Mietwohnung, Dämmung Wohnungstür

Hallo,

da die kalte Jahreszeit naht, möchte ich mal eure Meinung zu folgendem Fall wissen:

Gegeben sei eine Mietwohnung im Mehrfamilienhaus (sanierter Altbau mit recht stiefmütterlichem Wärmeschutz). Die originalen Türen wurden lediglich restauriert und ansonsten behalten. Dies betrifft sowohl Wohnungs- als auch Zimmertüren. Fast alle haben sich über die Jahre stark verzogen und es gibt keinerlei Dichtungen. Daher klaffen an vielen Stellen große Spalte. Die Wohnzimmertür lässt sich sogar nicht einmal mehr schließen, weil die Falle zu weit unten landet, um noch in die Aussparung zu passen.
Der Flur hat zum Treppenhaus keine massive Wand, sondern nur eben die zweiflügelige Wohnungstür mit darüber liegender einfach verglaster Scheibe. Das sieht im Prinzip so ähnlich aus wie hier auf dem Foto: http://www.koeppl-berlin.de/uploads/vcopenimmoimport…

Was aber am unangenehmsten ist: Vom Treppenhaus zieht es ständig recht kühl durch. Daraufhin rüstet der Mieter auch die Wohnungstür mit Gummidichtungen nach. Diese sind problemlos entfernbar und dürften wohl niemanden stören, zumal sie bei geschlossener Tür eh nicht auffallen.
Allerdings fällt nun immer noch auf, dass es unter den großzügigen einfachen Glasscheiben kühl herunterzieht. Daraufhin beschließt der Mieter, die über der Tür befindliche Glasfläche von innen mit Styroporplatten zu versehen, auch problemlos wieder lösbar. Das ist natürlich auch von außen sichtbar, sieht allerdings nicht schlimm aus, zumal die Scheibe nicht aus klarem, sondern aus strukturiertem Glas besteht.

Nun die eigentliche Frage, für den Fall, dass die etwas spitzfindige Vermieterin wieder mal auf dumme Gedanken kommt: Dürfen solche Maßnahmen vermieterseitig verboten werden? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wäre es rechtlich einwandfrei, wenn man mit dem Einwand käme, das nicht direkt beheizte Treppenhaus würde sonst zu stark auskühlen, wenn alle Mieter ihre Türen derart nachdämmen würden? Die Vermieterpartei wohnt clevererweise ganz oben im Dachgeschoss und freut sich über die bei ihr ankommende Verlustwärme…

MfG,
Marius

Hallo,

Zunächst gibt es Mieterrechte, welche besagen, dass eine Wohnung nach Wärmeschutzverordnung gedämmt sein muss. Einfach mal einen Energieberater anrufen und fragen was zu machen ist.
Eine Neue EG Tür wäre wohl das mindeste.

beste Grüße

lolli53

www.fairwell.org
in Google unter „Zellstoffverbundelement“

www.betz-holzbau.info

Hallo,

Zunächst gibt es Mieterrechte, welche besagen, dass eine
Wohnung nach Wärmeschutzverordnung gedämmt sein muss.

Hi, Zunächst gilt es gemietet wie gesehen, dann kommt da noch der Denkmalschutz bei solchen Türen.

Daher ist die Frage nicht ohne weiteres zu benatworten. Die nicht schließende Tür ist vom Vermieter wieder instand zu setzen. Dabei gleich mal die anderen Türn mit bemängeln.

cu

P.S. Wärmeschutzverordnung
diese gibt es seit 2002 nicht mehr. Es gilt nun die ENEV

Zunächst haben Sie das Objekt im Ganzen gemietet, also nicht ohne Wohnungstür. Es ist also Ihre Aufgabe der spitzfindigen Vermieterin dafür zu sorgen, dass der Wohnraum auch entsprechend dem entrichteten Mietzins angemessen gedämmt und zugfrei zur Verfügung gestellt wird. Außerdem gibt eine solche alte, verzogene Trür jedem einigermaßen versierten Einbrecher eine gute Chance mit Kuhfuß oder großem Schraubenzieher Ihre Wohnungstür recht leise und sehr leicht zu öffnen. Die ideale Einbruchszeit ist dann zw,.11 uund 13 h, wenn kaum jemand im Haus ist. Also ist das faire Äquivqlent für die gezahlte Miete an Ihre Vermieterin, die Gewährleistung eines angenehmen und sicheren Wohnens.
Sie müßten die Lady also sachlich aber bestimmt auf diesen Mangel hinweisen und -entsprechend der Jahreszeit - mit z.B. Termin zum Abstellen des Mangelsinnerhalb  vier Wochen vorgeben. Im Zweifel muss sie, weil die Zarge verzogen ist, eine neue Tür samt Zarge einbauen lassen. Wenn sie sich sperrt, gehen Sie zum Mieterverein, der weiß mit solchen Leuten umzugehen. Ansonsten ist es nicht Ihre Aufgabe, die Wohnungstür zu reparieren, oder den Außenputz, wenn er von der Wand fällt. Das sagt auch der BGH.

Man muss nicht zu jeder Frage etwas schreiben. Schon gar nicht, wenn man so gar keine Ahnung hat.

vnA

2 Like

Gemietet wie gesehen. Mängel an der Mietsache, die sich nach Anmietung ergeben, hat der Vermieter zu beseitigen.
Eine Verbesserung der Mietsache nennt sich Modernisierung und kann in anrechenbarer Höhe auf die Miete umgelegt werden.
Der Rest ist Wunschdenken.

vnA

2 Like

Wo steht geschrieben, dass jede Wohnung nach Wärmeschutzverordnung gedämmt sein muss ?

Du liebes Lieschen, was man hier wieder für Geschichten liest!
Es wird wirklich höchste Zeit die Liste der Mietermärchen endlich zu ergänzen :wink:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

Sollte nach EnEv tatsächlich eine Nachrüstpflicht seitens des Vermieters bestehen
http://www.enev-online.org/enev_2009_energieausweis/…
dann gilt auch für diese energetische Modernisierung/Verbesserung des angemieteten Zustands > Recht des Vermieters auf Mieterhöhung wegen Modernisierung nach Gesetz = BGB § 559 + 555b
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Hallo Markus,
im Prinzip sehe ich dass wie sie, kann aber leider keine Paragraphen oder ähnliches dazu nennen.

In Regel gilt ja: alles was problemlos entfernbar und nicht sichtbar ist darf der Mieter ändern bzw anbringen. Teilweise muß er dies zwar dem Vermieter anzeigen. Der darf dies aber nur mit genauer Begründung untersagen, die auch haltbar sein muß.

Kackpünkt könnte die Styropurplatte sein. Versuchen Sie es doch mal mit einer Folie die man vor die Scheibe von innen klebt- Dies dürfte auch erheblich die Isolierung verbessern und ist optisch nicht sichtbar.

Gruss