Jemand hier der sich mit aktuellem Mietrecht auskennt?
bei mir ist es leider schon etwas her seit der Immobilienmakler Ausbildung und ich bin nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Folgender Fall:
Wir wohnen zur Miete mit einem unbefristeten Mietvertrag.
Der Vertrag ist zwischen meiner Person und der Hausverwaltung zu Stande gekommen. Da es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, übernimmt die Hausverwaltung die Verwaltungsarbeiten.
Heute Post bekommen von der Hausverwaltung, dass sie die Wohnung verkaufen wollen, aber mich „freundlicherweise zuerst fragen ob ich an einem Kauf Interesse hätte“. Nichts dazu wie oder wann sie mich aus der Wohnung haben möchten oder ich mich überhaupt umschauen soll. Nur dass ich ihnen jederzeit Zugang zur Wohnung einräumen soll zwecks Wohnungsbesichtigung von potenziellen Käufern.
Mein letzter Wissensstand:
Bei einem unbefristeten Mietvertrag, wenn es sich um eine Eigentümerwohnung handelt, darf der Mietvertrag nur gekündigt werden wenn die Wohnung zum Zwecke der Eigennutzung in Anspruch genommen wird, sprich wenn die Eigentümer selbst die Wohnung beziehen. Somit darf eine Mietverwaltung keineswegs die Wohnung verkaufen, solange ich einen unbefristeten Mietvertrag habe, in dem auch nichts geregelt drin steht zu einem evtl. Verkauf der Wohnung.
Ich bin als Mieter nicht gehalten, „jederzeit“ Zugang zur Wohnung einzuräumen, damit jeder Fremde hier durch die Räumlichkeiten läuft, was natürlich ganz anders aussehen würde wenn ich einen befristeten Vertrag hätte oder der Vertrag direkt mit den Eigentümern geschlossen wäre und diese die Wohnung beziehen wollen.
Dazu kommt noch dass wir ein Kleinkind haben und meines Wissens im Recht auch festgehalten ist, dass einem Mieter nicht gekündigt werden darf oder sonstiges wenn man ein Kleinkind im Haushalt hat.