Liebe Experten,
folgende, hypotetische Frage.
Ein Mietvertrag wurde mit folgenden Klauseln abgeschlossen:
„Mietzeit“
„1. Das Mietverhältnis beginnt am 15.10.2010 und läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Darteien verzichten auf ihr ordentliches Kündigungsrecht für den Zeitraum bis 31.02.2012 und nehmen hiemit den Verzicht wechselseitig an.“
weiterhin steht im Vertag ein paar Seiten weiter:
„§18. Besondere Kündigungsgründe und -fristen
Das Mietverhältnis kann bei einem unbefristeten Vertrag bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats zum Schluss des übernächsten Monats schriftlich gekündigt werden.
Die Kündigungsfristen richten sich nach § 573 c BGB“
Zudem handelt es sich um einen Staffelmietvertrag:
„Die Nettomiete ist für 36 Monate ab Vertragsbeginn fest.
Danach wird eine Staffelmiete wie folgt vereinbart…“
Gäbe es theoretisch eine Möglichkeit, diesen Vertrag vorzeitig unter Einhaltun der ges. Kündigungsfrist zu kündigen ? Evtl. dadurch, dass es Staffelmiete ist ? Oder dass es ja eigentlich ein Vertrag auf unbestimmte Zeit ist, auf der anderen Seite jeoch auch die Kündigungsfristen weiter hinten nach den gesetzlichen Kdgfristen angegeben sind ?
Danke & Gruss