Hallo zusammen,
ich habe vor zwei Wochen die Nebenkostenabrechung für meine Mietwohnung bekommen. Ich wohne in einem Haus mit 6 Parteien, meine Wohnung ist die kleinste.
Ich musste Einspruch gegen meine Nebenkostenabrechung einlegen. Nun frage ich euch, was in meinem Fall zulässig ist. Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen!
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Hausmeisterkosten:
Die Kosten für den Hausmeister wurden nach Parteien umgelegt statt nach qm. Das ist für mich zunächst sehr ärgerlich, da ich ca. zwei Drittel (500 Euro) mehr zahle als in meinen vorherigen Wohnungen, die alle durchweg ca. 20 qm mehr hatten. In meinem Mietvertrag ist zum Verteilerschlüssel allerdings nichts geregelt. Ich habe den Standard-Mietvertrag von Immobilienscout24. Dort gibt es ein Kästchen, das man ankreuzen kann. Dahinter steht „Abrechnung der Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche“. Hier ist KEIN Kreuz gesetzt. Auch an keiner anderen Stelle im Vertrag steht etwas zum Verteilerschlüssel. Ich habe meine Vermieterin gefragt, wie sie auf den Verteiler nach Wohneinheiten käme. Sie meinte, das hätten die Eigentümer alle mal beschlossen. Dazu habe ich aber nie ein Schriftstücke oder eine Information erhalten geschweige denn irgend ein Dokument dazu unterschrieben. Meine Frage: Welcher Verteilerschlüssel ist korrekt? Im Mietvertrag ist alles offen gelassen. Ich habe mal gelesen, dass - sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist - nach qm abgerechnet wird.
Mir ist der Punkt sehr wichtig, denn bei einer Abrechnung nach qm bekäme ich vermutlich eine Rückzahlung. -
Grundsteuer:
Die Stadt hat die Grundsteuer zum 1.1.2012 erhöht. Meine Vermieterin fordert im Zuge der Nebenkostenabrechnung nun eine Mieterhöhung um 20 Euro (= Anstieg der neuen Grundsteuer) ab sofort sowie eine Nachzahlung rückwirkend bis 1.1.2012. Ich habe dazu nie eine Ankündigung erhalten? Ist die Nachforderung dann trotzdem rechtens?
Ich freue mich sehr auf eure hilfreichen Antworten!!
LG