Mietwohnung gegen Belohnung

Hallo,
vermehrt ist bei Mietwohnungsangeboten in Ballungsräumen zu lesen, dass für die erfolgreiche Vermittlung eine Belohnung angeboten aber auch verlangt wird. Um überhaupt eine Wohnung zu bekommen beißen Viele in den sauren Apfel und bezahlen. Wie verhält sich das rechtlich? Kann man das Geld zurückholen?
Danke!

Wie sollt das denn verstanden werden?
Du bietet in einer Anzeige eine Belohnung für Hinweise auf eine freie Mietwohnung die Du dann durch diesen Hinweis auch tatsächlich anmieten kannst.
Nach unterschrieben Mietvertrag verlangst du die von dir ausgelobte Belohnung von dem Hinweisgeber wieder zurück. Mit welcher Begründung?

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hi,

wo ist denn der Unterschied zu einer Provision?

grüße
lipi

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Bei verschiedenen Wohnungsangeboten steht drin, dass eine Belohnung (getarnt als Provision oder direkt!) erwartet wird. Der Meistbietende bekommt dann wie bei eBay den Zuschlag, wenn der Rest passt.

hi,

sind für mich 2 komplett verschiedene Dinge.
könntest du mal entwirren, ob nun eine Dritte Person die Wohnung vermittelt oder der Vermieter ein Extrageld möchte?

grüße
lipi

Nicht der Vermieter!

Moin,

Lesetipp dazu: http://www.anwalt-arbeitsrecht-dresden.de/mandanteninformationen/provision-fuer-wohnungsvermittlung.html

Wann darf keine Vermittlungsprovision gefordert werden?

Selbst wenn durch eine Person ein Unternehmen eine Wohnung vermittelt worden ist, steht dem Wohnungsvermittler nach § 2 Abs. 2 WoVermittG insbesondere dann keine Vermittlungsprovision zu, wenn der Wohnungsvermittler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist. Gleiches gilt bei Firmen, wenn der Wohnungsvermittler in irgendeiner Form rechtlich an dieser Firma beteiligt ist, die als Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung fungieren.

Ob und wie eventuell unberechtigte Forderungen zurück gefordert werden können, ist eine andere Baustelle. Je nach konkreter Situation muss man für sich individuell entscheiden, ob man den juristischen Weg beschreiten möchte. Denn „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

-Luno

Also, dass eine Wohnung angeboten wird und in der gleichen Anzeige eine Belohnung gefordert/erwartet wirdist mir neu.
Als Vermieter einer Wohnung suche ich mir doch den Solventesten, in Verbindung mit sympatischsten und vermeindlich saubersten und vermeintlich ruhigsten Mieter aus und nicht den der einmalig eine größere Summe bezahlt.
Als Mieter der einen Nachmieter sucht versuche ich eben, mein Badezimmerschränkchen bestmöglich mit zu verkaufen bevor ich den Interessenten an den Vermieter „weiterreiche“.
Ansonsten kenne ich nur von Wohnungssuchenden, dass Sie ein Belohnung ausloben für Hinweise die zu einem Mietvertrag führen.

Moin,

Zumal der Vermieter derjenige ist, der Vertragspartner ist und einen Nachmieter nicht automatisch und zwangsweise zwangsweise akzeptieren muss.

-Luno

Mir ist das nicht neu, so etwas und ähnliches habe ich immer mal gehört. Es gibt Gegenden in Deutschland, wo sehr viele Menschen auf sehr wenig freie Wohnungen kommen. Da hat der Vermieter/ der, der entscheidet, sehr viel Macht. Ist doch klar.
Und unter Vermietern gibt es wie unter allen Menschen sympathische und fiese Gestalten und solche, die langfristig, und solche, die nur kurzfristig denken können.

Manche Vermieter beauftragen Makler/Verwalter oder dergleichen, da sie nicht zu jeder ihrer im Besitz befindlichen Wohnungen anreisen wollen und sich den Besichtigungsstress nicht antun wollen. In diesen Fällen kassiert die beauftragte Person dann eben 2 mal. Einmal vom Eigentümer und dann vom potenziellen Nach-/Neumieter. Wahrscheinlich oft auch ohne Wissen des Eigentümers…

hi,

Du bezahlst also jemanden, der nicht der Vermieter ist, dir eine Wohnung zu vermitteln.

Wo siehst du ein Problem?

grüße
lipi

Nun ja, ich denke Makler werden vom Auftraggeber bezahlt? Für mich sieht das eben nach Ausnutzen der Wohnungssuchenden aus! Wer bietet mehr…

hi,

das geht ja schon mal nicht, da er nicht Vermieter ist und damit den Mieter nicht bestimmen kann.

ja und? Ist in dem Moment ja der Mieter „nimm all mein Geld und vermittel mir ne Wohnung!“.

Kannst dich beim Vermieter doch auch so melden, ohne den Makler in Anspruch zu nehmen, der die Wohnung gefunden hat.

grüße
lipi

Ich denke doch eher, dass der Auftraggeber der Eigentümer ist!

hi,

wie soll der Vermieter denn der Auftraggeber sein, wenn Wohnungssuchende eine Provision in Aussicht stellen?

naja, ist aber auch egal.

schönen Abend dir.
lipi

Nicht der Wohnungssuchende stellt eine Provision in Aussicht, sondern der vom Vermieter beauftragte Anbieter erwartet eine Provision vom Wohnungssuchenden!