Mietwohnung mit eigener Badinstallation

Eine Mietwohnung wurde vom Vormieter mit Erlaubnis des Vermieters mit eigenen Ausstattungselementen ausgestattet. Der neue Mieter hat bei der Anmietung dieser Wohnung für diese Austattungselemente einen Abstand bezahlt. Zu diesen Ausstattungselementen gehört eine Küchenzeile, ein Bad Set bestehend aus Wanne, Waschtisch, WC und elektrische Jalousien. Wenn der neue Mieter nun auszieht und keinen Nachmieter bekommt, der ihm diese Aufwendungen erstatten will, kann er dann alle gekauften Ausstattungselemente ausbauen/verkaufen ohne Ersatz dafür zu stellen? Die im Mietvertrag erwähnte Erlaubnis zu Veränderungen betraf ja den Vormieter?!

Danke
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Eben. Und m.E.nach kann die Erlaubnis nur erteilt worden sein, wenn klar ausgemacht war, die Dinge bleiben drin und sind Bestandteil der Wohnung geworden.
Es ist doch unvorstellbar, der Vormieter dürfte die Dinge wieder ausbauen. Das war doch fest eingebaut und es handelt sich nicht um lose Möbel, die man üblich immer mitnimmt wenn man auszieht.
Selbst bei Küche kann das schon anders sein. Aber beim Bad bestimmt !
Frage dich doch mal wo das alte Bad/WC geblieben war, es ist doch schlecht vorstellbar, die Whg. hatte keins.

Du hast etwas abgekauft, was m.E. längst dem Vermieter gehörte und (natürlich) in der Wohnung bleiben muss.
Bei Küche könnte es abweichend sein.
Steht in deinem Mietvertrag nichts dazu drin ?

MfG
duck313

Servus,

alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, ist Bestandteil dieses Gebäudes, mithin Eigentum des Vermieters.

Das dürfte für das meiste Erwähnte gelten.

Irgendwelche Abstandsgeschichten gehen den Eigentümer nichts an - für ihn ist nur wichtig, dass ihm nichts ohne sein ausdrückliches Einverständnis weggenommen wird.

Schöne Grüße

MM

Das ganze läuft unter dem Stichwort

Wegnahmerecht §539 BGB

Das Schon, nur wie wurde es seiner Zeit gemacht, war da der Vermieter mit beteiligt?