Hallo,
kann mir vielleicht jemand sagen ob es in Deutschland Vorschriften gibt wie die Eingangstür einer Mietwohnung beschaffen sein muss? Und wenn ja, wo man diese nachlesen kann?
Ich gebe einfach mal ein Beispiel, die Kellerwohnung eines Mietshauses hat 2 Eingangstüren, beide verfügen über eine große Glasscheibe, was ja nicht gerade sicher sein soll. Die eine Tür ist mit einem normalen Haustürschloss ausgestattet, die andere hat ein einfaches Schloss mit Schlüsselloch, wie man es z.b. von einer Wohnzimmertür her kennt, wo man durchschauen kann. Sind solche Türen als Eingangstüren einer Mietwohnung laut Mietrecht zulässig?
Welche Schritte könnte man einleiten um vernünftige, sichere Holztüren zu bekommen?
Zahlt in einem solchen Fall überhaupt die Hausratversicherung bei Diebstahl etc?