Mietwohnung Auszug: weiß streichen obwohl bereits weiß gestrichen?

Hallo,

meine Google-Suchen sind nicht erfolglos geblieben, aber so richtig weiß ich auch weiterhin nicht Bescheid.

Ich habe eine Mietwohnung von einer Freundin übernommen. Wir haben uns geeinigt, dass sie nicht streichen muss. Habe die ganze Woche mit Restfarbe (welche ich noch hatte) mit Freunden weiß gestrichen. Die Decke wurde nicht gestrichen, da diese bereits weiß war. Die Farbe ging aus, neue Farbe gekauft. Diese hatte eine viel höhere Deckkraft und die Ränder, die nachgestrichen werden mussten, wurde mit dem neuen Weiß gestrichen. Die ganze Wohnung ist jetzt weiß, allerdings mit unterschiedlichen „Weißtönen“.

Ist das jetzt ein Problem oder darf man die Mietwohnung so übergeben?

Danke vorab!

Das kann Freundin gar nicht machen ! Das bestimmt der Vermieter.

bzw. jetzt habt ihr den Schwarzen Peter und müsst je nach Vertrag renovieren und später mal übergeben. Da kann dann eine fleckige Malerarbeit stören und bemängelt werden.

Es darf zwar wandweise farblich leicht abgetönt sein, das ist völlig OK. Aber eine Fläche, z.B. Decke oder eine Wandseite muss schon gleichmäßig farbig oder weiß sein, nicht ungleich.
Wenn in einem Zimmer ein anderes Weiß als im Flur oder der Küche wäre, das ist egal.
Nur mind. raumweise sollte es gleicher Ton sein, in jedem Fall wandweise gleich.

Du weißt schon, ihr zieht bald wieder aus ?
denn sonst müsstest ihr sicherlich in einigen Jahren erneuet streichen und könnte das alles beheben, was jetzt nicht so gut ausgeführt wurde.

MfG
duck313

MfG
duck313