Wie bewohnen eine 160qm Wohnung mit sechs Pers
Insg.1060 warm, das Haus ist 60 Jahre alt
. Ist natürl.viel zu groß und zu teuer! Das erste
halbe Jahr muss ich ja noch nicht hier raus, aber dann!
Das Amt sagt Maklergebühren übernimmt
Keiner, das ist schonm.die erste Hürde!
Kaution gibts nen Kredit! Was ist wenn ich
nichts finde ohne das, häng ich dann, fas Maul
an Pin? Außerdem war ich im Juni da, habe aber
Gesagt ich möchte ab August beantragen, da da
Mein Elterngeld ausläuft, er hat aber ab Juni berechnet
Also ist das erste halbe Jahr jetzt bald rum! Wie ist es
Wenn ich eine kleinere Wohnung als mir zusteht
finde, die dafür aber teurer ist, wird dann gesagt, für
die qm steht ihnen aber nur das und das Geld zu?
Vielen Dank schonmal im vorraus!
sorry - das kann ich nicht fachgerecht beantworten.lg.
Alles nicht so einfach, ich kenne das. Erkundige Dich erstmal beim Amt, wieviel Miete übernommen wird.Dann suchst Du nach einer Wohnung, die passt (als Single sind das 45-50 m2, soweit ich weiss…)Versuche einen Makler zu vermeiden und sag dem evtl. Vermieter, dass Du die Miete direkt vom Amt überweisen wirst, dann ist das sicher.
Good luck!
Hallo
Wie bewohnen eine 160qm Wohnung mit sechs Personen Insg.1060 warm, das Haus ist 60 Jahre alt.Ist natürl.viel zu groß und zu teuer!
Je nach Bundesland gelten 100 - 120 qm für 6 Personen als angemessen http://hartz.info/index.php?topic=5597.0 Wenn die Kosten (!) aber noch angemessen sind für eine Bedarfsgemeinschaft dieser Größe, kann das Jobcenter bei der Wohnfläche durchaus „flexibel“ sein.
erste halbe Jahr muss ich ja noch nicht hier raus, aber dann!
Nach sechs Monaten müssen die Unterkunftskosten auf das „angemessene“ Niveau gesenkt sein. Das läuft zwar meistens auf Umzug hinaus, das stimmt - es ginge aber auch, einen Untermieter aufzunehmen (falls räumlich möglich und vom Vermieter erlaubt).
Das Amt sagt Maklergebühren übernimmt Keiner, das ist schonm.die erste Hürde!
Wenn vom Jobcenter eine schriftliche Kostensenkungsaufforderung erfolgt ist und von Euch innerhalb der Frist nachweislich keine angemessene Wohnung zu finden ist, muss das Jobcenter (auf vorherigen Antrag) auch die notwendigen Maklergebühren übernehmen. Also über alle Eure Suchbemühungen Protokoll führen und Nachweise aufbewahren (Annoncen, Daten, Ansprechpartner, Absagen usw.) - und falls partout keine angemessene Wohnung zu finden ist, nachweislich schriftlich und im Voraus die Maklergebühren beantragen.
ohne das, häng ich dann, fas Maul an Pin?
??? Verstehe ich nicht.
Außerdem war ich im Juni da, habe aber Gesagt ich möchte ab August beantragen, da da Mein Elterngeld ausläuft, er hat aber ab Juni berechnet
Über-oder Unterzahlungen werden abgerechnet.
Wenn ich eine kleinere Wohnung als mir zusteht finde, die dafür aber teurer ist, wird dann gesagt, für die qm steht ihnen aber nur das und das Geld zu?
Ihr müsst Euch vom zuständigen Jobcenter die örtlichen Richtlinien für die Angemessenheit einer Wohnung entsprechend Eurer Personenzahl geben lassen. Wieviel Wohnfläche je nach Bundesland als angemessen gilt, siehe oben der verlinkte Ratgeber (örtliche Abweichungen nach oben sind möglich). Die max. Kosten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch festgelegt. „Sichere“ Auskunft darüber bekommt Ihr nur beim zuständigen Jobcenter. (Vielleicht auch hier zu finde, aber ohne Gewähr: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html )
Allgemein zum Umzug: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
LG
Hallo Einbienchen,
das mit dem Elterngeld hat das HiobCenter ja geschickt eingefädelt! Da biste gleich an den ‚Richtigen‘ geraten. Ich hatte auch mal son Schreibtischhengst als ‚Fallmanager‘, der hat so getan, als ob er mein bescheidenes Stempelgeld aus seiner eigenen Tasche bezahlen würde.
Ich habe mal beim SGB2 gegoogelt, und zwar beträgt die ‚angemessene‘ Wohnungsgröße für 6 Personen 120m², wobei die Kosten immer vom Mietspiegel abhängig sind, also von der Stadt bestimmt werden, wo ihr wohnt. Im Netz gibts da zwar ne Nummer, aber ist bestimmt Abzocke. Vom Gefühl her würde ich sagen, die Kosten sind im Rahmen.
Nun gibts verschiedene Möglichkeiten. Wenn du länger als 15 Jahre in der Wohnung wohnst, haste 10% Bonus. Dann gibts die berühmten Ausnahmefälle, weshalb dir ein Umzug nicht zugemutet werden kann. Schulpflichtige Kinder, das eigene soziale Umfeld, pflegebedürftige Eltern, Behinderungen usw. Ich sollte auch schon ein paar Mal ausziehen, habe aber keine billigere Wohnung ‚gefunden‘. Ein anderes Mal habe ich die Warmiete runtersetzten lassen. Dann gabs zwar eine Betriebskostennachzahlung von 2.000 Dingern, aber die mußte das Aamt zahlen. Denn im umgekehrten Fall hält das Arbeitslosenamt ja auch die Hand auf, wenn du also ne Rückzahlung bekommen hast. Jedenfalls habe ich zum Schluß nen rührseligen Brief geschrieben, wo die oben erwähnten Dinge drin vorkommen. Ach ja, und in der Kirchengemeinde bin ich natürlich auch aktiv, will sagen: sozial engagiert. Fürs Erste ‚darf‘ ich also bei mir wohnen bleiben.
Ich würde auch jeden Fall mal nen Brief ans Sozialgericht schreiben, denn meiner Meinung nach stört es die Damen und Herren Staatsdiener nur, daß jemand, der ‚auf unser aller Kosten‘ lebt, wie es gebetsmühlenartig in den Medien heißt, in einem solchen ‚Palast‘ wohnt. Der Umzug soll in gewissem Sinne eine ‚erzieherische‘ Wirkung haben.
LG
Martin
PS: Was bedeutet „fas Maul an Pin?“
Hallo Bienchen,
das halbe Jahr fängt dann an zu zählen, wenn Du tatsächlich Leistungen erhältst. Das scheint ja erst ab August der Fall zu sein, wenn ich dich richtig verstanden habe.
Im Gesetz steht, dass angemessene Kosten für die Wohnung übernommen werden müssen. Was angemessen ist, legt das Jobcenter vor Ort fest. Üblicherweise dreht es sich hier ums Geld und nicht um die Größe. Wenn die Wohnung also kleiner aber teurer ist, dann ist sie nicht angemessen, weil eben zu teuer.
Ich bin mir sicher, dass Du eine Wohnung ohne Makler findest, deren Kosten vom Amt übernommen werden.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Gruß
R.
also versuch ichs mal
- wenn keine wohnung im buget des jc zu finden ist von den entsprechenden wohnungsveraltungen bestätigen lassen und dann erneut einreichen mit erhöhten meitbetrag
oder einfach wohnen bleiben und die differenz aus zumutbar und real selber tragen kann das amt nichts gegen machen beispiel
amt sagt 466,00 real 560,00 heißt selber tragen 94,00 euro die heizkosten sind eine andere schiene
2,. wenn in juni dagewesen ist der antrag ab juni zu berechnen eben ab antragstellung nicht ab wunschtermin iss leider so - kaution als kredi ist halt leider so und nichtzu beanstanden die rückzahlung ist eine andere schiene da wäre ein antrag auf stundung eventuell zu stellen wenn nicht genug geld da ist weiss ja nicht was die anderen 5 verdienen oder eben nicht naja un der rest wäre rechtsberatung denm amt dann eine auszuwischen
- kleine wohung zu teuer pech gehabt hängt vom bundesland ab meck-pom geht nach personen = qm= miete
berlin nach miete und personen ohne qm kann ich also nich sagen
hoffe das reicht ? als erstinfo
Du mußt in den örtlichen Mietspiegel reinschauen, um festzustellen welcher qm-Preis bei euch vor Ort als „angemessen“ gilt. Dabei spielt das Bj. des Hauses eine erhebliche Rolle. Wenn die Frist um ist die die ARGE dir gesetzt hat, dann zahlen sie quasi nur das was euch von Amtswegen zusteht (bei euch für 120qm). Den Rest müßt ihr dann selbst aufbringen.
MfG
Hallo,
wozu einen Makler? Internet scheint ja bekannt zu sein
Kleinere Wohnung ist o.K. - teurer als der Höchstsatz aber i.d.R. nicht. Ich kenne zwar auch ein paar andere Beispiele, aber das ist die Ausnahme und Einzelfallentscheidung. Zumal die Leute dann die Differenz gezahlt haben.
Sorry. Viel Erfolg.
Hallo,
Das Amt setzt euch mit sechs Personen nicht einfach so auf die Strasse! Aber es erwatet Aktivität! Schreibe alle deine Aktivitäten bzgl. Wohnungssuche auf. Es dürften dann schon im Moant mind. 5-6 Anrufe sein… Damit weist Du dem Amt nach dass es leider nichts gibt. Maklercoutage bekommst du nicht vom Amt! Kaution musst du abzahlen: mit 20-30 eur im Monat, wo ist das Problem? Wenn ihr das neue Haus heile lasst, bekommt ihr die Kaution doch wieder, ist also angespart!
Schreibe alle deine Aktivitäten auf. Es dürften dann schon im Moant 5-6 Anrufe sein… Damit weist Du dem Amt nach dass es leider nichts gibt.
Du kannst einen Bezugsschein für einen „Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung (B-Schein)“ vom Jobcenter bekommen. Mit diesem Bezugsschein gehst Du zum Wohnungsamt deines Landkreises und lässt Dir einen B-Schein dafür geben. Mit diesem Schein kannst Du im Sozialen Wohnungsbau eine Wohnung bekommen selbst mit Schufa einträgen. Diese Wohnungen sind meist nicht gerade in den schönsten Stadtteilen, aber eins geht eben nur: Das Geld selbst verdienen, oder wenn das nichtgeht mit dem zufrienden sein, was der Staat einem schenkt.
Das Geld wird in der Tat nach Wohnungsgröße bemessen. Es stehen Euch mit 6 Personen bis zu 120 QM zu. Bist du mit 75qm zufrieden darf die Wohnung preislich meines wissens nach die MIetobergrenze (MOG) für eine 75qm Wohnung nicht übersteigen. Wenn du es ganz genau wissen willst, mache doch einen Beratungstermin im Jobcenter (Leistungsservice) aus! Die sind auskunfts- und beratungspflichtig!
Gruß Gwen
Hey,
die Größe ist erstmal sch… egal so lange die Miete hinhaut.Weiß ja nicht wie hoch der Mietspiegel bei euch liegt. Bei uns bezahlt das Amt 4.50 €, somit zahlen wir auch schon 40€ aus eigener Tasche.Wenn da das Amt nicht bald erhöht findet man irgendwann gar keine bezahlbare Whg mehr. Mit der Maklergebühr habe ich keine Ahnung, würde es trotzdem versuchen.
Schau doch deswegen mal bei www.juraforum.de rein, die kennen sich besser mit den Gesetzestexten aus.
Also Kaution ist immer wieder seltsam, hast schon kein Geld zur Verfügung und bekommst noch nen Kredit.
Sollen se doch erstmal bezahlen, das Geld liegt doch fest und du kommst da sowieso nicht ran und wenn de denn wieder Arbeit hast, kannste das ja in Raten zurückzahlen.
Ist halt nur meine Meinung.
Gesetz über die soziale Wohnraumförderung - Auszug
WoFG § 1 Zweck und Anwendungsbereich, Zielgruppe
(1) Dieses Gesetz regelt die Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum, einschließlich genossenschaftlich genutzten Wohnraums, und bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum (soziale Wohnraumförderung).
(2) Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt
1.die Förderung von Mietwohnraum insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen,
2.die Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.
WoFG § 10 Wohnungsgrößen
(1) Bei Bestimmungen der Länder über die Grenzen für Wohnungsgrößen sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
1.Die Größe der zu fördernden Wohnung muss entsprechend ihrer Zweckbestimmung angemessen sein.
2.Besonderheiten bei Maßnahmen im Gebäudebestand und bei selbst genutztem Wohneigentum sowie besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen von Haushaltsangehörigen und einem nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf ist Rechnung zu tragen.
(2) Bei der Berechnung der Wohnfläche ist § 19 Abs. 1 anzuwenden.( WoFG § 19 Wohnfläche, Betriebskosten)
Hinweise des kommunalen Trägers zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung
Angemessenheitskriterien nach Wohnflächenobergrenze und Haushaltsgröße
•1 Personenhaushalt 47 m²
•2 Personenhaushalt 62 m²
•3 Personenhaushalt 77 m²
•4 Personenhaushalt 92 m²
•5 Personenhaushalt 107 m²
•Für jede weitere Person zusätzlich 15 m²
Für Personen, die nachweislich auf die Benutzung eines Rollstuhles dauerhaft angewiesen sind, ist eine Überschreitung der angemessenen Wohnflächenobergrenze um 15 m² zulässig. Ein entsprechendes ärztliches Attest ist zum Vorgang zu nehmen.
Richtgrößen für Wohnungen - Wohnfläche in qm
[Bedarfsermittlung nullbarriere.de, unter Einbeziehung der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1: Ausstattung von und mit Sanitärräumen Wohnungen]
1
Person 2
Personen 3
Personen 4
Personen 5
Personen 6
Personen
Wohnraum 18,00 18,00 20,00 22,00 22,00
Wohnschlafraum [25,00]
Wohnraum+Esspl. 20,00 [20,00] [22,00] [25,00]
Essplatz 5,00 6,00 6,00 8,00 10,00
Arbeitsplatz 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
Schlafraum 11,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00
KiZi-1-Bett 11,00 11,00 11,00 11,00
KiZi-1-Bett 11,00 11,00
KiZi-2-Betten [14,00] 14,00 14,00
Küche 7,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00
Kochecke [5,50]
Hausarbeitsraum 6,00 6,00
Bad 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 5,00
zus.Sanitärraum 4,00 4,00
Flur mit Abst. 5,00 6,00 6,00 7,00 7,00 7,00
Wohnfläche
Summe 58,00 71,00 85,00 102,00 115,00
Wohnschlafraum [45,00]
Wohnraum+Esspl. 47,50 [60,00] [75,00] [87,00]
Freisitz 4,00 4,00 5,00 7,00 8,00 10,00
Barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 - „Barrierefreies Bauen — Planungsgrundlagen — Teil 2: Wohnungen“
„Die Räume innerhalb von Wohnungen sind barrierefrei nutzbar, wenn sie so dimensioniert und bauseits ausgestattet bzw. vorbereitet sind, dass Menschen mit Behinderungen sie ihren speziellen Bedürfnissen entsprechend leicht nutzen, einrichten und ausstatten können.“
In der Norm selbst sind keine Raumgrößen enthalten. Angaben zu Bewegungsflächen bestimmen den erforderlichen Platzbedarf.
oder unter
http://nullbarriere.de/wohnflaechen.htm
hallo bienchen,
das ist immer eine schwierige sache, wenn man sich verkleinern muss. erstmal: die gesetzeslage ist leider so: es gibt nur ein halbes jahr zeit um eine neue wohnung zu finden. da zählt nicht ab wann du stütze beantragst, sondern ab wann du wusstest, dass du umziehen musst. maklergebüren werden nicht übernommen, weil die der meinung sind, man findet auch so was. kaution muss abbezahlt werden, weil die ja zum ende des mietverhältnisses wieder in deinen besitz gelangt.
aber: die müssen den umzug bezahlen und tragen in der regel auch einen teil der renovierungskosten. dafür gibts richtwerte pro quadratmeter wohnfläche. bei den kleineren und teureren wohnungen ist es immer so: es gibt eine vorgabe an fläche, was bezahlt wird - abhängig davon, wie viele personen in der wohnung leben. der quadratmeterpreis ist örtlich so verschieden, dass es in unterschiedlichen städten zu erheblichen unterschieden kommt, was bezahlt wird oder als obergrenze gilt. was darüber hinaus liegt, muss der mieter entweder selber tragen oder er kann die wohnung nicht nehmen.
tut mir leid, wenn ich dir keine bessere auskunft geben kann …viel spass beim umzug und in der neuen wohnung.
gruß, hansemann
Hallo,
- das mit den 6 Monaten ist eine Verwaltungsanordnung; das Jobcenter muss da „Ermessen“ ausüben. Das bedeutet, wenn Sie nachweisen können, dass Sie nichts gefunden haben, oder wenn Sie minderjährige Kinder oder SeniorInnen haben, bei denen ein Umzug eine Härte bedeuten würde (Freunde, Schule), oä, dann wird die Frist verlängert.
- Bei der Mietobergrenze geht es nach der „Produkttheorie“. Die Wohnung kann mehr qm haben und billiger sein, oder weniger qm und einen teueren qm-Preis haben.
Nutzen Sie eine freie Beratungsstelle von zB Diakonie oder Caritas in der Nähe!
Alles Gute
strandperle02
Hallo,
es ist grundsätzlich richtig, dass die Behörde nach 6 Monaten auf die angemessene Miete absenken kann und dies wahrscheinlich auch wird. Auch Marklergebühren werden in den seltensten Fällen übernommen- Eine Übernahme ist aber grundsätzlich von Gesetzeswegen für die Behörde nicht verboten. Es liegt aber in deren „Ermessen“. Kaution wird auch immer nur als Darlehen übernommen. Dies gibt das Gesetz vor. Hier kann die Behörde nicht anders entscheiden. Findest du nun eine Wohnung die nach SGB II-Richtlinien zu teuer ist, übernimmt die Behörde nur die angemessene Miete. Die Differenz müsstest du dann selbst aufbringen. Die Behörde kann aber grundsätzlich die Anmietung nicht verbieten. Das gilt auch, wenn du eine kleinere Wohnung als die für euch angemessene Größe findest. Jedoch wird dann die Behörde natürlich auch nur die angemessen Kaltmiete für die tatsächliche Wohnungsgröße übernehmen. Hier würde ich mir eine Anmietung überlegen. Denn die Kinder werden größer und wollen vielleicht mal ein eigenes Zimmer. Am Ende schneidet ihr euch ins eigenen Fleisch, wenn ihr ein zu kleine Wohnung anmietet. Ihr könnt aber auch Deutschlandweit nach einer Wohnung suchen. Diese muss nicht in der Nähe der aktuellen Wohnung sein.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
VG
flottebiene