Mietwohnung nicht geerdet

Hallo , also es ist so ich habe seit 2 Monatenne neue Wohnung und habe hier nen Problem . Es ist so , als wir eingezogen sind hatte meine Frau unserem Einbauherd eine Gewischt bekommen zuerst dachten wir das es ein Scherz sei aber nun habe ich auch schon die Erfahrung gemacht. Gestern war unsere Vermieterin hier mit nem Elektriker und der hat Festgestellt das die gesammte Wohnujng nicht geerdet ist. Gut das hätte mir auch auffallen können spätestens beim Lampen anbauen. Nun die Küche gehört mit zur Wohnung also nicht uns nun habe ich mit der Hausverwaltung gesprochen die sich natürlich weigert die Kosten zu übernehmen. Stellt sich die Frage muss ich das ziehen neuer Leitungen in der Wohnung bzw im Haus da es auch nicht geerdet zu sein scheint selber zahlen oder wer ist da verantwortlich die Vermieterin die Hausverwaltung ? Wir haben teilweise Besuch von kleineren Kindern und jeder weiss wenn man nein sagt machen die es doch also nicht auszumalen wenn die vom Ofen eine gefegt bekommen . Es handelt sich beim Herd um eine neuere Ceran kochplatte und nem Einbauherd der allerdings auf 220 Volt laufen tut Danke für eure mühen

Hallo,

ich bin der Meinung, dass das der Vermieter bezahlen
muss. Eventuell lass Dir vom Elektriker eine Bescheinigung geben, dass dies nicht den Sicherheits-
vorschriften entspricht und lege das dem Schreiben direkt an den Vermieter bei.
Beitritt zum Mieterbund kann auch nicht schaden, die setzen auch für geringe Gebühr ein Schreiben an den Vermieter auf.

Gruß

Ciao Andre,

ich bin kein Elektrikter, darum weiss ich dein Problem nicht so recht einzuordnen. (Deckenlampen haben nicht zwingend einen Masseanschluß.)

Fakt ist, dass es egal für wen gefährlich ist wenn man (egal ob Kind od Erwachsener) vom Herd einen schlag bekommt. Vermutlich(!) ist der Herd nicht richtig angeschlossen oder für die Küche ist ein Elektorherd gar nicht vorgesehen.

Was die Zuständigkeit kommt es auf folgende Frage an: Wem gehört der Herd?

  • Steht der Herd (Elekto!) im Mietvertrag? Dann ist der Herd Bestandteil des Mietvertrages und Eigentum der Wohungseigentümerin. Diese ist für Defekte dann auch zuständig und verpflichtet dies abzustellen. Sie muss die Hausverwaltung beauftragen oder dich an sie verweisen.
  • Habt ihr den Herd vom Vormieter übnommen? Hat der Vormieter diesen Herd auf eigenes Betreiben in der Wohng aufgestellt? Dann fällt Euch die Behebung des Problemes zu. Es könntwe z.B. sein, dass für die Wohung ursprünglich kein Elektoherd, sondern ein Gasherd vorgesehen ist.

Hoff Euer Problem wird möglichst schnell behoben.

Viel Erfolg!
g, mar

Hallo
sorry, dass ich keine fundierte Antwort geben kann, aber ich bin selbst Laie.
Nur so viel. Die elektrischen Leitungen sind m.E. nicht Angelegenheit des Mieters, sondern zählen rein räumlich als Gebäudebestandteil. Insofern müsste die Vermieterin für den ordnungsgemäßen Zustande der Wohnung sorgen. Wieweit sie sich dann mit der Hausverwaltung auseinandersetzen muss, dürfte m.E. nicht das Problem des Mieters, also euch, sein.
Erkundigt euch diesbezüglich beim Mieterschutzbund!

Viel Erfolg

Hallo,

kann man in den Text einer Anfrage nicht ein wenig mehr Anstrengung stecken?!

Ich nehme an es geht um das Fehlen eines Schutzleiters (PE)?!
Das kann ggf. zulässig sein.
Welches Baujahr hat das Gebäude, wann wurde der beanstandete Raum zuletzt renoviert?

Ggf. von einer kompetenten Elektrofachkraft überprüfen lassen (zu Lasten des Mieters), vom Vermieter das Fehlen des Schutzleiters schriftlich als zulässig bestätigen lassen usw.

Wenn man am Herd einen elektrischen Schlag bekommt, dürfte auch das Gerät nicht in Ordnung sein (außer es handelt sich um statische Ladung welche ungefährlich ist).

Gruß

also das Haus ist in den 70ern gebaut worden es ist im gesamten Haus kein Schutzleiter installiert und die renovierung war vor 4 jahren und der Herd sowie die Kochplatte wurden vom Fachmann eingebaut sowie im Kaufvertrag zur Küche entnehmbar ist . Also die Küche wurde komplett Montiert .

Hi joa der Herd sowie die gesammte Küche ist Eigentum der Vermieterin und daher Bestandteil des Mietvertrages.
Ein Elektriker war gestern mit der Vermieterin hier und hat dann nachdem der Herd und soweit vorhanden alle Steckdosen überprüft wurden festgestellt das kein Schutzleiter installiert ist scheinbar im gesammten Haus nicht

In den 70igern war ein Schutzleiter in Westdeutschland eigentlich Standard; man müsste nachschlagen wann dieser Pflicht wurde.
Auch bei der Renovierung kommt es ggf. auf die Ausführung usw. an, hier müsste man sich warscheinlich weit in die Materie einarbeiten.
Wohnen in dem Objekt weitere Mieter? Wie stehen diese zu diesem Thema?

Bis End April 1973 war klassische Nullung wohl Zulässig (Osten 1990).
Nachrüstpflicht besteht wohl nur bei wesentlichen Änderungen am Objekt, Vermiter dürfte also im Recht sein.

Hallo,

Dein Ansprechpartner ist deine Vermieterin. Da ich beim Umbau der Küche selbst das Problem mit der abgeklemmten Erdung hatte, weiß ich von unserem Elektriker, daß die Erdung den Sicherungskasten absichert, also unumgänglich ist. Das hat auch nichts mit einem FI-Schalter zu tun.
Ist denn das Kochfeld überhaupt richtig angeklemmt? Warum hat die Vermieterin den Elektriker nicht gleich beauftragt, da zu beheben?
Die Hausverwaltung hat eigentlich gar nichts damit zu tun. Die kümmern sich nur im Auftrag der Eigentümergemeinschaft und Dinge, damit sich nicht jeder Eigentümer selbst um alles kümmern muss.
Also dringend die Vermieterin zum sofortigen Beheben des Mangels schriftlich mit Fristsetzung auffordern.

Gruß Ina

Ciao Andre,

wie gesagt: bin kein Elektriker. Was ich grad überschutzleiter gelesen hab, würde darauf hindeuten, dass der Herd (sein Gehäuse) selbst schon mal einen Defekt hat. Der Schutzleiter soll ja bei Fehlverhalten schützen. Also sollte a) der Herd gerichtet werden.

Wenn ein Schutzleiter für Wohungen vorgeschrieben ist, dann würde ein Mängel an der Mietsache vorliegen. Dies solltest Du schriftlich bei der Vermieterin anzeigen und sie darum bitten den Mängel zu behebn.

Ich würd versuchen Konfrontationen zu vermeiden. Daher empfehle ich mit der Vermieterin erst persönlich zu sprechen, bevor Du schriftlich Forderungen stellst. Auf jeden Fall solltest Du im Vorfeld wissen ob ein Schutzleiter vorgeschrieben oder empfohlen ist und ob am Herd was zu richten ist, damit ihr keine Schläge mehr bekommt.

Viel Erfolg!
g, mar

Hallo Andre,soviel mir bekannt ist müssen die Steckdosen oder Anschlüsse zum Elektroherd usw.geerdet sein.Es kann aber auch sein,dass im Haus die Erdleitung
durch die Null-Leitung ersetzt wird.In Fachkreisen sagt
man das Gerät ist genullt.Hier kann Dir nur die NRW-Verbraucherzentrale weiterhelfen.Die kann Dir auch sagen ob eine solche Anlage ohne Erd-oder Null-Leiter
überhaupt gestattet ist.Mit freundlichen Grüßen karlhans35

Wenn gesamte Wohnung nicht geerdet, wie der Elektriker gesagt hat, dann ist es Sache des Vermieters. Laßt Euch die Aussage des Elektrikers sicherheitshalber nochmal schriftlich geben.

Hallo,

es gehört zur Grundausstattung einer Wohnung, dass sie geerdet ist. Selbst wenn der Herd euer Eigentum wäre, ist es unabdingbar, dass er betriebssicher an das Stromnetz angeschlossen werden kann. Es ist auf jeden Fall Sache des Eigentümers diesen Mangel abzustellen.

Meines Erachtens ist dies ein Grund für eine Mietminderung und Schmerzensgeld für jeden erlittenen Stromschalg. Bitte bedenkt, dass der Stromschlag an sich nicht so schlimm ist. Gefährlich sind die 50 Hz, die unser Stromnetz hat. Diese Frequenz verursacht Herzflimmern und kann bleibende Schäden hinterlassen, ohne dass der Stromschlag besonders stark sein muss.

Gruß Knarf

Gruß Knarf

Hallo,
wer hat den Herd angeschlossen? Offensichtlich war dies ein Laie. Desweiteren ist die Aussage, dass die ganze Wohnung nicht geerdet sei vom Grundsatz her falsch. Eine Wohnung kann man nicht erden, nur die einzelnen Geräte. Wie das geht weiß jeder Elektriker. Das Anschließen ist Sache des Mieters, nicht des Vermieters. Laß den Herd und eventuell noch andere Geräte oder Lampen von einem Elektriker anschließen, als Laie solltest Du davon die Finger lassen.

Gruß
Udo (selbst Elektriker)