Hallo,
hab’ mal eine Frage ;o)
Folgende Situation:
Ich wohne auf dem Uni-Campus in einer Apartment-Wohnung, die ner Wohnungs-Firma hier gehört, mit der Uni sonst nix weiter zu tun hat, allerdings alle Uni-Wohn-Häuser gebaut hat (ist eine Campus-Uni) und die Wohnungen darin vermietet.
Nun ist mir gestern zum zweiten Mal ein Rolladen kaputt gegangen… vor ein paar Monaten war es mein Fenster, jetzt die Balkontür. Ich bin von der Qualität dieser Rolladen nicht sehr überzeugt…
Egal, letztes mal kam die Firma und hat das anstandslos repariert.
Meine Frage ist nun folgende:
Darf die Wohnungs-Vermietungs-Dingsda Firma per e-mail die Bewohner darüber informieren, wie sie ihre Rolladen zu behandeln haben? Hier an der Uni haben wir alle e-mail und es ist auch vielgenutztes Medium, aber können die mir aufgrund einer e-mail sagen, dass ich die Rechnung für die Reparatur bezahlen soll? Die haben nämlich geschrieben dass man an den Rolläden beim hoch und runterlassen „nicht reißen“ soll (was ich nicht getan habe – bei mir zu hause halten die rollos seit 18 jahren (so alt bin ich), und da hab ich länger gewohnt als hier in bruchsal --, aber egal).
Am Montag wird hoffentlich der Hausmeister bei mir vorbeischauen und er kriegt das ja vielleicht sogar selbst hin, wenn aber nicht, habe ich keine Lust auf eine saftige Handwerker-Rechung (was kostet sowas?).
Danke!
Dennis =o)