Mietwohnung geweblich nutzen

Hallo! :smile:

Ich möchte gerne wissen, ob es möglich ist, einen Raum in einer Mietwohnung gewerblich zu nutzen, ohne dass der Vermieter es verbieten kann.

Möchte keine schlafenden Hunde wecken, wenn ich umsonst meinen Vermieter fragen würde.

Lg

Hallo,

soweit ich weiss, kann der Vermieter das zur Not verbieten, vor allem wenn in der Gegend nur Wohnbebauung zugelassen ist.
Sinnvoll ist es auf jeden Fall, sich die schriftliche Einverständniserklärung zu holen.
Worst Case: fristlose Kündigung der Wohnung !

Gruß Petra

hallo hopperle,
ich kann dir nur aus meinem rechtsverständnis antworten (habe keine gesetzesgrundlage); ich denke aber, dass du das machen kannst und das zimmer ähnlich einem homeoffice nutzen kannst. warum sollte der vermieter was dagegen haben? die frage ist halt, in welcher form du das gewerblich nutzen willst (ob bspw. mit vestärktem kundenverkehr zu rechnen ist o.ä.); ich persönlich würde das in form eines homeoffices nutzen.
hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen, wobei wie gesagt keine fundierten rechtskenntnisse zugrunde liegen. siehe hierzu u.a. auch folgenden link:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Gewerbliche-Nutzu…

gruß schnueffel

Die gewerbliche Nutzung von Teilen der Wohnung oder auch von mit vermieteten Nebenräumen wie dem Keller ist nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig. Der Vermieter muss sein Einverständnis erklären, wenn
keine Schädigungen der Wohnung oder der Zugänge (Hausflur und Treppenhaus) zu befürchten sind,
keine unzumutbare Belästigung der Mitbewohner zu erwarten ist,
keine Veränderung des Charakters der Wohnung eintritt und
keine baulichen Veränderungen der Mieträume erforderlich sind.(LG Stuttgart, WM 92, 250; LG Hamburg, WM 92, 241; LG Berlin, WM 74, 258).

Hallo Hoppiperle,
frage besser deinen Vermieter ob er was dagegen hat.
Einfach so geht das nicht.
So bist du auf der sicheren Seite, denn bekommt er es durch andere Mieter raus wird er sicherlich nicht damit
einverstanden sein und es gibt Ärger.
Viel Glück!

Glob459

Hallo,
also das weiß ich nicht - allerdings würde ich es sagen/fragen. Mein Rechtsgefühl sagt mir, dass der Vermieter es wissen muss, wenn z.B. die Adresse als Firmenadresse verbreitet wird. Offen wäre für mich , ob er es verbieten kann.

Hoffentlich weiß jemand anders mehr.

Elfriede

Also ich nutze auch einen Raum meiner Wohnung als Arbeitszimmer, da ich Freiberufler bin. Das kann Dir der Vermieter nicht verbieten. Was eine gewerbliche Nutzung angeht ist es viel. etwas anderes. An- und Verkauf z.b.
Das würde das Mietobljekt und die Mitmieter mehr beeinträchtigen.
Die machen das auch so: http://aelita-kosmetik.de/index.php?option=com_conte…