Mietwohnung Herdplatte kaputt wer zahlt

Hallo Liebe User.
Unsere Herdplatte(hinten rechts) hat kleine Löcher am Rand, (welche wir heute erst entdeckt haben)wodurch gestern beim überkochen der Kartoffeln Wasser reinlief und den kompletten Strom lahm legte. Heute Nachmittag funktionierte die Herdplatte wieder und auch die Sicherung hielt.Wir wohnen zur miete in der sich die Küche schon befand. Somit ist sie ja eigentlich mit vermietet. Der Vermieter war auch schon da und meinte das es seiner Mutter nie paassiert,das die Kartoffeln uberkochen und dann kam der Satz, die Herdplatte funktioniert doch und mehr wie das die Sicherun g fliegt passiert nicht. Wenn dann sollen wir uns eine neue Herdplatte selber kaufen. Was nun? Und aus der reperaturklausel werde ich auch nicht ganz schlau.(80€,160€ und 8% von nettojahresmiete???)

Hallo!

Es flog nicht die Sicherung raus,oder doch ?

War es nicht der FI-Schutzschalter,der alles abschaltetet in der Wohnung?

Diese Risse an den Rändern von den guten,alten Gusseisenkochplatten plus Wasserkontakt verursacht einen Fehler,der den FI auslöst.
Gut so,denn sonst würdest Du in den Moment einen Schlag bekommen am Herdgehäuse!
Die Resthitze verdampft das Wasser,der Fehler ist scheinbar weg…
bis zum nächsten Überkochen.

Platte muss ersetzt werden,ist nicht so teuer,rechne mal mit ca. 50 € plus Montage und Nebenkosten. (30 Minuten Arbeit).

Das ist Vermietersache,grundsätzlich.

Man überträgt gerne einen Teil von solch kleinen Reparaturen,wichtig von Teilen,die dem Verschleiss durch Gebrauch des Mieters unterliegen! auf den Mieter.
Das ist generell möglich.
Nur hier ist ja der Fehler schon beim Einzug vorhanden,also da greift das nicht (so sehe ich es). Man muss erwarten die Sachen sind OK und eben nicht verbraucht und verschlissen.

Was es mit den 3 Daten laut Vertrag auf sich hat,kann ich so nicht erkennen.
Eigentlich gibts nur 2 Daten.
Eine Summe je Schadensfall,also z.B. 80 € je Fall,maximal aber höchstens soundsoviel pro Jahr (entweder als Summe oder als Prozent der Jahresmiete).

Das lasse mal mietrechtlich klären,etwa durch Mieterverein,Verbraucherberatung oder ähnliche Organisationen.

Es ist ja nicht alles auch rechtlich wirksam,was im Vertrag steht !

mfG
duck313

Hallo duck313
Ja es war der FI Schutzschalter.
Die 3Beträge stehen so im Mietvertrag:smiley:er Mieter trägt die Kosten der Reperaturen der Installationsgegenstände soweit die Kosten der einzelnen Reperatur 80€ und der dem Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten entstehende Aufwand 160€, höchstens jedoch 8%der jweiligen Jahresnettomiete nicht übersteigen.

Wenn ich jetzt einen Fachmann kommen lasse und die Kosten doch deutlich höher ausfallen sollten, bleibe ich doch darauf sitzen und der Vermieter freut sich. Oder sehe ich das falsch. Zumindest müsste doch der Vermieter den Fachmann kommen lassen oder

Hallo aus Hamburg!

Das hört sich nach altem Herd und garstigem Vermieter an!
ca. 100,-€ selbst zahlen oder Gesabbel mit dem Vermieter?
Eine bequeme Möglichkeit:
-neuen Herd kaufen
-den alten Herd bis zum Auszug in den Keller
Bei einem Neukauf muß vorher die Anschlußmöglichkeit geprüft werden. Wenn schon der Herd alt ist, ist es vielleicht nicht möglich einen Herd mit hoher Leistundaufnahme anzuschließen!

Mit freundlichen Grüßen
Dino

[MOD] Rechtsfrage
Hallo Fragewurm,

Der technische Teil der Frage ist geklärt, der Rest ist rechlicher Natur! Da in den Rechtsbrettern aber die FAQ:1129 gilt, kann ich das ganze nicht dorthin verschieben.
Die Frage solltest du im Brett Mietrecht stellen.

MfG MOD(TOO)