Mietwohnung: Einbaudusche verstopft

Ich wohne in Miete und habe eine Einbaudusche die verstopft ist. Mein Vermieter meint es käme daher, dass ich lange Haar habe und nicht richtig gereingt habe und emint ich müsste den Schaden bezahlen. Ich Meine er muss bezahlen. Wer hat Rech?

Hallo

Hierbei handelt es sich eher um eine Rechtsfrage die unter Beachtung der Forumsrgelen in dem Rechtsbrett gestellt werden sollte.
Oder wende dich zur Klärung an den Mieterschutzbund.

MfG
Nelsont

Verstopfungen von Duschen, Waschbecken, Toiletten, die in dem Bereich bis zum Hauptabwasserstrang liegen, müssen vom Mieter bezahlt werden, da nur die Unachtsamkeit des Mieters daran „schuld“ sein kann. Beim Hauptabflussrohr könnte es auch andere Gründe haben.
Sollte der Installateur feststellen, dass die Verstopfung in diesem genannten Bereich liegt, müssen Sie für die Kosten aufkommen. Ich empfehle immer, ein Sieb auf den Abfluß zu legen, wenn man das Wasser ablaufen lässt, damit Haare und Sonstiges nicht in den Abfluss gelangen.

MfG
Ulla

Die Frage, ob einer recht hat oder nicht, darf ich Dir nicht beantworten, weil es eine unerlaubte Rechtberatung wäre. Schau doch einfach mal in den Mietvertrag, was da zu solchen Kostenübernahmen steht. Oder mach mal das Abdecksieb weg und schau in den Siffon. Manchmal verstofen mit der Zeit Tenside und ähnliche Seifenreste den Siffon. Ich kann Dir aus Erfahrung sagen, dass Zitronensäure ein gutes Mittel ist, die Seifenreste aufzulösen.
Gruß
Reinhard

Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.
LG

Ihr Vermieter hat das Recht, von Ihnen das Geld für die Behebung des Schadens zurück zu verlangen. Er muss aber nachweisen, dass die Haare die Ursache waren.

Das kann natürlich sein.

Ich habe auch lange Haare und muss den Abfluss regelmäßig reinigen, weil die Dusche sonst innerhalb kürzester Zeit verstopft ist.

Kannst du nicht mal solche Rohr-frei-Sachen kaufen und es damit selbst versuchen?

Hallo,

der Vermieter hat recht!

Gruß Bukatcho

Hallo,
nach dem Verursacherprinzip muss du zahlen. Allerdings nur dann, wenn du auch der Verursacher bist. So wie es aussieht, sind deine langen Haare an der misere Schuld.
mfg

Wenn die Dusch verstopft ist, muss der Vermieter sie in Ordnung bringen oder bringen lassen. Man kann nicht von Ihnen verlangen, dass Sie sich die Haare schneiden lassen.
Bassauer

Hallo,
normalerweise gibt es im Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel, die besagt, dass der Mieter Reparaturen bis zum Betrag von 75 Euro selbst zu zahlen hat.
Doch diese Kleinreparaturklausel gilt nicht für alle Instandsetzungsarbeiten, befand das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen: 212 C 65/11), wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ berichtet.
Denn die Kleinreparaturklausel könne in diesem Fall nicht angewandt werden. Die Klausel umfasse nur Bestandteile, deren Zustand und Lebensdauer vom häufigen Umgang mit dem Mieter abhängen. Das sei aber bei einem Abwasserrohr nicht der Fall. Denn dem Mieter sei es hier nicht möglich, einen Verschleiß durch einen besonders sorgsamen Umgang zu verhindern.

Gruß
Udo

Sehr geehrter Wer-Weiß-Was-Nutzer,

grundsätzlich ist der Vermieter zur Instandhaltung der Mieträume verpflichtet. Natürlich hat dieser einen Schadensersatzanspruch, wenn der Mieter die Wohnung nicht im Rahmen des üblichen Gebrauchs nutzt oder die Wohnräume und deren Einrichtungen nicht pfleglich und schonend behandelt. Aber hier ist der Vermieter beweispflichtig.
Ein weiterer Punkt kann eine Kleinreparaturklausel sein. Allerdings wäre zu prüfen, ob diese hier greift.
Und dann heißt Recht haben natürlich nicht Recht bekommen.
Und zuletzt kann man für sich auch noch abschätzen, wie viel die Reparatur im Vergleich zur Verstimmung mit dem Vermieter kostet.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas W., Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Bauingenieur, München

Werter Fragesteller!
Im BGB sind dafür zutreffend: der § 535 der § 536 e; § 538.
Vorausgesetzt, dass Sie die Dusche nur vertragsgerecht benutzt haben, trägt der Vermieter die Kosten zur Beseitigung des Mangels.
Die Meinung des Vermieters, dass Ihre Haare zu einer Vestopfung geführt hätten, ist vom Vermieter zu beweisen! Kann er das nicht, muß er die Kosten übernehmen.
Frage: Wie wollen Sie Ihre Ansprüche durchsetzen?
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo,bei vielen Vermietern gilt die Regel,Kosten bis 100 Euro trägt der Mieter,höhere Kosten trägt der Vermieter.Genaue Auskunft gibt Dir die NRW-
Verbraucher-Zentrale.Mit freundlichen Grüßen karlhans35

Hallo, mhittgens
Die Regel ist, dass der Mieter im Mietvertrag sich verpflichtet hat, mit der Mietsache pfleglich umzugehen. Dazu gehört es, dass er die zur Abwasserbeseitigung erforderlichen Einrichtungen regelmäßig reinigt, in besonderen Fällen gleich nach dem Gebrauch. Dazu zählt, dass der Siphon der Dusche regelmäßig vom Mieter gereinigt und sauber gehalten wird. Am besten gleich nach jeder Dusche, so ist er auf der sicheren Seite, dass der Siphon nicht verstopft.
Unterlässt er dies, so muss er die Kosten aufwenden, die erforderlich sind, den einwandfreien Abfluss des Duschwassers wieder herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Entschuldigen Sie die lange Antwortdauer.

Nach SChweizer Mietrecht ist es so, dass der Mieter den kleinen Unterhalt (bis 300 CHF) selber bezahlen muss. Ausserdem darf er die Sache (bzw. die Wohnung) nicht übermässig belasten. Solange Sie die Dusche den üblichen Gepflogenheiten entsprechend benützen und reinigen, und sie trotzdem verstopft, dann muss hat der Vermieter für die Reperatur aufzukommen, vorausgesetzt die Kosten übertreffen den erwähnten Betrag. Zu einem anderen Ergebnis kommt man, wenn beispielsweise starker Haarausfall eine intensivere REinigigung oder andere Vorkehrungen notwendig macht, und die Dusche deswegen kaputt geht, weil das unterlassen wurde.

freundliche Grüsse