Mietwohnug - Abstand

Hallo alle,

ich werde bald umziehen und die Vormieterin möchte einige Dinge in der Wohnung lassen. Sie hatte die Sachen alle vor 1 Jahr neu gekauft, Originalrechnugen will sie mir geben (wegen Garantie), s sieht auch alles einwadfrei aus.

Küche: 4 kleine Oberschränke, 1 Unterschrank (Ikea)
1 Kühlschran-Gefriefkombi (Siemens)
1 Waschmaschine Toploader (Bauknecht)
2 DVBT Receiver
1 Badschrank mit Lampe (Ikea)
1 maßgeschneidertes Rollo
3 Deckenstrahler

Gefragt sind 1.300€ Abstand. Ich finde das sehr viel Was sind Erfahrungswerte? Wieviel ist hier normal? Den Originalpreis der Sachen kenne ich noch nicht.

Viele Grüße!

Hallo !

Na,sehr viel ist das aber nicht !

Die 2 Großgeräte,das sollte man doch abschätzen können oder im Geschäft nachschauen können,was Geräte dieser Bauart und Größe kosten.

400 € pro Stück doch wenigsten,oder meinst Du nicht ?

Und das übrige ? Es läppert sich halt zusammen.

Das kann schon hinkommen,und nach 1 Jahr Nutzung tut sich da noch nicht viel. Minus 20 % ? Die Rechnungen werden es zeigen.

Aber musst Du es denn übernehmen ? Schließlich mietet ihr vom Vermieter und der wird doch nicht zur Auflage machen die Sachen zu übernehmen,oder ?
Wenn man sich nicht einigt,was will der ausziehende Mieter denn machen ?

MfG
duck313

Ab und an haben Menschen, insbesondere kurz vorm Umzug, abenteuerliche Vorstellungen vom Wert ihres Altgerümpels.

Gefragt sind 1.300€ Abstand.

Fragen kann man immer.

Aber das Zeug ist natürlich nicht 1300 Euro wert, sondern auf den Cent genau so viel, wie Du dafür bezahlst, wenn Du es haben willst. Wenn Du es nicht haben willst, ist es genau 0 Euro wert bzw. verursacht sogar noch Kosten durch Abtransport und Entsorgung.

Diese Erkenntnis solltest Du Deiner Vormieterin mal näherbringen. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder bewegen sich die Verhandlungen ganz flott auf das von Dir angepeilte Preisniveau, oder die Dame räumt die Hütte leer.

Was sind Erfahrungswerte?

Das sind meine Erfahrungswerte.

Hi!

Wie schon gesagt: Du mußt gar nix übernehmen, Du kannst allerdings alles nehmen - einerseits Verhandlungssache, andrerseits erspart es einige Anschaffungen.

Küche: 4 kleine Oberschränke, 1 Unterschrank (Ikea)

Alleine schon die Montage …

1 Kühlschran-Gefriefkombi (Siemens)

Hier wird’s schon interessanter: Der günstigste Siemens kostet bereits 400€ und es geht rauf bis 3000€. Ist zwar teuer, allerdings würde ich ein ein Jahr altes Siemens-Gerät ohne viel Tamtam sofort übernehmen

1 Waschmaschine Toploader (Bauknecht)

Von 300 bis 700€ Neupreis möglich.

2 DVBT Receiver

Von 20 bis 800€ alles möglich

1 Badschrank mit Lampe (Ikea)
1 maßgeschneidertes Rollo
3 Deckenstrahler

Bereits alles schön eingebaut …

Gefragt sind 1.300€ Abstand. Ich finde das sehr viel

Warte mal auf die Rechnungen.

Was sind Erfahrungswerte? Wieviel ist hier normal?
Den Originalpreis der Sachen kenne ich noch nicht.

Erst wenn der letzte Satz bekannt ist (bzw. die genauen Typenbezeichnungen der Geräte und Möbel) kann Dir jemand sagen, ob der Preis gerechtfertigt ist oder nicht.

Schlußendlich kommt es darauf an, ob Du die Sachen haben willst und wie hoch Dein „Verhandlungsspielraum“ ist.

Grüße,
Tomh

PS: Mir kommt der Preis in anbetracht zweier Großgeräte „normal“ vor.

PPS: Wie sieht das deutsche Recht in Sachen „Abstand“ aus? Im österreichischen MRG wird das Ganze mit der „Ablöse“ ziemlich ausführlich behandelt.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort!

Mittlerweile hat mir die Vormieterin den Neupreis Gesamt genannt, auf die Einzelpreise warte ich immer noch.

Alle Sachen zusammen haben neu 1.470€ gekostet. (Abstand soll 1.300€ sein!!)

Habe im Ikea Katalog und Internet nach den ungefähren Neupreisen recherchiert. Es sind alles keine teuren/hochwertigen Sachen.

Von daher halte ich den gefragten Abstand für sehr überzogen. Wenn die ganzen Sachen normal weiterverkauft würden, würde man auch nur ncoh einen Bruchteil des Geldes bekommen.

Daher werde ich eine Abstandsumme von 500€ VB anbieten.

Mal sehen, wie es weiter läuft.

Viele Grüße und einen guten Wochenanfang!

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Abenteuerliche Vorstellung trifft es hier ganz gut. Der Neupreis aller Sachen betrug lediglich 1.470€. Da ist ein Abstand von 1.300€ sehr viel.

Alles VB:smile: Werde jetzt in die Nachverhandlung gehen.

Vielen Dank für den support!

Lieben Gruß!

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Neupreis aller Sachen lag bei 1.470€, nach eigener Recherche sind die Sachen alle einzeln nicht viel wert. Wenn es alles teure Sachen gewesen wären, würde ich auch gern mehr zahlen, aber so…nein! Die gefragte Summe von 1.300€ liegt sogar über den von dir vorgeschlagenen 20% Wertverlust…

Nun ja, versuchen kann es ja jeder. Aber keiner lässt sich gern „abzocken“.

Lieben Gruß!

Hi,

wenn Du in München lebst --> Abstand zahlen, glücklich sein, dass Du eine Wohnung hast.
Wenn Du nicht in München lebst --> Verhandeln, wenn Du den Kram gebrauchen ansonsten darf sie die Wohnung gerne wieder in den Originalzustand versetzen.

Gruß
S.

Hi Aha23,

also für mich gibt es bei solchen Verhandlungen eine einfache Faustformel
ungefähr 1/2 Neupreis - als Einstieg. Große Online Versender geben dir 25% Rabatt auf Neuware bei beschädigter Verpackung und voller Garantie.

Rechnungen hin oder her - geh doch mal mit einer Rechnung für Frau oder Herrn XY zum Händler im Schadensfall… da wird immer erst mal rumgemault. Dann hättest du dir wenn du die Geräte neu gekauft hättest evtl. günstigere geholt - gute Kühlschränke gibt es neu für den halben Preis von nicht so bekannten Herstellern… mit voller Garantie. Bei den Möbeln hättest du wahrscheinlich aus optischen Gründen andere geholt.
Na ja und wenn der Verkäufer die Ware in die Zeitung oder ins Internet setzt sind mindestens 2 Wochenendtage dahin… in der Hoffnung die Interessenten kommen auch wirklich was nicht alle machen. Allein das eingesparte versaute Wochenende ist schon mal einiges wert.

Das zusammen rechtfertigt erst mal die 50% + x - Beispiel 750 oder gar 800 hört sich besser an als 735. Unter 50% finde ich tödlich bei einjähriger Ware - die Typen die so was bieten gibt es auch - das sind die die am WE kommen würden - bevor ich so einem was gebe hau ich die Sachen auf den Müll… Ist die Ware gut der Verkäufer ok würde ich bis 60 allerhöchstens 66% mitgehen… da ist dann aber Ende.

LG Keuper

wenn Du in München lebst --> Abstand zahlen, glücklich sein

Nirgendwo, auch nicht in München, diktiert ein Mieter die Bedingungen für die Vergabe einer Wohnung an den Nachmieter. Das regelt der Wohnungseigentümer, und kein anderer!

Wenn Du nicht in München lebst --> Verhandeln, wenn Du den Kram
gebrauchen ansonsten darf sie die Wohnung gerne wieder in den
Originalzustand versetzen.

Bei einem Kauf angebot für Einrichtungsgegenstände ist der Nachmieter regelmäßig in der stärkeren Position. Auch in München!

1 „Gefällt mir“

Hi!

Nirgendwo, auch nicht in München, diktiert ein Mieter die
Bedingungen für die Vergabe einer Wohnung an den Nachmieter.

Doch doch, in Österreich beispielsweise nennt sich dies entweder „Weitergaberecht“ oder wenigstens noch „Vorschlagsrecht“ (was idR wie ersteres behandelt wird) - sofern der Nachmieter die allg. Bedingungen des Vermieters erfüllt.

Grüße,
Tomh

Nirgendwo, auch nicht in München, diktiert ein Mieter die
Bedingungen für die Vergabe einer Wohnung an den Nachmieter.

Doch doch, in Österreich beispielsweise nennt sich dies
entweder „Weitergaberecht“

Dann schränke ich ein auf „nirgendwo in Deutschland“, bevor der Nächste womöglich von weiterer Mietrechtskuriositäten aus der unabhängigen Republik Užupis erzählt.

wenn Du in München lebst --> Abstand zahlen, glücklich sein,
dass Du eine Wohnung hast.

Sorry, das ist Blödsinn. Der Vormieter hat bei der frage, ob man die Wohnung bekommt, rein gar nichts mitzuentscheiden. Deswegen ist die Vorstellung, die Ablöse sei so etwas wie eine „heimliche Provision“, die einem die Wohnung sichert, einfach nur naiv. Ich weiß, daß viele Leute das denken (und danach handeln) aber es wird dadurch nicht richtiger. Auch nicht in München.

Gruß,
Max

Hi!

Dann schränke ich ein auf „nirgendwo in Deutschland“, bevor
der Nächste womöglich von weiterer Mietrechtskuriositäten aus
der unabhängigen Republik Užupis erzählt.

Dann behaupte ich mal ganz kess, dass dies in den Großstädten Deutschlands nicht anders sein wird (auf der Suche nach „Abstand“ - ich wollte überprüfen, ob dies der „deutsche“ Ausdruck für das österreichische „Ablöse“ sei) bin ich auf einen Artikel gestoßen, dass in Berlin „Abstandszahlungen“ noch immer gang und gebe wäre - zwar nicht mehr in den Ausmaßen wie in den 90ern, aber doch noch präsent.

Grüße,
Tomh

Sorry, das ist Blödsinn. Der Vormieter hat bei der frage, ob
man die Wohnung bekommt, rein gar nichts mitzuentscheiden.
Deswegen ist die Vorstellung, die Ablöse sei so etwas wie eine
„heimliche Provision“, die einem die Wohnung sichert, einfach
nur naiv. Ich weiß, daß viele Leute das denken (und danach
handeln) aber es wird dadurch nicht richtiger. Auch nicht in
München.

In dieser Absolutheit auch Quatsch. Es ist durchaus nicht unüblich, dass Vermieter es dem Mieter überlassen, Nachfolger zu finden (um so den Makler zu sparen) und sich manche Vermieter (sicher nicht eine Wohnungsbaufirma, aber Oma Kasuppke eben doch) dann eben auf deren Auswahl verlassen.

Das hat mE aber weniger mit München als mit dem Stand des Vermieters zu tun. Profi-Vermieter wird das eher nicht interessieren, aber der Amateur mit seiner einen geerbten Wohnung ist froh, wenn alles irgendwie glatt läuft.

Im Falle des OP würde ich allerdings auch davon ausgehen, dass man besser 0 EUR anbietet („Sie dürfen es mir schenken“) und der Altmieter dann zusehen kann, wie er seine Sachen abtransportiert und eventuell seinen Wechsel zu einer besseren Küche verschiebt :smile:

1 „Gefällt mir“

Dann behaupte ich mal ganz kess, dass dies in den Großstädten
Deutschlands nicht anders sein wird (auf der Suche nach
„Abstand“ - ich wollte überprüfen, ob dies der „deutsche“
Ausdruck für das österreichische „Ablöse“ sei) bin ich auf
einen Artikel gestoßen, dass in Berlin „Abstandszahlungen“
noch immer gang und gebe wäre - zwar nicht mehr in den
Ausmaßen wie in den 90ern, aber doch noch präsent.

Moment - um Abstand ging es doch in Deinem Vorposting nicht, sondern um die österreichische Spezialität des „Weitergaberechts“. Wenn ich das richtig verstehe, also in besonderen Fällen ein Mitspracherecht des Altmieters bei der Auswahl des Folgemieters. So weit, so gut.

Dass in Deutschland Abstandszahlungen gewünscht und geleistet werden - wenn sich Vor- und Nachmieter einig sind - ist doch unbestitten. Es ging aber um die Bemerkung, in München solle ein Mieter froh und glücklich sein, überhaupt eine Wohnung zu bekommen… und deshalb klaglos alle Abstandsforderungen bezahlen. Das suggeriert, in München hätten Altmieter ein (gesetzliches) Recht auf Abstandszahlungen.

Soweit ist es aber nocht nicht. Wohnungssuchende auch in München können diesbezüglich aufatmen.

In dieser Absolutheit auch Quatsch. Es ist durchaus nicht
unüblich, dass Vermieter es dem Mieter überlassen, Nachfolger
zu finden (um so den Makler zu sparen) und sich manche
Vermieter (sicher nicht eine Wohnungsbaufirma, aber Oma
Kasuppke eben doch) dann eben auf deren Auswahl verlassen.

Selbst in diesem Fall kann man herausfinden, daß die Wohnung Oma Kasuppke gehört und versuchen, sie am Vormieter vorbei anderweitig zu überzeugen. Manchmal genügt dafür schon der Hinweis, daß die Auswahl des Vormieters eher dessen Interessen dient als ihren. Verbunden mit einem netten Schwiergersohnlächeln wird einem Oma Kasuppke ewig dankbar sein, daß man sie vor so einem Fehler bewahrt aht. Und 10 Euro Miete mehr zahlt man auch … :smile: (Ok, wenn man länger wie 20 Jahre in der Wohnung bleibt, wäre die Ablöse billiger gewesen.)

Ja, sicher gibt es Fälle, in denen zwischen Vormieter und Vermieter ein so gutes Verhältnis bestert, daß man am Vormieter auf keinen Fall vorbeikommt. Daß dürfte aber deutlich seltener vorkommen als behauptet wird, daß man unbedingt Ablöse bezahlen muß, um die Wohnung zu bekommen.

Ich weiß, daß in München zum Teil Mieter horrende Ablösen für Plunder zahlen, um sich dadurch die Wohnung zu sichern. ich denke, in vielen Fälllen hätte man das umgehen können. Bevor ich (wie neulich erzählt) 20.000 Euro Ablöse zahle für ein paar Ikealampen, suche ich lieber den Vermieter direkt auf (und ja, das kann man rauskriegen, wer das ist) und verspreche ihm 100 Euro mehr Miete im Monat. Oder 2.000 auf die Hand. Kommt billiger als die Ablöse.

Die Vorstellung, daß es wirklich keinen anderen Weg zur Wohnung gibt als über die Ablöse, halte ich in einer so überwältigenden Zahl von Fällen für falsch, daß mir die Absolutheit in meiner Aussage verziehen sein möge. :smile:

Gruß,
Max

Das hat mE aber weniger mit München als mit dem Stand des
Vermieters zu tun. Profi-Vermieter wird das eher nicht
interessieren, aber der Amateur mit seiner einen geerbten
Wohnung ist froh, wenn alles irgendwie glatt läuft.

Im Falle des OP würde ich allerdings auch davon ausgehen, dass
man besser 0 EUR anbietet („Sie dürfen es mir schenken“) und
der Altmieter dann zusehen kann, wie er seine Sachen
abtransportiert und eventuell seinen Wechsel zu einer besseren
Küche verschiebt :smile:

Hi!

Das suggeriert, in München hätten Altmieter ein
(gesetzliches) Recht auf Abstandszahlungen.

Nein, nein, das wollte ich auf keinen Fall so behaupten; ich wollte lediglich hinweisen, dass
a) Abstandszahlungen gang und gebe sind
b) dass es - in Unkenntniss des deutschen Mietrechts - ev. sogar in deutschen Mietverträgen ein Weitergabe- oder Vorschlagsrecht geben könnte (und dann schlägt Punkt a) zu)

Grüße,
Tomh

Hi,

wir reden hier von 1.300€! Wenn Du da den Aufstand proben möchtest, be my guest.

Gruß
S.

wir reden hier von 1.300€! Wenn Du da den Aufstand proben
möchtest, be my guest.

Peanuts, oder wie? Und selbst, wenn es für 1300 Euro noch ne Weißwurst gratis obendrauf gibt: Der Mietvertrag wird mit dem Wohnungseigentümer geschlossen und nicht mit der Vormieterin.

Lehnt der neue Mieter also die Übernahme der Möbel ab, weil er sie nicht braucht oder weil sie zu teuer sind, dann trägt die Vormieterin ihren Krempel raus. Mit oder ohne Aufstand, aber sie trägt. Ganz einfach.

1 „Gefällt mir“