalt laufen lässt.

viel glück

Leider kann ich Ihnen hier nicht wirklich weiterhelfen.
Fürchte jedoch, dass es ohne Rechtsstreit nicht geht.
Evtl. eine Beratung beim Anwalt einholen (vielleicht ist Beratungshilfe möglich).
Viel Glück