Hallo, haben gut 7 Jahre in einer teuren, hochwertigen Mietwohnung gewohnt. Der Parkettboden war beiEinzug etwa 4-6 jahre alt. Jetzt, nach also ca. 11,12 Jahren, ist er zum Teil abgenutzt und hat an 2 Stellen Schäden durch übermässige Beanspruchung. Wie / in welchem Umfang haften wir -wollen mit gutem Gewissen ausziehen ohne uns aber ausnehmen zu lassen.
hallo,
das ist eher ein mietrechtliches thema. habe aber gestern zufällig von einem bekannten gehört, daß eine abnutzung vom vermieter nicht beanstandet werden kann.
bitte aber lieber einen experten in sachen mietrecht fragen.
mfg
Hallo „quinoman“,
die unvermeidbare Abnutzung einer Mietsache -sei es nun die Wohnung selber oder nur ein Teil davon (wie ein Fußboden)- werden durch den monatlichen Mietzins abgegolten.
Der vermieter muss davon asugehen, dass ein Fußboden (hier: Parkett) benutzt wird und damit einer Abnutzung unterliegt.
Es ist also alleine seine Sache, für die Renovierung der Parkettfläche Sorge zu tragen.
Unter Parkettrenovierung versteht man das Abschleifen der Oberfläche, das Auskitten von Löchern, Fugen oder Ästen und das Neuversiegeln.
Das alles ist Vermietersache.
Ein normal genutztes Parkett wird alle 8 bis 12 Jahre zu sanieren sein.
Zurück auf Deine Frage:
Ihr könnt mit ruhigem Gewissen den Parkettboden bei Eurem Auszug hinter Euch lassen, wenn die Abnutzung der einer üblichen Nutzung nach dem Zeitraum >10 Jahren entspricht.
-.-.-.-
Klaus
[Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen]
Servus,
ich bitte euch die Frage im Brett „Rechte“ zu stellen. Dort sitzen die Juristen.
Ich bin dann wieder gefragt wenn es um die Höhe des Schadens oder um technische Fragen geht.
LG
Martin Hofer
Hallo, da kann ich Euch nicht helfen. Ich empfehle, den Mieterschutzbund oder einen Rechtsanwalt zu befragen.
mfg
Alexander
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Quinoman!
Da ich dir nur fachliche Fragen zum Parkett beantworten kann bin ich der falsche Ansprechpartner. Tatsache ist das ein Parkettboden je nach Beanspruchung etwa alle 10-15 Jahre geschliffen werden sollte.
In deinem Fall liegt das ja schon mal richtig.
Die Kostenverteilung ist daher eine rechtliche Geschichte. Du solltest mit diesem Fall mal einen Spezi für Mietrecht fragen.
Gruß
Martin
Hallo quinoman
Also eigentlich sollte ein Parkett nach nur 11,12 Jahren nicht abgenutzt sein. Dies ist eine Frage der Unterhaltspflege. Ein versiegelter Boden bekommt ab und zu ein schützendes Wachspolish, ein geölter eine weitere Oelung. Mit dieser Massnahme vermeidet man „durchgescheuerte Stellen“ Das muss natürlich der entsprechende Benutzer der Wohnung vornehmen. Aber wenn dir das keiner gesagt hat…?
Bei den zwei Stellen mit „übermässiger Beanspruchung“ -ich nehme mal an, da ist dir etwas aufs Parkett gefallen und hat eine Schramme gegeben- wird man dich wohl in die Pflicht nehmen können. Bei uns in der Schweiz würde so etwas die Versicherung bezahlen, wenn nicht kostet das Auswechseln einer beschädigten Stelle ca. 200-300 CHF, sofern noch Ersatzparkett aufzutreiben ist.
Freundliche Grüsse
WITTWER PARKETT GMBH
Fred Wittwer
www.schlifff.de !
[email protected] oder 01751912874