Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob man eine (nur 1) Wohnung in einem Mietshaus mit mehreren Wohnungen verkaufen kann, so dass aus ihr eine Eigentumswohnung wird? Die restlichen Wohnungen sollen als Mietwohnungen bestehen bleiben.
Danke.
Gruß
Coconnie
Hallo Coconnie,
was sollte dagegen sprechen? Ob nun zehn Mietwohnungen zehn, fünf oder zwei verschiedenen Leuten gehören oder ob einige selbst darin wohnen… Nur muss man sich dann mit dem zweiten Besitzer auseinandersetzen, was die allgemeinen Belange des Hauses betrifft.
Gruß!
Horst
Hallo Coconnie,
generell ist das moeglich. Es muss allerdings eine Teilungserklaerung existieren aus der hervorgeht, wie sich z.B. die Besitzverhaeltnisse verteilen. Am besten kann ein Notar ueber alles informieren. Nach dem Verkauf ist man unter Umstaenden sehr eingeschraenkt, da einige Veraenderungen auf den alten Eigentuemer zukommen (z.B. Hausgeldabrechnung, Eigentuemerversammlung etc.) Den Schritt wuerde ich nur gehen, wenn es finanziell wirklich nicht anders machbar ist.
Gruss,
Alfred
Hallo,
wenn das Haus bereits nach WEG getreilt ist, kein Problem, ansonsten müsste eben eine Teilung nach WEG vorgenommen werden. Die setzt eine Abgeschlossenheitserklärung für die einzelnen Wohnungen voraus, und hat zur Folge, dass man so etwas Blödes wie eine Eigentümergemeinschaft mit Verwalter, … bekommt. Aber der Verkauf einzelner Wohnungen ist dann vollkommen problemlos.
Gruß vom Wiz
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Es braucht eine Ausscheidung im Rahmen eines Stockwerkeigentumvertrages. Nur etwas dümmeres als so eine Wohnung kaufen, wo andere nur mieten, kann man vermutlich nicht machen. Das Zusammenleben mit Eigentümer ist in vielen Belangen meistens verhandelbar, aber was macht man mit Mieter, die laufend wechseln und keine Verantwortung innerhalb des Wohnungsverhältnisses übernehmen ? Als Mieter kannst du in der Regel relativ schnell ausziehen, wenn dir die neuen Nachbarn mit allfälligen Macken nicht passen. Als Eigentümer ist man dann ziemlich blockiert.
In deiner Frage steckt ein Denkfehler. Du siehst als Gegensatz:
Eigentumswohnung - Mietwohnung
Dieses sind keine Gegensätze! Entweder ist ein Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, dann betrifft dies alle Wohnungen oder das Haus ist nicht aufgeteilt.
Ob jetzt die Eigentumswohnungen vermietet sind, oder ob der Eigentümer sie selber nutzt, es bleiben immer Eigentumswohnungen.
Gruß n.
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Hallo,
In deiner Frage steckt ein Denkfehler.
Nicht unbedingt. Ich weiß natürlich, worauf Du hinaus willst, aber es kommt auf die Ausgangssituation an. Wenn ein Eigentümer ein Mehrfamilienhaus baut, und dann die einzelnen Wohnungen selbst vermietet, dann braucht er hierfür keine Aufteilung nach WEG. Will er sich jetzt von einer einzelnen Wohnung trennen, muss die Teilung erfolgen. Dann sind natürlich alle Wohnungen plötzlich Eigentumswohnungen und nicht nur die, die verkauft wird. D.h. man bekommt dann nach dem Verkauf eine Eigentümergemeinschaft aus dem ursprünglichen Alleineigentümer mit x-1 Wohnungen und dem neuen Eigentümer der verkauften Wohnung.
Gruß vom Wiz
Hallo erstmal,
Es braucht eine Ausscheidung im Rahmen eines
Stockwerkeigentumvertrages.
Sorry, aber die Fragestellerin kommt aus Deutschland und das ist hier ein deutsches Forum. Da sollten wir, ohne besondere Anhaltspunkte, immer von deutschem Recht ausgehen. Stockwerkseigentum gab es in Deutschland früher zwar auch mal, kann aber nicht mehr neu begründet werden. Die richtigen Begriffe für Deutschland lauten heute Abgeschlossenheitserklärung und Teilung nach WEG. Alles andere verwirrt nur.
Nur etwas dümmeres als so eine
Wohnung kaufen, wo andere nur mieten, kann man vermutlich
nicht machen. Das Zusammenleben mit Eigentümer ist in vielen
Belangen meistens verhandelbar, aber was macht man mit Mieter,
die laufend wechseln und keine Verantwortung innerhalb des
Wohnungsverhältnisses übernehmen ? Als Mieter kannst du in der
Regel relativ schnell ausziehen, wenn dir die neuen Nachbarn
mit allfälligen Macken nicht passen. Als Eigentümer ist man
dann ziemlich blockiert.
Das ist aber eine nun wirklich nicht ungewöhnliche Situation. In vielen nach WEG geteilten Wohnanlagen gibt es eine mehr oder weniger bunte Mischung zwischen Eigentümern die ihre Wohnungen selbst nutzen, und Eigentümern die ihre Wohnungen vermietet haben. Gibt es dann Ärger mit einem Mieter, werden sich die betroffenen Eigentümer mit dem Eigentümer der vermieteten Wohnung auseinander setzen, und der wiederum hat dann den Spaß mit seinem Mieter.
Gruß vom Wiz
Hallo!
D.h. man bekommt dann nach
dem Verkauf eine Eigentümergemeinschaft aus dem ursprünglichen
Alleineigentümer mit x-1 Wohnungen und dem neuen Eigentümer
der verkauften Wohnung.
Es gibt tatsächlich Leute, die sich auf solche Konstellation einlassen und in der Folge in der Eigentümersammlung nichts zu melden haben. Nach meinem Empfinden sind Eigentumswohnungen ohnehin %/(§$%%§; wenn es aber einen Mehrheitseigentümer gibt, werden die Verhältnisse indiskutabel.
Gruß
Wolfgang
Es braucht eine Ausscheidung im Rahmen eines
Stockwerkeigentumvertrages.Sorry, aber die Fragestellerin kommt aus Deutschland
Keine Ahnung woher die Dame kommt, wir in der Schweiz begründen immer noch Stockwerkeigentum und wenn man in europäischen Rechtsvorfällen
nachliest, dann wird auch immer von Stockwerkeigentum geschrieben.
Wie auch immer, schlussendlich ist es beinahe dasselbe.
Das ist aber eine nun wirklich nicht ungewöhnliche Situation.
Ich weiss, und die Gerichte sind voll beschäftigt mit ‚Maschendrahtzaun‘- Fällen…
In vielen nach WEG geteilten Wohnanlagen gibt es eine mehr
oder weniger bunte Mischung zwischen Eigentümern die ihre
Wohnungen selbst nutzen, und Eigentümern die ihre Wohnungen
vermietet haben.
Ist schlussendlich nicht zu vermeiden, da früher oder später ein
Eigentümer auszieht und nicht verkaufen will / kann oder er es auch nur
als Spekulationsobjekt gekauft hatte.
sich die betroffenen Eigentümer mit dem Eigentümer der
vermieteten Wohnung auseinander setzen, und der wiederum hat
dann den Spaß mit seinem Mieter.
Das ist Theorie und Praxis und da gewinnt schlussendlich einfach jener mit den stärksten Nerven. Sei das der Störefried, der Mieter oder der Vermieter. Grundsätzlich gilt, je mehr Leute involviert sind, je weniger kommt es zu einer einvernehmelichen Lösung. In der Regel möchte sich der Vermieter möglichst wenig mit den Problemen von Mieter und anderen Eigentümern herumschlagen. Das kostet Nervern und mindert schlussendlich den Ertrag.
Und seien es nur die Wäschetageregelungen, die ungeputzte Waschmaschine, der immer belegte Trockenraum, übelriechende Keller, ungenügende Lüftung von privaten und öffentlichen Räumen, Treppenhausprobleme, kleinere Lärmemssionen die sich als normales Flötenspiel herausstellen, riechende Schuhe im Flur etc. etc.
Bei so vielen Auseinandersetzungsmöglichkeiten finde ich es wichtig, dass eben die Basis zum Zusammenleben auf derselben Ebene liegt und
das ist zwischen Bewohnern als Eigentümer und Bewohner als Mieter meistens nicht gegeben.
Gerade bei kleineren Liegenschaften funktioniert es meistens recht gut, aber vielfach ist es nur eine Frage der Zeit bis es zu Unstimmigkeiten kommt.
Hallo,
Es gibt tatsächlich Leute, die sich auf solche Konstellation
einlassen und in der Folge in der Eigentümersammlung nichts zu
melden haben. Nach meinem Empfinden sind Eigentumswohnungen
ohnehin %/(§$%%§; wenn es aber einen Mehrheitseigentümer gibt,
werden die Verhältnisse indiskutabel.
Sehe ich ganz genau so, aber das war hier ja nicht die Frage. Zumal es auch durchaus Konstellationen gibt, in denen so eine Geschichte trotzdem Sinn machen kann. Ich habe da z.B. gerade eine Erbgestaltung, in der es u.a. auch ein großes Mehrparteienhaus gibt. Da stellt sich eben die Frage, ob man dieses in Eigentumswohnungen umwandelt, damit man diese dann einzeln im Wege (vorweggenommener) Erbfolge schon mal beginnt auf die späteren Erben zu übertragen um ggf. mehrfach die Freibeträge zu nutzen. Solange die Erben dann jeder nur eine Wohnung haben, haben sie auch im Haus noch nichts zu sagen. Aber das ist in so einer Situation wirklich nebensächlich.
Gruß vom Wiz
Hallo,
danke für die Information, so ähnlich habe ich es mir auch gedacht. Ich kann also eine Wohnung verkaufen, so entsteht eine neue Eigentümergemeinschaft.
Gruß
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Hallo Alfred,
danke für den Aspekt. Es ist eine Überlegung und wäre nur aus finanziellen Gründen durchzuführen, um z.B. Geld für Sanierungen zu erhalten. Dass durch den neuen Wohnungseigentümer auch neuer Ärger, neben dem üblichen mit den Mietern, auftreten kann, kann ich mir gut vorstellen.
lieben Gruß
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Danke Euch allen für die Hinweise und Tipps, an die hatte ich zum Teil noch nicht gedacht.
Grüße in den Tag
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