Hallo,
wenn der Vermieter bei Einzug sämtliche Gartengeräte samt Rasenmäher für drei Parteien stellt, selbst Büsche eingepflanzt hat, der mieter aber lt. Mietvertrag den Garten in ordnung halten muss, kann er dann plötzlich verlangen , dass der defekte Rasenmäher nun von den Mietern auf deren Kosten repariert werden muss? Außerdem verlangt er dann, dass in Zukunft jeder auf seine Kosten einen eigenen Rasenm. anschaffen muss. Bäume, die er einen halben Meter zur Grundstücksgrenze -Ahorn- gepflanzt hat - muss der Mieter entweder fällen oder beschneiden. Wie verhält sich das mit dem vertikutieren?
Liebe Grüße
Moin,
verlangen kann der Vermieter nur das, was im Mietvertrag steht. Darüber, was unter
Garten in ordnung halten
zu verstehen ist, lässt sich trefflich streiten. Manche Mieter bevorzugen nämlich den Naturgarten, in dem gar kein Rasen gemäht wird.
Bäume, die er einen halben Meter zur Grundstücksgrenze -Ahorn-
gepflanzt hat - muss der Mieter entweder fällen oder beschneiden.
Das steht doch hoffentlich nicht im Mietvertrag, oder?
Auch hier wieder: Anlass zum Streit ohne Ende. Wenn die Bäume groß genug sind, spricht vielleicht schon die Baumschutzsatzung der Gemeinde gegen ein Fällen. Sind sie klein genug, kann man sie umschneiden und als Unterkunft für Igel in eine Ecke schmeißen. Wenn man mag. Man kann aber auch warten, bis der Nachbar sich beschwert und dann klären, wem die Bäume gehören.
Wie verhält sich das mit dem vertikutieren?
Das ist eine Methode, die der Naturgärtner strikt ablehnt.
Gruß Ralf