Mietwohnung kündigen...Trotz einschreiben zu spät

Hallo Zusammen,

habe am 30.11.11 meine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an meinen Vermieter geschickt! Laut der deutschen Post, kam das Schreiben am 01.12.11 in dem Postfach des Vermieters an. Abgeholt hat er das Schreiben erst am 09.12.11.
Nun habe ich lt. Vermieter die Frist(zum 3. Werktag eines Monats zu kündigen) nicht eingehalten. Und muss weitere 4 Monate die Miete bezahlen!

Ist das rechten´s?

Kann ich mir kaum Vorstellen. Aber nun ja, Ihr seit die Profis und die Bitte ich nun auch um Hilfe!

Besten Dank im Voraus :smile:

Bin leider auch kein Profi, stimme dir aber zu: Laut meines Wissens ist der Brief mit Abgabe durch den Postboten in den Einflussbereichs des Vermieters übergegangen. Dass er seine Post erst so spät abholt, ist dann sein Privatvergnügen. Allerdings muss geklärt sein, wann genau das Schreiben dort abgegeben wurde. Falls es vor dem 3. Werktag ist, müsste die Kündigung nach meiner Auffassung rechtens sein.
Viel Erfolg!

wieso soll die frist von 3 werktagen nicht eingehalten worden sein, wenn nachweislich das schreiben am 30.11. rausgegangen ist? dafür das der vermieter sein postfach tagelang nicht leert, tragt ihr keine verantwortung.außerdem hat die post ja den eingang bestätigt. oder hat der vermieter noch eine andere adresse außer postfach ? das wäre der einzigste grund wo ich mir vorstellen könnte, das diese adresse maßgeblich ist. ansonsten tragt ihr kein verschulden und die kündigung ist fristgerecht.
gruß koni

Hallo Competence,

ich kann nicht ersehen, daß Sie sich bei der Abwicklung ihrer Wohnungskündigung schuldhaft verhalten haben sollen.
Entscheidend für den rechtzeitigen Erhalt einer Wohnungskündigung durch den Vermieter ist die Ankunft der Kündigung bei ihm, dies war am 01.12.2011 in dessen
Postfach der Fall, also noch zwei Tage vor Fristablauf.
Wenn der Vermieter weitere acht Tage verstreichen lässt,
ohne nach seinem Postfach zu schauen, so hat er dieses selbst zu verantworten. Da ihnen anscheinend keine weitere Anschrift vorlag, waren Sie gezwungen vom Postfach des Vermieters Gebrauch zu machen und das haben Sie auch ordnungsgemäß getan. Für die Rechtsverbindlichkeit dieser Beurteilung erhebe ich keinen Anspruch, da ich kein Jurist bin. Setzen Sie sich deshalb bitte auch mit einem Fachanwalt für Mietrecht bzw. mit einem Mieterverein in Verbindung.

Viel Erfolg, bustobaer

Vielen Dank für das Feedback :smile:

Nein, das Schreiben war ja pünktlich da.

Wenn er es erst später abholt, ist das nicht dein Problem.

Das wäre das gleiche, wenn du es zu ihm nachhause geschickt hättest und es pünktlich angekommen wäre - dann könnte es auch trotzdem sein, dass er es erst am 9. aufmacht und liest.
Ist aber dann nicht dein Problem.

Hallo,

es kommt darauf an, wann das Schreiben in den Zugangsbereich des Vermieters gelangt ist: Ein Schreiben gilt dem Empfänger als zugegangen, wenn es „so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er davon Kenntnis nehmen kann“. Zum Machtbereich des Empfängers gehört seine Wohnung, sein Schreibtisch am Arbeitsplatz, vor allem aber sein Briefkasten. Wirft der Postbote also das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers, dann ist ihm das Schreiben – juristisch gesehen – an diesem Tag zugegangen, egal ob er seinen Briefkasten tatsächlich noch am selben Tag leert oder nicht. Dies gilt sogar dann, wenn er gerade für drei Wochen in Italien am Strand liegt. Es kommt also gerade nicht darauf an, ob und wann er das Schreiben tatsächlich liest, sondern nur auf die Möglichkeit: Wann er also unter normalen Umständen erstmals davon Kenntnis nehmen könnte.

Genau da liegt das Problem bei Einschreiben mit Rückschein. Bei diesen braucht der Briefträger eine Unterschrift des Empfängers. Öffnet niemand oder verweigert er die Annahme, wirft der Briefträger – anders als beim Einwurf-Einschreiben – nicht das Schreiben selbst in den Briefkasten, sondern nur eine Abholbenachrichtigung. Da das Schreiben selbst also nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt, ist es auch nicht zugegangen – die Frist verstreicht. Man mag dieses Ergebnis für ungerecht halten, aber es ist ständige Rechtsprechung. Insoweit liegt der Vermieter hier richtig, wenn er den 09.12.2011 als Zugang und Ausgangspunkt für Berechnung des Kündigungsdatums nimmt.

Ansonsten gilt: gesetzliche Kündigungsfrist aus Sicht des Mieters sind 3 Monate zum Monatsende hin gerechnet, also in ihrem Fall 31.03.2012.

Viele Grüße
JB

Hallo,

die Kündigung ist fristgerecht zugestellt worden.
Nur das zählt!
Wenn der Vermieter die Post nicht abholt, ist das seine
Sache.
Auch Krankheit und Urlaub sind keine hinreichenden Gründe, die Post nicht abzuholen.
Bleib hart.
Falls er mit Klage droht, kannst du das gelassen sehen.
Du kannst den Spieß auch umdrehen und eine Feststellungsklage einreichen. Dann hat er ein arges Problem.
Viele Grüße
Llissy

Hallo

ich bin zwar nicht der Profi, aber für Dich gilt der Rückschein. Wenn der Vermieter die Post später abholt, ist das sein Problem.
Du bist der Frist nachgekommen, indem Du es per Einschreiben geschickt hast. Vielleicht beim nächsten Mal besser ein Übergabeeinschreiben.
Durch den Rückschein, den Du ja über die Post bekommst, hast Du die Bestätigung, daß der Postbote den Brief fristgerecht eingeworfen hat. Er ist sozusagen dein Zeuge.

Wenn der Vermieter im Urlaub ist oder aus anderen finanziellen Gründen Post nie Anfang des Monats aus dem Briefkasten holt, ist das sein Problem.

Teile das höflich und förmlich dem Vermieter postalisch mit und bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs des Schreibens. Lege eine Kopie des Rückscheines dem Brief bei und bitte um Bestätigung über das Auslaufen des Mietvertrages zu deinem Termin.

Gruß Ina

Hallo,

ich meine, dass du die Frist gewahrt hast. Es zählt das Datum, wann der Brief im Postfach lag, nicht wann er quttiert wurde.

Tipp für die Zukunft: Preiswerter ist ein Einwurfeinschreiben, mit dem du nicht in die obige Diskussion hättest einsteigen müssen.

Gruß Knarf

Hallo.

Es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt eine Kündigung erst dann als zugegangen, wenn der Vermieter davon Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis erlangen konnte. Hat der Vermieter den Zugang allerdings vereitelt, indem er den Brief bewusst verspätet abgeholt hat, dann kann er sich nicht darauf berufen.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Einschreiben.htm

Hallo,

ja, da hat er Recht, da die Kündigung am 30.11.2011 bis 24:00 Uhr zugestellt hätte werden müssen. Da mußt Du wohl weitere 4 Wochen zahlen, oder aber mit dem Vermieter ein „normales“ Gespräch führen.

MfG
murmeltier