Mietwohnung + Hund brauche Rat

Liebe/-r Experte/-in,

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wir sind vor 1 Jahr in eine neue Wohnung eingezogen mit 2 Hunden ( ein ganz kleiner und ein großer)und 1 Kater

Leider haben wir am anfang dieses Jahr unseren großen Hund ( Bernersennmix) durch eine schwere Krankheit verloren. Erst dachten wir Ok wir haben ja noch den kleinen Zwerg ( 4 Jahre alt) aber in uns kommt immer mehr der Wunsch hoch uns wieder einen großen anzuschaffen.
Nun komme ich zu unserem Problem wo ich bitte mal Euren Rat brauche.
Und zwar sind wir uns mit unserem Vermieter nicht wirklich grün, was welchen Gründen auch immer wir wissen es nicht. Im Mietvertrag steht zu dem Thema drin…

Die Haltung von Hunden und Katzen sowie anderer Tiere bedarf der Zustimmung des Vermieters. Die zustimmung darf nur aus triftigen Grund verweigert werden. Sie gilt nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn eine Belästigung der Nachbarn oder eine Beeinträchtigung der Mietsache eingetreten ist.

Nachbarn haben wir einen , dem ist es egal . Dann hat unser Vermieter noch sein Büro unten im Haus, was aber auch nicht ständig besetzt ist , meistens nur in den frühen Morgen Stunden und kurz nach Feierabend , ab und zu am Wochenende.

Können wir uns einfach wieder einen 2 Hund kaufen ( haben keine weitern schriftlichen Vereinbarungen bekommen beim Einzug , auch nicht zu den Tieren die wir schon hatten) oder kann es böse Ärger geben und wir müssten den neuen Schatz doch wieder abgeben.
Reden mit dem Vermieter ist echt nicht mehr möglich wir sind schon glücklich einen ein „Guten Morgen“ über seine Lippen kommt.
Miete wird jeden Monat Pünklich überwiesen von daher gibt es auch keine Probleme.
Ich hoffe Ihr habt einen Rat für mich.
Vielen Dank , weitere Frage beantworte ich gerne.

Guten Morgen „Wundebaremaus“-
wenn im Mietvertrag steht, dass die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, müssen Sie ihn auch wegen einer Genehmigug zu einem neuen Hund fragen. Er wird ja ohnehin mitbekommen haben, dass ihr Großer verstorben ist…
Hatten Sie für diese 2 Hunde b.Einzug eine schriftl.Genehmigung oder sind Sie „einfach so“ damit eingezogen? Ist das ev.der Grund des Vermieters, mit Ihnen eigenartig zu sein?
Teilen Sie dem Vermieter schrftl.mit, dass Sie sich auf Grund des Totes v.großen Hund einen Neuen kaufen möchten und bitten Sie ihn um Genehmigung. Erteilt er Ihnen diese nicht, können Sie nichts machen.
Maximal „gestattet“ der Tierschutzbund als artgerechte Haltung in einer Mietwohnung nur einen Hund, und das sollte kein Schäferhund z.B. sein.
Ich nehme an, das weiß Ihr Vermieter und wird ggf. auch so argumentieren.
Was das Verhältnis zu ihm bedeutet-warum gehen Sie nicht einfach hin und fragen ihn, was er gegen Sie hat? Wenn er im Haus ein Büro hat, ist das doch der einfachste Weg und Sie wissen danach ,woran Sie sind.
Kopf in den Sand stecken bringt nichts-Konfrantation hilft!.
Viel Erfolg bei der Hunde-Verhandlung wünscht Ihnen
mit freundlichem Gruß

Waldi64

Sie müssen sich jeden neuen Hund extra vom Vermieter genehmigen lassen. Das steht doch genau im Mietvertrag drin. Dem sollte allerdings nicht entgegenstehen, das steht auch im Mietvertrag drin. Schreiben sie dem Vermieter, dass sie die Genehmigung für den neuen Hund brauchen und schreiben Sie gleich mit rein, dass, wenn sich der Vermieter nicht gegenteilig äußert, sieht dies als Genehmigung ansehen.

Hallo,

Hunde sind gänzlich Genehmigungspflichtig.

Wenn man schon mal mehr als einen hatte beim Einzug, sich die Anzahl veränderte aufgrund von Tod etc. brauch man für jeden neuen Hund eine neue Genehmigung.

Wenn der Vermieter sich weigert, hat man schlechte Karten. Alles was größer als Meerschwein / Hamster / Ratte ist, braucht eine Genehmigun, also auch Katzen.

Die Tatsache, das der Nachbar nichts dagegen hat, ist irrelevant, da der Vermieter immer argumentieren kann, das der Hund den Hausfrieden stört.

Gruß