Mietwohnung Bauarbeiten Renovierung

In einer bewohnten Mietwohnung ist ein Schaden an den im Unterboden (Estrich) verlegten Heizungsrohren in einem Zimmer aufgetreten. Zur Reparatur muss der Boden grossflächig aufgestemmt werden. Wer trägt die Kosten für Auf- und Abbau des Mobiliars, soweit notwendig, die Kosten für beschädigten Bodenbelag und in der Folge für die Grundreinigung und Wiederherstellung des Zimmers.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Hallo,

zunächst mal ganz allgemein vorab: bei einer Mietwohnung gibt es regelmäßig einen „Vermieter“ und ohne ihn geht garnix, hat er sich schon geäußert ?

Die nächste Frage ist die Ursache eines solchen „Wasserschadens“. Wenn es sich um einen Leitungswasserschaden unter dem Bodenbelag handelt und der Mieter keine Beschädigung hervorgerufen hat, dann kann er logisch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings muß er bei der Reparatur kooperativ mitwirken, z.B. wenn Handwerker in die Wohnung müssen usw.
In diesem Fall hat er mit den Reparaturkosten direkt nichts zu tun.
Mit der Räumung des Zimmers natürlich in der Form, dass er für die Nicht-Nutzung eine „Gegenrechnung“ aufmachen kann. Ob das in Form von Mietminderung oder Lagerkosten-Erstattung o.ä. erfolgt will ich hier nicht ausbreiten. Aber nur „Duldung“ ist prinzipiell zu wenig.

Es kommt immer auf den Einzelfall an, würde ein Jurist sagen und dem schließe ich mich an: Verhandlungssache!

Viel Erfolg
quember

Wer trägt die Kosten für Auf- und Abbau
des Mobiliars, soweit notwendig, die Kosten für beschädigten
Bodenbelag und in der Folge für die Grundreinigung und
Wiederherstellung des Zimmers.

Dies sollte man vorher klären, da der Zustand der Wohnung Vermieter sache ist muss dafür seine Gebäudeversicherung aufkommen. So auch eventuelle Hotel Übernachtung wärend der Arbeiten.

bei schäden am Eigentum des Mieters kommt die Hausratversicherung ins Spiel.

eventuell ist die Schadensursache hier von Bedeutung, bei selbstverursachung (loch gebohrt) können sich kosten für den mieter ergeben, die dann aber von seiner Haftpflicht übernommen wird.

Da ich kein Experte für Mietrecht bin, kann ich nur eine gefühlsmäßige Meinung abgeben und glaube, dass sämtliche Kosten vom Vermieter zu tragen sind.

Gruß Martin

ich habe keine ahnung . meine vermutung ist das der eigentümer für die kosten aufkommen muss . ordnungsgemässes wiederherstellen der mietsache .

Hallo !

Dieser Schaden mit ALLEN Auswirkungen und damit zusammenhängenden Kosten ist Sache des Vermieters, da er die Mietsache so zu erhalten hat, wie sie dem Mieter vermietet / überlassen worden ist. ( Miete ist ja ein Nutzungsentgeld ) Dies ist bei einem Mietvertrag ein Haupt-Vertragsbestandteil. Je nach Dauer der Arbeiten und Beeinträchtigungen ( Einzelfall-Beurteilung ) hat der Mieter sogar ein Recht auf eine angemessene Mietminderung.

Etwas anders sieht es aus, wenn der Mieter den Schaden an der Heizung grob fahrlässig durch sein Fehlverhalten ( z.B. Loch in den Fußboden bohren usw. ) selbst verursacht hat. Dann muß der Verursacher den Schaden nach dem Haftungsprinzip komplett übernehmen, und der Vermeter hat Anspruch auf Beseitigung ALLER Schäden und daraus evtl. resultierender Folgeschäden.

Gruß
ecco-john

Guten Tag,
alle erforderlichen Maßnahmen zur Behebung
dieses Schadens trägt der Vermieter.
Allerdings müssten Sie unter Umständen dazu
beitragen das die Arbeiten dort gemacht werden können.
Ist dies aufwendig wegen Möbel/Festteile sprechen Sie sich mit dem Vermieter diesbezüglich ab.
Gruß
Manuela

Also,
meiner Meinung nach muss bei dieser Maßnahme zerstörter Bodenbelag ersetzt werden. Haben Sie den selbst verlegt und bezahlt? Dann erst recht.
Das Möbelverstellen und Saubermachen wird wohl am Mieter hängen bleiben.

Soweit meine Einschätzung.
Viel Erfolg!
instrumentalix

Hallo
sofern sich nichts im mietrecht geändert hat ist alles vermietersache…um aber ganz sicher zu gehen würde ich mal im mieterverein (sofern mitglied) oder in der verbraucherzentrale nachfragen …die haben auch gute anwälte für den fall der fälle…
gruß krebschen

Hallo,

meiner Einschätzung nach ist das alleine Sache des Eigentümers. Die Rohrleitungen sind eine feste Institution der Infrastruktur des Hauses, wonach auch eine Reparatur und eine Instandhaltung immer Vermieter seitig erfolgen muss. Somit muss auch das erforderliche „Drum-Rum“ mitgemacht werden. Ich glaube, der Eigentümer ist dagegen auch versichert ?! Wie dem auch sei, der Mieter dürfte hiervon keinen finanziellen Schaden und Nachteil haben.

Ob es hierfür eine kleinkarierte und eplizitäre rechtliche Empfehlung gibt, kann ich nicht sagen… in unseren Häusern würde des defnintiv die Eigentümerschaft übernehmen.

Liebe Grüße, Kalle.

Da der Schaden ja nicht durch den Mieter verursacht wurde, muss er durch den Vermieter(Eigentümer) behoben und bezahlt werden incl. der Kosten für Zimmer aus- und wieder einräumen. Falls die Wohnung in der Reparaturzeit nicht bewohnbar ist, sind auch die Hotelkosten zu übernehmen.
Wenn eine entsprechende Versicherung vorliegt (Wasserschaden ?), werden die Kosten gem. den Vers.Bedingungen ersetzt.

Hallo, wenn es in die Garantiezeit der Erstellung der Fußbodenheizung fällt, dann müsste geprüft werden, ob die Ursache (Baufehler)da zu suchen ist. Ansonsten würde ich sagen(dies ist keine rechtliche Auskunft), wenn es sich um altersbedingte Reparaturen handelt, muss der Vermieter diese Kosten tragen. VG Ringehahn