Gibt es ein Vorkaufsrecht bei einer bewohnten Mietwohnung für den Mieter? Muß der Mieter über den Verkauf im Vorfeld informiert werden oder reicht es den Mieter vor vollendete Tatsachen zu stellen?
Wie sollte zweckmäßiger Weise mit dem Mietvertrag umgegagen werden. Muß ein neuer Mietvertrag erstellt werden oder reicht eine formlose schriftliche Eigentümer Anerkennungsbestätigung? Die Frage ist vermutlich besonders im Hinblick auf die Pflegearbeiten an der Wohnung interessant.
Danke
hallo.
Gibt es ein Vorkaufsrecht bei einer bewohnten Mietwohnung für
den Mieter?
nur, wenn die wohnung im zuge des verkaufs in eine eigentumswohnung umgewandelt wird.
und auch dann nur, wenn der neue eigentümer kein angehöriger des bisherigen eigentümers ist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/577.html
Muß der Mieter über den Verkauf im Vorfeld
informiert werden oder reicht es den Mieter vor vollendete
Tatsachen zu stellen?
der alte vermieter sollte seinen mietern mitteilen, ab welchem zeitpunkt die mietzahlungen zugunsten des neuen eigentümers zu leisten sind.
ob der verkauf da schon erfolgt ist, spielt keine rolle. da hat der mieter sowieso nix mitzureden (außer: s.o.).
wenn der alte vermieter gar nix sagt, der neue aber mietzahlungen fordert, sollte man sich den grundbuchauszug zeigen lassen. erst ab dem datum der grundbucheintragung ist er berechtigt, miete zu erhalten.
Wie sollte zweckmäßiger Weise mit dem Mietvertrag umgegagen
werden. Muß ein neuer Mietvertrag erstellt werden oder reicht
eine formlose schriftliche Eigentümer Anerkennungsbestätigung?
es besteht keine notwendigkeit, irgendetwas zu veranlassen. ein bestehender mietvertrag bleibt gültig, so wie er ist. der vermieter hat keinen anspruch auf einen neuen vertrag.
Die Frage ist vermutlich besonders im Hinblick auf die
Pflegearbeiten an der Wohnung interessant.
warum?
gruß
michael
Hallo abc,
Gibt es ein Vorkaufsrecht bei einer bewohnten Mietwohnung für
den Mieter?
Nur bei Wohnungsprivatisierung oder wenn im Grundbuch ein solches eingetragen ist, allerdings hilft einem das wenig, wenn man den veranschlagten Preis nicht zahlen will weil überhöht oder zu teuer empfunden.
Muß der Mieter über den Verkauf im Vorfeld
informiert werden oder reicht es den Mieter vor vollendete
Tatsachen zu stellen?
Der verkaufende Eigentümer wird sich wohl zwangsläufig mit dem Mieter in Verbindung setzten müssen, zwecks Besichtigungen der Wohnung mit Kaufinteressenten.
Wie sollte zweckmäßiger Weise mit dem Mietvertrag umgegagen
werden. Muß ein neuer Mietvertrag erstellt werden oder reicht
eine formlose schriftliche Eigentümer Anerkennungsbestätigung?
Kauf bricht Miete nicht, der neue Eigentümer tritt in das vorhandene Mietverhältnis ein, bzw. Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten.
Die Frage ist vermutlich besonders im Hinblick auf die
Pflegearbeiten an der Wohnung interessant.
In wie fern, der Mietvertrag bleibt der gleiche, es ändert sich nur der Eigentümer und Vermieter.
Gruß
BHShuber
Was bedeutet Eigentumswohnung? Wenn der Mieter weiter wohnhaftig bleibt nachdem er das Verkaufsrecht genutzt hat?
Wie steht es mit Schadensersatzansprüchen für den nicht informierten Mieter?
hallo.
Was bedeutet Eigentumswohnung? Wenn der Mieter weiter
wohnhaftig bleibt nachdem er das Verkaufsrecht genutzt hat?
nein. bisher hatte das haus einen einzigen eigentümer. nach der umwandlung einer oder mehrerer wohnungen in eigentumswohnungen gibt es mehrere eigentümer.
wenn das gemacht würde, hätte der aktuelle mieter ein vorkaufsrecht für die entstehende eigentumswohnung.
wird das haus aber so wie es ist komplett verkauft, besteht kein vorkaufsrecht an der mieter an ihrer jeweiligen wohnung.
Wie steht es mit Schadensersatzansprüchen für den nicht
informierten Mieter?
ist dem mieter denn ein schaden entstanden?
gruß
michael
Hallo abc,
Wie steht es mit Schadensersatzansprüchen für den nicht
informierten Mieter?
welcher Schaden ist denn dem Mieter entstanden?
Der Mieter hat kein generelles Vorkaufsrecht wenn die bereits mehrfach genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Gruß
BHShuber