Mietwohnung: Schädlinge? Art? Vorgehen?

Hallo zusammen,

stellen wir uns eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus, Altbau ohne Gewerbe, jedoch mit zahlreichen, nicht dicht verschlossenen Versorgungsschächten und Dichtheitsmängeln an Wohnungstüren, Haustür und Kellerfenstern vor, dessen Zustand dem Vermieter bekannt ist, er jedoch nur sehr halbherzige „Abhilfe“ schafft.

Wenn nun an eher unerwarteter Stelle in der Küche dieser Mietwohnung, in der Nähe eines gelegentlich Abwärme abgebenden Elektrogeräts, vermeintliches Kaffeepulver gefunden würde, und (erst nach Entsorgung) bekannt würde, dass Schabenkot ein solches Aussehen hat,
und in der Küche Insektenkot - bisher stets als von Spinnen stammend eingeordnet - in beträchtlicher Zahl v.a. entlang mehrerer Kanten von Wänden und Schränken klebend (flache Punkte) vorgefunden würde,
sonst aber keine weiteren Verdachtsmomente hinsichtlich Schaben entstanden seien oder gar Fallen o.ä. aufgestellt worden wären, welches Vorgehen könnte man raten?

Bei Vorratsschädlingen gilt bzgl. der Verursachung eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Mieters(?), ansonsten (also bei Hygieneschädlingen wie Schaben?) nicht.
Wenn das so korrekt ist, müssten Mieter nicht nachweisen, dass sie einen Schabenbefall nicht verursacht haben. Gleichzeitig ist eine Ausdehnung über die Wohnung hinaus speziell bei Schaben zu befürchten und Meldung dann natürlich absolut angeraten.

Tendenziell könnte ja der Rat sein, auf deutlichere Hinweise in Richtung Schaben zu warten, bevor eine Meldung an den Vermieter ergeht.
Nämlich um auszuschließen, das zwar möglicherweise tatsächlich Schädlinge, jedoch von erstgenannter Sorte, also Vorratsschädlinge ( = auf Kosten, weil vermuteter Verursachung des Mieters), gefunden werden und ein professioneller, jedoch an sich nicht zwingend erforderlicher Bekämpfungseinsatz erfolgt.

Die „Funde“ könnten aber auch als zumindest so verdächtig speziell hinsichtlich Schaben zu werten sein, dass eine Meldung an den Vermieter zu empfehlen ist.

Was meint Ihr?

Danke & Viele Grüße!

Zu erst würde ich mal sagen, Klebefallen aufstellen um zu sehen, ob der Verdacht wirklich begründet ist.

Als Mieter hat man die Pflicht dafür zu sorgen, dass man keine Schädlinge Anlockt bzw diesen keine Möglichkeit gibt, dass sie sich ausbreiten.

Ebenso ist der Mieter Verpflichtet bei Befall den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren (ansteckungs / Ausbreitungsgefahr) Der Vermieter ist in der Pflicht gegen den Mangel vorzugehen, wenn dieser nicht vom Mieter verursacht wurde.

Bei den Typischen Schädlingen die auf Viktualien stehen sogenannte Vorradsschädlinge muss in der Regel die Mieter beweisen, dass er für den Befall nicht ursächlich ist.

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