Mietwohnung Räumenen

Mein Mieter ist verstorben er war noch verheiratet jedoch getrentlebend, nun soll aber die Mietwohnung schnellstens geräumt werden die noch Ehefrau lehnt aber eine Räumung der Wohnung ab, da sie jegliches Erbe ausgeschlagen hat.
 wer ist nun für die Räumung zuständig ??

Hallo,

hier ein Link mit wertvollen Informationen:

http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/28-rechtliche…

Gruß

BHShuber

Unterstellt, die getrennt lebende Ehefrau war weder Haushaltsangehörige i. S. d. §§ 563 f. noch vertragliche Mitmieterin der Wohnung, treten die Erben gem. § 564 BGB in das Mietverhältnis des Erblassers ein.

Dies könnte man außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen und erst in diesem Zeitpunkt überhaupt Räumung beanspruchen.

Bis dahin fallen sämtliche mietvertraglichen Pflichten den Erben zu.

Schlagen alle wie die Witwe das Erbe aus, bliebe man auf den Kosten sitzen.

G imager