Hallo liebe Community,
Ist es möglich eine Kündigung für eine Wohnung zurück zu ziehen?
Müssen dafür spezielle Gründe vorliegen?
Gibt es auch da Fristen?
Danke
MfG
Hallo liebe Community,
Ist es möglich eine Kündigung für eine Wohnung zurück zu ziehen?
Müssen dafür spezielle Gründe vorliegen?
Gibt es auch da Fristen?
Danke
MfG
Hallo,
eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, die aber nicht einseitig widerrufen werden kann.
Da muss dann der Gekündigte sein okay dazu geben. Ein einseitiger Widerruf wäre höchstens dann gültig, wenn er zeitlich vor der Kündigung, oder mindestens (nachweisbar) zeitgleich mit der Kündigung eintreffen würde.
Ansonsten ist der Widerruf grundsätzlich ein Angebot auf Fortführung des bestehenden Vertragsverhältnisses. Wenn der Gekündigte damit einverstanden ist, auch wenn er nur schweigt liegt darin Zustimmung, dann passiert danach nichts, außer der Weiterführung des Mietverhältnisses.
Gruß
Nita
Danke! 
Hallo,
ein Rechtsanspruch, dass der Vermieter einer Rücknahme der Kündigung zustimmt, besteht nicht. Gründe sind in der rechtlichen Bedeutung egal, jedoch kann ein triftiger Grund den Vermieter zu einer Zustimmung bewegen. Sollte die Wohnung allerdings neu vermietet sein, so wird der Vermieter natürlich einer Rücknahme der Kündigung nicht mehr entsprechen können.
Viele Grüße