Mietwohnung mit oder ohne Küche?

Hallo,

ich habe bei einer Vermietungsgesellschaft einen Mietvertrag bekommen. Die Wohnung ist renoviert, allerdings keine Küche vorhanden. Muss der Vermieter rechtlich gesehen eine Küche drin haben (wenigstens Herd und Spüle) oder kann er sagen dass wir das anschaffen sollen?

Bite um schnelle Antwort, da ich den Mietvertrag nächsten Donnerstag abgeben soll.

Liebe Grüße

Guten Tag, nach meinem Wissen muss nichts drin sein. Viele Vermieter vermieten mit Küche, aber sehr viele schrecken inzwischen davor zurück, da die Mietgegenstände immer mehr verlottert und kaputt zurückgegeben werden, und gerade in den Fällen die geringstens Chancen auf Erstattung / Ersatz bestehen.
Ich bin mir in Bezug auf eine simple Spüle nicht 100% sicher in Bezug auf das muss, sehe das aber sehr unwahrscheinlich an. Herd / Küche definitiv nein.

Hallo,

nein, es gibt keine rechtliche Verpflichtung, daß der Vermieter eine Küche stellen muß. Berlin gehört zu den wenigen Städten, in denen es üblich ist, daß Herd und Spüle gestellt werden, aber es ist keine Verpflichtung.

VG

Nine

Es mag ja lokal andere Betrachtungsweisen geben, aber in NRW ist es absolut NICHT üblich, eine Wohnung mit Ausstattung wie Herd oder Spüle zu vermieten. Wobei sich mir die Frage stellt, ob dann nicht mindestens auch noch ein TV in die Wohnung müßte. :-/
Auch ‚rechtlich‘ ist keine derartige Ausstattung gefordert.

Gruß
virages

Hallo,

der Vermieter muß keine Küche ect. stellen.

Grüße Michael

Hallo Gotheranor,
wenn im Mietvertrag keine Küche vereinbart ist, muss auch keine da sein. Der Vermieter kann verlangen, dass ihr die Küche einbaut, allerdings müssen die Wasser-und Stromanschlüsse vorhanden sein…
Viel Glück.
clc

Selbstversändlich muss eine EBK vorhanden sein.
Standart ist: E-Hert mit Zeranfeld, Einbauspühle, Geschirrspühler der Klasse A+, eine Kühl-Gefrierkombination im Verhältnis von mindestens 80/30. Also mindestens 80 l Kühlschrank und 30 l Gefrierfach. Die Miekrowelle, mit Grillfunktion, wird gern unterschlagen, gehört natürlich auch zur Küchengrundausstattung. Ebeso wie große Schubladenunterschränke und mindestens 1 Apotekerschrank. Bei dem Material der Arbeitsplatte wird auch gern gespart. Lasst Euch nicht auf Spaahnplatte ein. Korrekt ist Grannit. Von Marmor würde ich abraten, da zu Pflegeaufwändig.

Ich hoffe ich konnte euch helfen.

Lieber Gruß
Ulli

Eine Kücheneinrichtung gehört zweifelsfrei zu den Einrichtungsgegenständen, die ein Mieter in seine Mietwohnung einbringt; folglich Ihre Angelegenheit. Beim späteren Auszug nehmen Sie auch alle Ihre Möbel einschließlich der Küche wieder mit; es sei denn, Ihr Mietnachfolger könnte sich dafür gegen Zahlung eines Übernahmepreises erwärmen.

Hallo, eine Küche ist kein muss! Es ist also rechtens.

Hallo,
grundsätzlich ist kein Vermieter verpflichtet, Küche oder Teile einer Küche zu stellen.

Lieber Gruß,
Daylighter

Hallo,

nein, ein VM ist nicht verpflichtet, eine Einbauküche oder Herd/Spüle zu stellen. Lediglich die erforderlichen Anschlussmöglichkeiten müssen vorhanden und in Ordnung sein.

Gruß
Nita

Natürlich muss kein Vermieter eine Kücheneinrichtung in einer Mietwohnung zur Verfügung stellen.

Bestenfalls sieht die Landesbauverordnung den Einbau einer Spüle vor. Aber das müssen Sie selbst vor Ort in Erfahrung bringen

Hallo,
die Vermietergesellschaft muß Dir auch keinen Fernseher stellen !!
M.f.G.

Hi… definitiv nein muß er nicht… Anschlüsse jedoch dazu schon. Abfluß Steckdosen Kaltwasser nicht einmal warmwasser muß er haben. Jedoch wprde dies die Ausstattung der wohnung herabsetzen. Somit auch den Mietpreis der in Kategorien eingeteilt ist.
gruß Peter
gruß peter