Mietwohnung & e-mail

Hallo,

hab’ mal eine Frage ;o)

Folgende Situation:

Ich wohne auf dem Uni-Campus in einer Apartment-Wohnung, die ner Wohnungs-Firma hier gehört, mit der Uni sonst nix weiter zu tun hat, allerdings alle Uni-Wohn-Häuser gebaut hat (ist eine Campus-Uni) und die Wohnungen darin vermietet.

Nun ist mir gestern zum zweiten Mal ein Rolladen kaputt gegangen… vor ein paar Monaten war es mein Fenster, jetzt die Balkontür. Ich bin von der Qualität dieser Rolladen nicht sehr überzeugt…

Egal, letztes mal kam die Firma und hat das anstandslos repariert.

Meine Frage ist nun folgende:
Darf die Wohnungs-Vermietungs-Dingsda Firma per e-mail die Bewohner darüber informieren, wie sie ihre Rolladen zu behandeln haben? Hier an der Uni haben wir alle e-mail und es ist auch vielgenutztes Medium, aber können die mir aufgrund einer e-mail sagen, dass ich die Rechnung für die Reparatur bezahlen soll? Die haben nämlich geschrieben dass man an den Rolläden beim hoch und runterlassen „nicht reißen“ soll (was ich nicht getan habe – bei mir zu hause halten die rollos seit 18 jahren (so alt bin ich), und da hab ich länger gewohnt als hier in bruchsal --, aber egal).

Am Montag wird hoffentlich der Hausmeister bei mir vorbeischauen und er kriegt das ja vielleicht sogar selbst hin, wenn aber nicht, habe ich keine Lust auf eine saftige Handwerker-Rechung (was kostet sowas?).

Danke!

Dennis =o)

Hi,
also…:
Der Vermieter ist verpflichtet, das Rollo zu reparieren!!!
Da Du laut Gesetz nur Besitzer der wohnung bist, nicht aber eigentümer, mußt du gar nichts dazu bezahlen.
laß dir da auch nichts erzählen! der vermieter hat die pflicht, die kosten für reparaturen solcher art zu übernehmen, ansonsten kannst du das glaube ich, auch von der miete abziehen.
das gleiche gilt bei wasserrohrbruch etc.
Du bist nur besitzer, schau mal in deinen mietvertrag, da stehen deine genauen pflichten und rechte. wenn dort nichts darüber steht, daß du solche kosten übernehmen mußt, zahl auf gar keinen fall. wenn dein vermieter sich weiter querstellt kannst du auch die miete kürzen, dann geht das meistens auch ganz schnell über die bühne…
viel erfolg und wenig stress!! stephie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schönes Wochenende!

Dennis =o)

Hallo Dennis,

ob Du Kosten tragen musst, hängt von Deinem Mietvertrag ab. Ist vereinbart, dass bei Kleinreparaturen von Dir pro Rechnung bis zu xxxx Euro zu zahlen sind, begenzt auf jährlich XXX Euro sind die anfallenden Kosten pro Einzelrechnung bis zum festgelegten Betrag zu zahlen. Ist diese Vereinbarung nicht getroffen, dann muss der Vermieter zahlen.

Bei einem Rolladen handelt es sich um einen Teil der Mietwohnung,
der dem täglichen Zgriff ausgesetzt ist. Hier kann also durchaus mit der Kleinreparaturklausel vereinbart sein, das der Mieter die Kosten trägt.

Eine grundsätzliche Entscheidung, dass solche Kosten ausschliesslich der Vermieter zu tragen hat, gibt es nicht. Der Mieter kann im Rahmen der Klausel für Kleinreparaturen zuständig sein, für verschuldete Schäden durch unsachgemässe Handhabung haftet der Mieter ohnehin.

Bitte im Mietvertrag prüfen ob dort etwa folgender Text steht " Der Mieter trägt für kleine Reparaturen, die an Gegenständen, die dem täglichen Zugriff ausgesetzt sind, erforderlich werden, pro Rechnung im Einzelfall mindestens 75 €. Der Anteil des Mieters wird auf 8 % der Jahresmiete begrenzt".

Ein Betrag über 75 € im Einzelfall und mehr als 10 % der Jahresmiete wird als unzulässig angesehen. Bis zu diesen Beträgen wird dies von den Gerichten anerkannt.

Gruss Günter

hab’ mal eine Frage ;o)

Folgende Situation:

Ich wohne auf dem Uni-Campus in einer Apartment-Wohnung, die
ner Wohnungs-Firma hier gehört, mit der Uni sonst nix weiter
zu tun hat, allerdings alle Uni-Wohn-Häuser gebaut hat (ist
eine Campus-Uni) und die Wohnungen darin vermietet.

Nun ist mir gestern zum zweiten Mal ein Rolladen kaputt
gegangen… vor ein paar Monaten war es mein Fenster, jetzt
die Balkontür. Ich bin von der Qualität dieser Rolladen nicht
sehr überzeugt…

Egal, letztes mal kam die Firma und hat das anstandslos
repariert.

Meine Frage ist nun folgende:
Darf die Wohnungs-Vermietungs-Dingsda Firma per e-mail die
Bewohner darüber informieren, wie sie ihre Rolladen zu
behandeln haben? Hier an der Uni haben wir alle e-mail und es
ist auch vielgenutztes Medium, aber können die mir aufgrund
einer e-mail sagen, dass ich die Rechnung für die Reparatur
bezahlen soll? Die haben nämlich geschrieben dass man an den
Rolläden beim hoch und runterlassen „nicht reißen“ soll (was
ich nicht getan habe – bei mir zu hause halten die rollos
seit 18 jahren (so alt bin ich), und da hab ich länger gewohnt
als hier in bruchsal --, aber egal).

Am Montag wird hoffentlich der Hausmeister bei mir
vorbeischauen und er kriegt das ja vielleicht sogar selbst
hin, wenn aber nicht, habe ich keine Lust auf eine saftige
Handwerker-Rechung (was kostet sowas?).

Danke!

Dennis =o)

Hallo Stephie,

also…:
Der Vermieter ist verpflichtet, das Rollo zu
reparieren!!!

Dies ist leider eine weit verbreiteter Irrtum. Hat der Vermieter mit dem Mieter eine Klausel über Kleinreparaturen vereinbart, muss der Mieter in solchen Fällen bis zu diesem Betrag zahlen. Voraussetzung ist jedoch, dass in der Klausel die Beteiligung auch auf den Betrag innerhalb eines Jahres begrenzt wird.

Da Du laut Gesetz nur Besitzer der wohnung bist, nicht aber
eigentümer, mußt du gar nichts dazu bezahlen.
laß dir da auch nichts erzählen! der vermieter hat die
pflicht, die kosten für reparaturen solcher art zu übernehmen,
ansonsten kannst du das glaube ich, auch von der miete
abziehen.
das gleiche gilt bei wasserrohrbruch etc.

Ein Wasserrohrbruch ist etwas völlig anderes und unterliegt nicht der Kleinreparaturklausel. Ausserdem ist die Wasserversorgung wesentlicher Bestandteil in einem Mietvertrag, der erforderlich ist, um einen Mietvertrag überhaupt begründen zu können. Bitte diese Vorgänge trennen. Reparaturen an Ölheizungsanlagen trägt der Vermieter, Reparaturen an Leitungen (Wasser, Strom ect.) die ohnehin in der Wand verlegt sind auch.

Für die sog. Kleinreparaturen - auch Bagatellschäden genannt - hat der Bundesgerichtshof Zumutbarkeitsgrenzen aufgestellt. Das OLG Hamburg hält solche Schäden zur Zahlung durch den Mieter bis 50 €, das OLG München bis 75 € für zumutbar. Voraussetzung ist auch, dass solche Gegenstände dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sein müssen. Bei Rolladen ist dies der Fall. Nicht betroffen von solchen Vereinbarungen sind Gegenstände, die der Mieter nicht durch direkten Zugriff abnutzen kann (Wasser-,Stromleitungen).

Gruss Günter

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Hallo Günter!

ob Du Kosten tragen musst, hängt von Deinem Mietvertrag ab.
Ist vereinbart, dass bei Kleinreparaturen von Dir pro Rechnung
bis zu xxxx Euro zu zahlen sind, begenzt auf jährlich XXX Euro
sind die anfallenden Kosten pro Einzelrechnung bis zum
festgelegten Betrag zu zahlen. Ist diese Vereinbarung nicht
getroffen, dann muss der Vermieter zahlen.

Davon steht bei mir nix. Nur was von „über den normalen Gebrauch hinausgehende Benutzung“. Wie sieht das denn jetzt bei meinem Rolladen mit „unsachgemäßer“ Benutzung aus? Ich meine, die Rollos bei uns zu Hause halten ja auch schon ewig, das Problem das ich jetzt zum 2. Mal habe hatten und haben hier viele, nicht nur ich, und die Qualität der Einrichtung lässt auch sonst teilweise zu wünschen übrig…

zuständig sein, für verschuldete Schäden durch unsachgemässe
Handhabung haftet der Mieter ohnehin.

tja… und?

Danke nochmal!!!

Schönen Sonntag noch,

Dennis =o)

Hallo Dennis,

Davon steht bei mir nix. Nur was von „über den normalen
Gebrauch hinausgehende Benutzung“.

Diese Vereinbarung ist unwirksam. Kosten für eine über den normalen Gebrauch hinausgehende Benutzung ist zu unbestimmt. Aus diesem Text kann keine Haftung abgeleitet werden, auch keine Verpflichtung für Kleinreparaturen (Bagatellschäden)

Wie sieht das denn jetzt

bei meinem Rolladen mit „unsachgemäßer“ Benutzung aus? Ich
meine, die Rollos bei uns zu Hause halten ja auch schon ewig,
das Problem das ich jetzt zum 2. Mal habe hatten und haben
hier viele, nicht nur ich, und die Qualität der Einrichtung
lässt auch sonst teilweise zu wünschen übrig…

Wenn Du ganz normal die Rollos herab gelassen hast, dann hast Du nicht zu haften. Dies ist Sache des Vermieters. Ohnehin wenn nöglicherweise die Qualität nicht stimmt.

Gruss Günter

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