Guten Tag, wir sind im Januar aus unserer Mietwohnung ausgezogen - es wurde alles fristgerecht gekündigt. Bei der Übergabe der Wohnung wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt, in dem auf die Klausel im Vertrag „Schönheitsreparaturen“ hingewiesen wurde. Mir wurde mitgeteilt, dass für das Anstreichen der Wohnung (weisser Anstrich) 400 Euro von der damals bezahlten Kaution abgezogen wird, obwohl wir die Wohnung komplett in weiß ausgemalt haben. Das war ja eigentlich eine Fleißaufgabe, da wir ja die Wohnung nur besenrein übergeben müssen… Aber der Vermieter war mit dem Anstrich nicht zufrieden. Des weiteren wurden bei der Nebenkostenabrechnung Schätzwerte herangezogen, da der Vermieter beim Ablese-Termin nicht anwesend war (wir haben die Wohnung vorab übergeben und Ablesetermin war 1 Monat später.
Meine Fragen: Kann ich eine neue Nebenkostenabrechnung verlangen?
Kann ich die Renovierungskosten zurückfordern, obwohl ich diese im Übergabeprotokoll bestätigt und unterschrieben habe?
Hallo Sparta4910++,
ihre Fragen sind zum einen leicht zu beantworten: Mit der Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll haben Sie dem Vermieter ja die Erlaubnis gegeben, die 400,00 Euro von der Kaution abzuziehen. Somit gilt diese schriftliche Vereinbarung!
Zum Anderen ist es schwierig eine klare Antwort zu geben. Wenn es sich um Strom und Gasverbrauch handelt müssen doch auch Zähler vorhanden sein, diese Zählerstände hätte man auf das Übergabeprotokoll eintragen müssen. Jedoch bei Ablesung von Verbräuchen von Zentralheizungen, und dies anhand von Verbrauchsröhrchen an den Heizkörpern, hätten Sie meiner Meinung nach auch informiert werden müssen und nicht nur der Vermieter, da ja sonst irgendwas abgelesen werden kann. Aber dies ist ja nicht vereinbart worden. Somit sehe ich nur eine geringe Chance, die Nebenkostenabrechnung mit den Schätzwerten anzufechten. Was man auch machen kann ist dagegen zu halten duch eine eigene Schätzung anhand des Verbrauchs vom Vorjahr.
D.h. bei Auszug im Januar d.J. können nur 1/12 der Heiz- und Warmwasserkosten vom letzten Jahr, ggf. mit geringem Aufschlag, in Ansatz gebracht werden.
Beste Grüße
Kocki
Hallo Kocki, danke für deine Antwort!
Ich habe alle Zählerstände penibel genau aufgeschrieben (mit meiner Lebensgefährtin als Zeugin). Penibel genau wurden alle Zählerstände per 31.12.2012 notiert.
Liebe Grüsse
Robert Bugl
Hallo Sparta,
sorry für die verspätete Meldung auf deine Frage.
In jedem Falle kannst Du eine neue Nebenkostenabrechnung verlangen, die auf der Basis der tatsächlichen Ablesewerte erstellt wurde. Die Renovierungskosten dürften strittig sein. Ein Übergabeprotokoll sollte eigentlich erstellt werden, wenn die Wohnung „fertig“ ist, – ggf. wird der Mieter noch zur Nachbessrung aufgefordert. Das war offensichtlich nicht der Fall. Da sehe ich eher schwarz. Vielleicht kann dien örtlicher Mieterschutzverein dir in dieser Rechtssache weiterhelfen.
Viel Erfolg
Mary