Mietwohnung Schloss tauschen. Wer zahlt?

Hallo zusammen,

da es bei uns letztens vorkam, das Graffitti am vorderen Haus gesprüht wurden hatte ich mir überlegt meien Mietwohnung sicherer machen (zu lassen). Wenn ich also das Schloss (welches mit einem Handelsüblichen Schraubendreher auch bei abgeschlosener Tür entfernt werden könnte) auswechseln lassen möcte und/oder Gitter vor den Fenstern im EG… kann/muss das der vermieter zahlen oder mitbezahlen oder ist das mein reicnes Prvatvergnügen? Was sagt eine Versicherung dazu?

Gruß
h.

da es bei uns letztens vorkam, das Graffitti am vorderen Haus
gesprüht wurden hatte ich mir überlegt meien Mietwohnung
sicherer machen (zu lassen). Wenn ich also das Schloss
(welches mit einem Handelsüblichen Schraubendreher auch bei
abgeschlosener Tür entfernt werden könnte) auswechseln lassen
möcte und/oder Gitter vor den Fenstern im EG… kann/muss das
der vermieter zahlen oder mitbezahlen oder ist das mein
reicnes Prvatvergnügen? Was sagt eine Versicherung dazu?

Hi h.,

als erstes denke ich mal, dass Du ohne Einwilligung des Vermieters schön die Finger vom Schloss zu lassen hast. Wenn er seine Zustimmung also nicht erteilt, haben sie alle weiteren Überlegungen zur Kostenfrage sowieso erledigt.

Interessant wäre für mich: Wenn das Schloss (nach Expertenmeinung)offensichtlich wenig einbruchshemmend und sehr leicht zu knacken ist und der Vermieter verweigert prinzipiell die Zustimmung für einen Austausch, ist er dann im Fall eines Einbruchs haftbar zu machen?

Ach ja: Stimmt der Vermieter dem Austausch zu, dann wird er ihn wohl auch komplett bezahlen müssen.

Gruss,
Andreas

Hy,

als erstes denke ich mal, dass Du ohne Einwilligung des
Vermieters schön die Finger vom Schloss zu lassen hast. Wenn
er seine Zustimmung also nicht erteilt, haben sie alle
weiteren Überlegungen zur Kostenfrage sowieso erledigt.

Aeh, ca. 2-3 Postings weiter unten wird das Schlossaustauschen doch aber propagiert. Wenn ich das alte Schloss doch aufhebe… und somit die Wohnung in den Urzustand bei Auszug versetzte ?!
Was anderes ist es mit Gitter und ggf. an der Tür anzubringende Riesenschlisszylinder oder sowas.

Interessant wäre für mich: Wenn das Schloss (nach
Expertenmeinung)offensichtlich wenig einbruchshemmend und sehr
leicht zu knacken ist und der Vermieter verweigert
prinzipiell die Zustimmung für einen Austausch, ist er dann im
Fall eines Einbruchs haftbar zu machen?

DAS wäre dann auch noch ne Frage, ja :wink:

Ach ja: Stimmt der Vermieter dem Austausch zu, dann wird er
ihn wohl auch komplett bezahlen müssen.

Hmm, ok. Schaun wir mal…

h.

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Aeh, ca. 2-3 Postings weiter unten wird das Schlossaustauschen
doch aber propagiert. Wenn ich das alte Schloss doch
aufhebe… und somit die Wohnung in den Urzustand bei Auszug
versetzte ?!

Es sind sieben :wink:

Hatte ich allerdings nicht gelesen, gehe jetzt aber davon aus, dass GünterW wohl Recht hat. An einen Rücktausch des Zylinders hatte ich nicht gedacht. - Aber die Frage der Vermieterhaftung im Fall des Falles hat sich dann ja doch erledigt, wenn der Mieter seine Sicherheitsbedürfnisse im Wohnungstürbereich selber regeln kann, oder?

Gruss,
Andreas

Hallo Littel H.,
so wie ich das sehe, kannst du erstmal selbst in die Tasche greifen. Der Vermieter ist zur Erneuerung der Schlösser nicht verpflichtet. Eine Verpflichtung würde bedeuten, das es weitere Sicherungsmaßnahmen auf Verlangen der Mieter anbringen müsste. Der nächste kommt dann mit der Überwachungskamara???

Etwas anderes ist es, wenn die Türschlößer defekt wären. Nicht mehr richtig schließen, etc.

Zur Versicherung:
Kommt es zu einem Einbruch und der Gutachter findet, das die Schlößer ausgetauscht werden müssten, ist auch das deine Sache. Die Versicherung wird dann sher wahrscheinlich den Vertrag kündigen oder auf die Sicherungsmaßnahmen bestehen, aber auch das ist deine private Sache. Denn stell dir vor, ein Mieter hat eine Wertvolle Münzsammlung und möchte diese nun in der Hausrat mit versichern. Die Versicherung sagt ihm, das dieses nur mit einer Einbruchmeldeanlage geht. Kosten ca. 10.000 Euro. Sollte das der Vermieter zahlen?

O.K. ein Vermieter sollte immer für die Sicherheit seines Gebäudes und der Wohnungen mit sorge tragen. Daher finde ich, sprich doch mal den Vermieter an und erkläre ihm deine Idee/Wunsch. Vielleicht könnt ihr eine gemeinschaftliche Lösung finden.

Gruß
Martin

Hi
Ich hab noch nie ein Sicherheitsschloß gesehn, das bei Geschlossener Tür von außen mit einem Schraubendreher ausgebaut werden kann. Wozu hast du denn da überhaupt ein Schloß dran…?
Wenn es sowas geben sollte (…) gehört natürlich was anderes da hin.
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Andreas,

der Bezug ist weiter unten auf den Wechsel eines Schlosses der Wohnung, wenn der Vermieter einen Schlüssel unberechtigt einbehält oder in Abwesenheit die Wohnung betritt.

Dein Fall betrifft aber Sicherheitsfragen. Wenn Deine Versicherung die Schlösser beanstandet und für nicht einbruchsicher betrachtet, muss dies dem Vermieter gemeldet werden. Er muss dann, zur Sicherung der Wohnung aufgefordert werden, geeignete Schlösser einzubauen. Die Kosten muss der Vermieter tragen. In dem Schreiben muss der Vermieter hingewiesen werden, dass die Versicherung im Schadensfall eine Kostenübernahme ablehnt und er notfalls mangels geeigneter Sicherung haftbar ist. Selbstverständlich bleibt es Dir überlassen, selbst ein Schloss zu kaufen und die Türen zu sichern. Dann eben das bisherige Schloss aufbewahren und beim Auszug einbauen.

Gruss Günter
Aeh, ca. 2-3 Postings weiter unten wird das Schlossaustauschen

doch aber propagiert. Wenn ich das alte Schloss doch
aufhebe… und somit die Wohnung in den Urzustand bei Auszug
versetzte ?!

Es sind sieben :wink:

Hatte ich allerdings nicht gelesen, gehe jetzt aber davon aus,
dass GünterW wohl Recht hat. An einen Rücktausch des Zylinders
hatte ich nicht gedacht. - Aber die Frage der Vermieterhaftung
im Fall des Falles hat sich dann ja doch erledigt, wenn der
Mieter seine Sicherheitsbedürfnisse im Wohnungstürbereich
selber regeln kann, oder?

Gruss,
Andreas