Mietwohnung: Beschaffenheit der Eingangstür

Hallo,

kann mir vielleicht jemand sagen ob es in Deutschland Vorschriften gibt wie die Eingangstür einer Mietwohnung beschaffen sein muss? Und wenn ja, wo man diese nachlesen kann?

Ich gebe einfach mal ein Beispiel, die Kellerwohnung eines Mietshauses hat 2 Eingangstüren, beide verfügen über eine große Glasscheibe, was ja nicht gerade sicher sein soll. Die eine Tür ist mit einem normalen Haustürschloss ausgestattet, die andere hat ein einfaches Schloss mit Schlüsselloch, wie man es z.b. von einer Wohnzimmertür her kennt, wo man durchschauen kann. Sind solche Türen als Eingangstüren einer Mietwohnung laut Mietrecht zulässig?

Welche Schritte könnte man einleiten um vernünftige, sichere Holztüren zu bekommen?

Zahlt in einem solchen Fall überhaupt die Hausratversicherung bei Diebstahl etc?

Hallo!

Auf diesen Umstand hätte man vor Unterzeichnung des Vertrages aufmerksam machen sollen. Beim unterschreiben geht man dies ein, ob Glas- oder Stahltür.
Man kann den Vermieter zunächst mal freundlich darauf hinweisen, eventuell regt er sich ja.
Viele Versicherung verlangen allerdings, dass eine Vollholztür und ein Zylinderschloß bei Wohnungstüren verwendet werden. Da könntest du mal bei der Versicherung des Vermieters (oder deiner eigenen) nachfragen.

Viele Grüße
André

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