Hallo zusammen,
folgender fiktiver
Fall:
Eine 17jährige ist mehrere hundert Kilometer vom Elternhaus in Ausbildung und bewohnt dort eine kleine Kellerwohnung, die sie vom spärlichen Azubi-Gehalt finanziert.
Bei einem schweren Unwetter wird diese Wohnung durch starken Regen mehrere Zentimeter unter Wasser gesetzt - der Laminatboden quillt dadurch später auf, Schimmel bildet sich sehr schnell überall, eine hohe Feuchtigkeit entsteht - kurz gesagt: Die Wohnung wird, selbst für Laien erkennbar, unbewohnbar - eine Asthma-Erkrankung macht´s noch unangenehmer.
Da die finanziellen Mittel (und damit auch Rechts- oder Hausratsversicherung) nicht vorhanden sind, ist der direkte Auszug und ein vorübergehendes Unterkommen in einer Pension ohne Kostenübernahme nicht finanzierbar (eine neue Wohnung wird natürlich schon gesucht, Miete erst mal nicht weiter gezahlt).
Wie sähe in so einem Fall die Rechtslage aus? Muss der Vermieter (bzw. eine eventuell (!) bestehende Wohngebäudeversicherung) für eine Unterbringung im Hotel o.ä. aufkommen? Wie würde man als betroffene Mieterin in so einem Fall am besten vorgehen - für langen Papierkrieg wäre da ja offensichtlich keine Zeit.
Vielen Dank für Anregungen!